Die Kasse zahlt einen Festzuschuss, der sich nach Ihrem Befund richtet, nicht nach der gewählten Prothese. Bei zahnlosem Kiefer ist die Vollprothese die Regelversorgung, bei mehreren fehlenden Zähnen meist die Modellgussprothese.
Bis Ende 2026 beträgt der Zuschuss 60 Prozent der Regelversorgungskosten, mit fünf Jahren Bonusheft 70 und mit zehn Jahren 75 Prozent. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 50, 60 und 65 Prozent. Entscheidend ist das Bewilligungsdatum des Heil- und Kostenplans, siehe Festzuschuss sinkt 2027.
Härtefälle erhalten die Regelversorgung ohne Eigenanteil, mehr dazu unter Härtefallregelung beim Zahnersatz.