Die Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss, der sich nach Ihrem Befund richtet. Er wird anhand der Regelversorgung berechnet, also der Lösung, die für diesen Befund medizinisch notwendig, ausreichend und wirtschaftlich ist. Welche Versorgung Sie tatsächlich wählen, ändert an der Höhe des Zuschusses nichts. Es ändert aber, wie viel Sie selbst zahlen und wie abgerechnet wird.