Nicht zwangsläufig. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) stellt klar, dass im Ausland gefertigter Zahnersatz nicht schlechter sein muss als Zahnersatz aus Deutschland. Voraussetzung ist, dass deutsche Qualitätsnormen und das Medizinprodukterecht eingehalten werden.
Für Zahnersatz gelten dieselben Regeln, egal wo er hergestellt wird. Jede Krone ist eine Sonderanfertigung nach der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR): ein Einzelstück, das nach schriftlicher Verordnung des Zahnarztes für genau einen Patienten angefertigt wird. Der Hersteller muss dazu eine Erklärung nach Anhang XIII MDR ausstellen. Darin bestätigt er, dass das Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt.
Warum Auslandszahnersatz günstiger sein kann, erklärt die KZBV ebenfalls: Rund 60 bis 70 Prozent der Kosten einer durchschnittlichen Zahnersatzbehandlung entfallen auf Material und Labor. Niedrigere Lohn- und Materialkosten am Fertigungsort wirken sich deshalb direkt auf den Preis aus. Über die Qualität entscheiden Material, Fertigung und Kontrolle, nicht das Land.