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Regelversorgung, gleichartig, andersartig: die drei Versorgungsformen beim Zahnersatz

Im Heil- und Kostenplan steht, ob Ihr Zahnersatz eine Regelversorgung, eine gleichartige oder eine andersartige Versorgung ist. Die Einordnung entscheidet, wie abgerechnet wird, wer Ihnen die Rechnung schickt und was im Härtefall gilt. Der Festzuschuss der Kasse bleibt dagegen in allen drei Fällen gleich.

Inhalt

    Der Festzuschuss bleibt immer gleich

    Die Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss, der sich nach Ihrem Befund richtet. Er wird anhand der Regelversorgung berechnet, also der Lösung, die für diesen Befund medizinisch notwendig, ausreichend und wirtschaftlich ist. Welche Versorgung Sie tatsächlich wählen, ändert an der Höhe des Zuschusses nichts. Es ändert aber, wie viel Sie selbst zahlen und wie abgerechnet wird.

    Regelversorgung

    Sie erhalten genau die Versorgung, die für Ihren Befund vorgesehen ist, zum Beispiel eine Metallkrone im Seitenzahnbereich oder eine Klammerprothese. Die Praxis rechnet über die Kassenzahnärztliche Vereinigung ab, Sie zahlen nur den Eigenanteil. Härtefälle erhalten die Regelversorgung ohne Eigenanteil. Mehr zum Thema im Beitrag Regelversorgung.

    Gleichartige Versorgung

    Sie wählen die Regelversorgung plus Zusatzleistungen. Die Grundform bleibt gleich, wird aber aufgewertet. Beispiele:

    • eine vollverblendete oder vollkeramische Krone statt einer Metallkrone im Seitenzahnbereich
    • Teleskopkronen statt Klammern an einer Teilprothese

    Den Kassenanteil rechnet die Praxis weiter über die Kassenzahnärztliche Vereinigung ab. Die Zusatzleistungen stellt sie Ihnen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) privat in Rechnung.

    Andersartige Versorgung

    Sie wählen eine grundsätzlich andere Versorgungsform als die Regelversorgung. Beispiele:

    • eine Implantatkrone statt einer Brücke
    • eine Brücke statt einer herausnehmbaren Prothese

    Hier erhalten Sie die gesamte Rechnung von der Praxis und bezahlen sie zunächst selbst. Die Kasse erstattet Ihnen anschließend den bewilligten Festzuschuss. Das Verfahren heißt Kostenerstattung.

    Die drei Formen im Vergleich

    Regelversorgunggleichartigandersartig
    BeispielMetallkrone im SeitenzahnKeramikkrone im SeitenzahnImplantat statt Brücke
    Festzuschussnach Befundnach Befundnach Befund
    Abrechnungüber die KasseKassenanteil über die Kasse, Mehrkosten privatkomplett privat, Kasse erstattet Zuschuss
    Härtefallohne Eigenanteildoppelter Festzuschuss, Rest selbstdoppelter Festzuschuss, Rest selbst

    Was Härtefälle beachten sollten

    Wer als Härtefall gilt, erhält die Regelversorgung ohne Eigenanteil. Wählen Sie eine gleichartige oder andersartige Versorgung, zahlt die Kasse den doppelten Festzuschuss, alle Kosten darüber hinaus tragen Sie selbst. Rechnen Sie das vor der Entscheidung genau durch. Details stehen im Beitrag Härtefallregelung beim Zahnersatz.

    Woran Sie die Versorgungsform erkennen

    Die Einordnung steht im Heil- und Kostenplan. Die Praxis kennzeichnet dort, ob es sich um eine Regelversorgung, eine gleichartige oder eine andersartige Versorgung handelt. Lassen Sie sich die Unterschiede und die jeweiligen Kosten erklären, bevor Sie unterschreiben. Wie Sie Angebote prüfen, steht unter Kostenvoranschlag prüfen und Zweitmeinung einholen.

    Wie es weitergeht

    Welche Versorgungsform für Sie sinnvoll ist, hängt vom Befund, Ihren Wünschen und Ihrem Budget ab. Ein Beratungsgespräch auf Grundlage eines aktuellen Befunds schafft Klarheit.

    Eine Praxis in Ihrer Nähe finden Sie über die Zahnarztsuche. Krankenkasse und gewünschte Behandlung wählen Sie direkt bei der Online-Terminbuchung aus.

    Häufige Fragen

    Was ist eine Regelversorgung beim Zahnersatz?

    Die Versorgung, die für Ihren Befund medizinisch notwendig, ausreichend und wirtschaftlich ist. Nach ihr berechnet sich der Festzuschuss der Krankenkasse.

    Was ist der Unterschied zwischen gleichartiger und andersartiger Versorgung?

    Bei der gleichartigen Versorgung bleibt die Grundform der Regelversorgung erhalten und wird aufgewertet. Bei der andersartigen Versorgung wählen Sie eine grundsätzlich andere Lösung, etwa ein Implantat statt einer Brücke.

    Bekomme ich bei andersartiger Versorgung weniger Zuschuss?

    Nein. Der Festzuschuss richtet sich nach dem Befund und bleibt gleich. Sie bezahlen die Rechnung aber zunächst selbst, die Kasse erstattet den Zuschuss.

    Was gilt für Härtefälle bei gleichartiger Versorgung?

    Die Kasse zahlt den doppelten Festzuschuss. Die Kosten darüber hinaus tragen Sie selbst. Ohne Eigenanteil bleibt nur die Regelversorgung.

    Wo sehe ich, welche Versorgungsform geplant ist?

    Im Heil- und Kostenplan. Die Praxis kennzeichnet dort die Versorgungsform.

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    Verantwortlich: (Geschäftsführer – Strategie & Unternehmensentwicklung, Imex Dental)
    Fachlich geprüft durch: Zahntechnikermeister Uwe Landsberger

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