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Was kostet eine Zahnkrone?

Eine Zahnkrone kostet je nach Material und Lage im Gebiss zwischen etwa 300 und 1.200 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss von 60 bis 75 Prozent der Regelversorgung — die Differenz zu einer höherwertigen Krone tragen Sie selbst. Bei der Regelversorgung bleibt der Eigenanteil meist im niedrigen dreistelligen Bereich.

Inhalt

    Die Materialfrage ist dabei keine reine Geschmacksfrage. Sie entscheidet über Haltbarkeit, Aussehen und Preis zugleich, und die richtige Antwort fällt für einen Backenzahn anders aus als für einen Schneidezahn.

    Preise nach Material

    KronenartBeschreibungTypische Spanne
    Vollgusskrone (NEM)Vollständig aus Metalllegierung, sehr stabil, nicht zahnfarben300 – 500 €
    VerblendkroneMetallgerüst mit zahnfarbener Verblendung an der Sichtfläche450 – 800 €
    VollkeramikkroneKomplett aus Keramik, sehr natürliche Optik700 – 1.100 €
    ZirkonkroneZirkonoxidgerüst, hohe Festigkeit und gute Ästhetik800 – 1.200 €
    GoldkroneGoldlegierung, sehr langlebig, Preis goldkursabhängig600 – 1.100 €

    Die Beträge enthalten üblicherweise Zahnarzthonorar sowie Labor- und Materialkosten. Der Laboranteil ist dabei erheblich — weshalb dieselbe Kronenart je nach Fertigungsweg unterschiedlich ausfällt. Digital im CAD/CAM-Verfahren gefertigte Kronen sind häufig günstiger als vollständig handgefertigte Arbeiten.

    Was eine NEM-Krone ist

    NEM steht für Nichtedelmetall, in der Regel eine Chrom-Kobalt-Legierung. Diese Kronen sind stabil, langlebig und bilden im Seitenzahnbereich die Regelversorgung. Wer keine Zusatzleistung wünscht, bekommt sie mit entsprechend geringem Eigenanteil. Ausführlich erklärt im Beitrag Was ist eine NEM-Krone.

    Zirkonkronen im Vergleich zu Metallkronen

    Zirkonoxid ist eine metallfreie Alternative. Ob sie sich für Ihren Fall eignet, erklärt Ihnen die Praxis.

    Mehr dazu unter Zirkonkrone.

    Was die Kasse beisteuert

    Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss, der sich nach dem Befund richtet — nicht nach der Krone, für die Sie sich entscheiden. Der Zuschuss beträgt:

    • 60 Prozent der Regelversorgung als Grundzuschuss
    • 70 Prozent bei lückenlos geführtem Bonusheft über fünf Jahre
    • 75 Prozent bei lückenlos geführtem Bonusheft über zehn Jahre

    Wählen Sie die Regelversorgung, bleibt Ihr Eigenanteil gering. Entscheiden Sie sich für eine höherwertige Variante, bleibt der Zuschuss unverändert — die gesamte Differenz zahlen Sie. Das ist der Kern des Festzuschusssystems und der Grund, warum zwei Personen mit identischem Befund völlig unterschiedliche Rechnungen erhalten können.

    Bei geringem Einkommen greift die Härtefallregelung: Dann übernimmt die Kasse die Regelversorgung vollständig. Zu den Beträgen: Der Gemeinsame Bundesausschuss passt die Festzuschüsse regelmäßig an. Wie hoch der Zuschuss in Ihrem Fall ausfällt, steht verbindlich im Heil- und Kostenplan. Im Netz kursierende Einzelbeträge weichen erheblich voneinander ab.

    Ein Rechenbeispiel

    Ein Backenzahn ist nach einer großen Füllung nicht mehr ausreichend stabil und soll überkront werden. Sie führen Ihr Bonusheft seit sieben Jahren lückenlos.

    Schritt Regelversorgung für diesen Befund Vollgusskrone (NEM) Ihre Wahl Vollkeramikkrone, 950 € Zuschusshöhe 70 % der Regelversorgung (Bonusheft ab 5 Jahren) Ihr Eigenanteil 950 € abzüglich des Festzuschusses

    Entscheidend ist die dritte Zeile: Der Zuschuss steigt nicht, weil Sie Vollkeramik wählen. Er bemisst sich weiterhin an der Vollgusskrone. Die gesamte Mehrleistung tragen Sie allein. Hätten Sie die Regelversorgung gewählt, wäre bei sieben Jahren Bonusheft nur ein kleiner Restbetrag geblieben.

    Wie sich der Eigenanteil generell zusammensetzt, zeigen wir unter Eigenanteil beim Zahnersatz.

    Wann eine Krone überhaupt nötig ist

    Eine Krone kommt infrage, wenn zu wenig gesunde Zahnsubstanz für eine Füllung übrig ist — etwa nach einem großen Defekt, einem Bruch oder einer Wurzelbehandlung. Ob im konkreten Fall eine Krone nötig ist, entscheidet die Praxis am Befund.

    Nicht jeder große Defekt braucht jedoch gleich eine Krone. Zwischen Füllung und Krone liegen Teilversorgungen wie Inlay, Onlay und Overlay, die mehr gesunde Substanz erhalten. Sie sind oft die schonendere und je nach Fall auch die günstigere Lösung — ein Überblick findet sich unter Inlay, Onlay, Overlay.

    Für eine Krone muss der Zahn ringsum beschliffen werden. Dieser Schritt lässt sich nicht rückgängig machen, weshalb die Indikation sorgfältig gestellt gehört. Was dabei genau passiert, beschreibt der Beitrag zur Zahnpräparation.

    Haltbarkeit und Folgekosten

    Wie lange eine Krone hält, hängt vom Einzelfall und von der Pflege ab. Reinigen Sie den Übergang zwischen Krone und Zahn besonders gründlich mit Zahnseide oder Interdentalbürste.

    Für die Kostenrechnung folgt daraus: Die günstigste Krone ist nicht automatisch die wirtschaftlichste, wenn sie vorzeitig erneuert werden muss. Reinigen Sie den Übergang zwischen Krone und Zahn deshalb täglich mit Zahnseide oder Interdentalbürste.

    Wo Sie ansetzen können

    • Regelversorgung bewusst prüfen. Im nicht sichtbaren Seitenzahnbereich ist die Vollgusskrone funktional vollwertig. Der ästhetische Gewinn einer Vollkeramikkrone ist dort gering, der Aufpreis nicht.
    • Bonusheft führen. Fünf beziehungsweise zehn Jahre Vorsorge heben den Zuschuss dauerhaft an — und zwar bei jeder künftigen Versorgung.
    • Heil- und Kostenplan prüfen lassen. Er ist keine Rechnung, sondern ein Angebot. Was darin stehen muss, erklärt der Beitrag zum Heil- und Kostenplan.
    • Nach Teilversorgungen fragen. Wenn ein Inlay ausreicht, ist die Krone die teurere und invasivere Lösung.
    • Netzwerkkonditionen nutzen. Über das DentNet gelten bei Partnerpraxen besondere Konditionen. Eine Praxis in Ihrer Nähe finden Sie über die Zahnarztsuche.

    Wie es weitergeht

    Ob in Ihrem Fall eine Krone nötig ist, welche Regelversorgung dafür gilt und wie hoch der Zuschuss ausfällt, lässt sich nur am Befund entscheiden. Den Heil- und Kostenplan mit den konkreten Zahlen für Ihren Fall erhalten Sie in der Praxis — und Sie dürfen ihn in Ruhe prüfen, bevor Sie unterschreiben.

    Häufige Fragen

    Was kostet eine Krone mit Kassenzuschuss?

    Bei der Regelversorgung bleibt der Eigenanteil meist im niedrigen dreistelligen Bereich, mit lückenlosem Bonusheft entsprechend weniger. Wählen Sie eine höherwertige Krone, tragen Sie die gesamte Differenz zur Regelversorgung selbst.

    Welche Krone zahlt die Krankenkasse?

    Die Kasse bezuschusst die Regelversorgung: im Seitenzahnbereich in der Regel die Vollgusskrone, im sichtbaren Bereich die Verblendkrone. Vollkeramik- und Zirkonkronen zählen nicht zur Regelversorgung.

    Wie lange hält eine Zahnkrone?

    Das hängt von Pflege und individuellem Befund ab. Der häufigste Grund für einen Austausch ist Karies am Kronenrand — reinigen Sie diesen Bereich deshalb besonders sorgfältig.

    Ist eine Zirkonkrone besser als eine Vollkeramikkrone?

    Es gibt Unterschiede zwischen beiden Materialien, die Ihnen die Praxis für Ihren Fall erklären kann.

    Tut das Überkronen weh?

    Das Beschleifen erfolgt unter örtlicher Betäubung und ist in der Regel schmerzfrei. Eine vorübergehende Empfindlichkeit in den Tagen danach ist normal.

    Wie lange dauert die Behandlung?

    Üblich sind zwei Termine: Beschleifen und Abformung, danach das Einsetzen. Dazwischen liegen meist ein bis zwei Wochen, in denen ein Provisorium den Zahn schützt.

    Muss ein wurzelbehandelter Zahn immer überkront werden?

    Das entscheidet die Praxis anhand des Befunds.

    Zahlt eine Zahnzusatzversicherung die Differenz?

    Je nach Tarif ganz oder teilweise. Entscheidend ist, dass die Versicherung vor der Diagnose bestand — danach leistet sie für den betroffenen Zahn in der Regel nicht mehr.

    Kann eine Krone später erneuert werden?

    Ja, die bestehende Krone wird dann entfernt und der Zahn neu versorgt.

    Was unterscheidet Krone und Teilkrone?

    Die Krone umfasst den Zahn vollständig, die Teilkrone nur den beschädigten Anteil. Die Teilkrone erhält mehr gesunde Substanz und ist sinnvoll, wenn genug stabiler Zahn vorhanden ist.

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    Verantwortlich: (Geschäftsführer – Strategie & Unternehmensentwicklung, Imex Dental)
    Fachlich geprüft durch: Zahntechnikermeister Uwe Landsberger

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