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Auslandszahnersatz: Zahnersatz aus dem Ausland beim Zahnarzt in Deutschland

Auslandszahnersatz ist Zahnersatz, der im Ausland gefertigt und von Ihrem Zahnarzt in Deutschland eingesetzt wird. Sie bleiben in Ihrer gewohnten Praxis, der Festzuschuss der Krankenkasse ist derselbe, und weil die Laborkosten einen großen Teil der Rechnung ausmachen, kann Ihr Eigenanteil sinken. Hier lesen Sie, was Sie zu Qualität, Kassenzuschuss, Kennzeichnung im Heil- und Kostenplan und zu den Änderungen ab 2027 wissen sollten.

Inhalt

    Was ist Auslandszahnersatz?

    Der Begriff beschreibt den Herstellungsort, keine eigene Art von Zahnersatz. Eine Krone, eine Brücke oder eine Prothese wird nach der Abformung oder dem Scan Ihres Zahnarztes in einem Dentallabor außerhalb Deutschlands gefertigt. Untersuchung, Abformung, Anprobe, Eingliederung und Nachsorge übernimmt Ihre Praxis in Deutschland.

    Oft ist die Fertigung auch aufgeteilt: Gerüste oder gefräste Teile entstehen im Ausland, die Fertigstellung übernimmt ein Labor in Deutschland.

    Davon zu unterscheiden ist die Behandlung im Ausland, etwa in Ungarn oder Polen. Dafür gelten andere Regeln bei Erstattung und Gewährleistung. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie im Beitrag Zahnersatz im Ausland.

    Ist Zahnersatz aus dem Ausland schlechter?

    Nicht zwangsläufig. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) stellt klar, dass im Ausland gefertigter Zahnersatz nicht schlechter sein muss als Zahnersatz aus Deutschland. Voraussetzung ist, dass deutsche Qualitätsnormen und das Medizinprodukterecht eingehalten werden.

    Für Zahnersatz gelten dieselben Regeln, egal wo er hergestellt wird. Jede Krone ist eine Sonderanfertigung nach der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR): ein Einzelstück, das nach schriftlicher Verordnung des Zahnarztes für genau einen Patienten angefertigt wird. Der Hersteller muss dazu eine Erklärung nach Anhang XIII MDR ausstellen. Darin bestätigt er, dass das Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt.

    Warum Auslandszahnersatz günstiger sein kann, erklärt die KZBV ebenfalls: Rund 60 bis 70 Prozent der Kosten einer durchschnittlichen Zahnersatzbehandlung entfallen auf Material und Labor. Niedrigere Lohn- und Materialkosten am Fertigungsort wirken sich deshalb direkt auf den Preis aus. Über die Qualität entscheiden Material, Fertigung und Kontrolle, nicht das Land.

    Zahlt die Krankenkasse auch bei Auslandszahnersatz?

    Ja. Der Festzuschuss richtet sich nach Ihrem Befund und Ihrem Bonusheft, nicht nach dem Herstellungsort. Er wird auf Grundlage der Regelversorgung berechnet und ist bei Auslandszahnersatz genauso hoch wie bei Zahnersatz aus einem deutschen Labor.

    Der Unterschied zeigt sich beim Eigenanteil: Sind die Laborkosten niedriger, bleibt bei gleichem Zuschuss weniger für Sie zu zahlen. Wie sich der Zuschuss zusammensetzt, steht im Beitrag Festzuschuss beim Zahnersatz. Wie Sie Ihren Anteil ausrechnen, lesen Sie unter Eigenanteil beim Zahnersatz.

    Wer als Härtefall gilt, erhält die Regelversorgung ohne Eigenanteil, auch hier unabhängig vom Herstellungsort. Mehr dazu im Beitrag Zuzahlungsbefreiung und Härtefallregelung.

    Woran erkenne ich, wo mein Zahnersatz gefertigt wird?

    Am Heil- und Kostenplan. Nach § 87 Abs. 1a SGB V muss der Plan Angaben zum Herstellungsort des Zahnersatzes enthalten. Sie stehen im Abschnitt „Erklärung des Versicherten“, den Sie vor Behandlungsbeginn unterschreiben: bei Fertigung in Deutschland mit einem „D“ vor dem Ortsnamen, bei Fertigung im Ausland mit dem Namen des Landes. Sie wissen also schon vor der Behandlung, woher Ihr Zahnersatz kommt.

    Bei der Abrechnung legt die Praxis außerdem die Rechnung des Labors und die Erklärung nach Anhang XIII MDR bei. Wenn Sie mehrere Angebote vergleichen, lohnt der Blick auf genau diese Angaben. Wie Sie dabei vorgehen, erklärt der Beitrag Kostenvoranschlag prüfen und Zweitmeinung einholen.

    Ein häufiges Missverständnis: Zahnersatz trägt keine CE-Kennzeichnung, weil er eine Sonderanfertigung ist. CE-gekennzeichnet sind die verwendeten Materialien. Die Werbeaussage „CE-zertifizierter Zahnersatz“ sagt deshalb wenig aus.

    Auslandszahnersatz oder Behandlung im Ausland?

    Beide Wege werden oft in einen Topf geworfen. Für Sie als Patient unterscheiden sie sich deutlich:

    FrageAuslandszahnersatz beim Zahnarzt in DeutschlandBehandlung im Ausland
    Wo wird behandelt?in Ihrer Praxis in Deutschlandin einer Praxis im Ausland
    Festzuschussüber den Heil- und Kostenplan wie gewohntinnerhalb der EU unter bestimmten Voraussetzungen, Absprache mit der Kasse vorab sinnvoll
    Reisenkeinemeist mehrere, etwa für Abformung, Anprobe und Eingliederung
    Ansprechpartner bei ProblemenIhr Zahnarzt vor Ortdie Praxis im Ausland
    Nachsorge und Korrekturenin Ihrer Praxis, mit zwei Jahren Gewähr für gesetzlich VersicherteZahnärzte in Deutschland sind nicht verpflichtet, fremden Zahnersatz kostenfrei nachzubessern

    Wer ist zuständig, wenn der Zahnersatz nicht passt?

    Ihr Zahnarzt. Bei Auslandszahnersatz bleibt die Praxis in Deutschland Ihr Behandler und Ihr Ansprechpartner. Passt eine Krone nicht oder muss nachgearbeitet werden, wenden Sie sich an die Praxis, nicht an das Labor. Die Praxis klärt Nachbesserung oder Neuanfertigung mit ihrem Labor.

    Für gesetzlich Versicherte gilt außerdem § 136a Abs. 4 SGB V: Der Zahnarzt übernimmt für Zahnersatz eine Gewähr von zwei Jahren. Erneuerung und Wiederherstellung sind in dieser Zeit grundsätzlich kostenfrei, Ausnahmen legen KZBV und GKV-Spitzenverband fest. Das gilt unabhängig davon, wo der Zahnersatz gefertigt wurde.

    Für welche Versorgungen eignet sich Auslandszahnersatz?

    Vor allem für gut planbare Versorgungen mit hohem Laboranteil: Kronen, Brücken, Modellgussprothesen und Totalprothesen. Die KZBV sieht Auslandszahnersatz vor allem bei Standardversorgungen. Bei aufwendigen Fällen und hohen ästhetischen Ansprüchen empfiehlt sie ein Labor in der Nähe der Praxis.

    Beides lässt sich kombinieren. Bei Teleskopprothesen etwa können gefräste Teile und Gerüste im Ausland entstehen, während Anproben, Feineinstellung und Fertigstellung in einem Labor in Deutschland bleiben.

    Weniger geeignet ist Auslandszahnersatz, wenn es schnell gehen muss, etwa bei Reparaturen. Ob er für Ihren Fall in Frage kommt, besprechen Sie am besten direkt mit Ihrem Zahnarzt.

    Was ändert sich 2027 beim Festzuschuss?

    Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung. Mit fünf Jahren Bonusheft sind es dann 60 statt 70 Prozent, mit zehn Jahren 65 statt 75 Prozent. Grundlage ist eine Änderung von § 55 SGB V durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

    Maßgeblich ist das Datum, an dem die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan bewilligt, nicht der Behandlungsbeginn. Härtefälle erhalten die Regelversorgung weiterhin ohne Eigenanteil.

    Für Sie bedeutet das: Bei gleichen Laborpreisen steigt der Eigenanteil. Der Preis der zahntechnischen Leistung fällt damit stärker ins Gewicht, und Auslandszahnersatz ist eine Möglichkeit, ihn zu senken. Sprechen Sie Ihren Zahnarzt darauf an, bevor der Heil- und Kostenplan eingereicht wird.

    Fragen für das Gespräch mit Ihrem Zahnarzt

    • Wo wird mein Zahnersatz gefertigt, und steht das im Heil- und Kostenplan?
    • Welches Material wird verwendet?
    • Werden einzelne Arbeitsschritte in Deutschland erledigt, zum Beispiel Anproben oder Feinarbeiten?
    • Wie lange dauert es bis zum Einsetzen?
    • Wie läuft es ab, wenn nachgebessert werden muss?

    Eine Praxis in Ihrer Nähe finden Sie über die Zahnarztsuche. Krankenkasse und gewünschte Behandlung wählen Sie direkt bei der Online-Terminbuchung aus.

    Häufige Fragen

    Ist Zahnersatz aus dem Ausland erlaubt?

    Ja. Für Zahnersatz gelten dieselben Vorschriften, egal wo er gefertigt wird. Jede Krone ist eine Sonderanfertigung nach der EU-Medizinprodukteverordnung, für die der Hersteller eine Erklärung nach Anhang XIII ausstellen muss.

    Bekomme ich bei Auslandszahnersatz den vollen Festzuschuss?

    Ja. Der Festzuschuss richtet sich nach Befund und Bonusheft, nicht nach dem Herstellungsort. Sind die Laborkosten niedriger, sinkt Ihr Eigenanteil.

    Muss mein Zahnarzt mir sagen, dass der Zahnersatz aus dem Ausland kommt?

    Ja. Nach § 87 Abs. 1a SGB V steht der Herstellungsort im Heil- und Kostenplan, im Abschnitt, den Sie unterschreiben. Bei Fertigung im Ausland ist das Land angegeben.

    Braucht Zahnersatz aus dem Ausland eine CE-Kennzeichnung?

    Nein. Zahnersatz ist eine Sonderanfertigung und trägt keine CE-Kennzeichnung. CE-gekennzeichnet sind die verwendeten Materialien, für den Zahnersatz selbst gibt es die Erklärung nach Anhang XIII MDR.

    An wen wende ich mich, wenn der Zahnersatz nicht passt?

    An Ihre Zahnarztpraxis. Sie bleibt Ihr Ansprechpartner und klärt Nachbesserungen mit dem Labor. Gesetzlich Versicherte haben auf Zahnersatz zwei Jahre Gewähr nach § 136a Abs. 4 SGB V.

    Was ist der Unterschied zur Behandlung im Ausland?

    Bei Auslandszahnersatz werden Sie in Ihrer Praxis in Deutschland behandelt, nur die Fertigung findet im Ausland statt. Bei einer Behandlung im Ausland reisen Sie selbst dorthin, und Ansprechpartner bei Problemen ist die ausländische Praxis.

    Was ändert sich 2027?

    Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss auf 50 Prozent der Regelversorgung, mit Bonusheft auf 60 beziehungsweise 65 Prozent. Maßgeblich ist das Bewilligungsdatum des Heil- und Kostenplans.

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    Verantwortlich: (Geschäftsführer – Strategie & Unternehmensentwicklung, Imex Dental)
    Fachlich geprüft durch: Zahntechnikermeister Uwe Landsberger

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