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Festzuschuss sinkt 2027: Heil- und Kostenplan noch 2026 bewilligen lassen

Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz um zehn Prozentpunkte. Wer Zahnersatz braucht, kann den höheren Zuschuss noch sichern: Maßgeblich ist das Datum, an dem die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan bewilligt, nicht der Behandlungsbeginn. Hier steht, was sich ändert, wie viel es ausmacht und wie Sie die Frist sicher einhalten.

Inhalt

    Was sich ab 2027 ändert

    Der Festzuschuss deckt einen festen Prozentsatz der Kosten der sogenannten Regelversorgung, also der medizinisch notwendigen Standardlösung für Ihren Befund. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde § 55 SGB V geändert. Die Sätze sinken ab dem 1. Januar 2027 auf das Niveau, das bis September 2020 galt:

    Bonusheftbis 31.12.2026ab 01.01.2027
    ohne lückenloses Bonusheft60 Prozent50 Prozent
    5 Jahre lückenlos70 Prozent60 Prozent
    10 Jahre lückenlos75 Prozent65 Prozent

    Unverändert bleibt die Härtefallregelung: Versicherte mit geringem Einkommen erhalten die Regelversorgung weiterhin ohne Eigenanteil. Details stehen im Beitrag Härtefallregelung beim Zahnersatz.

    Das Bewilligungsdatum entscheidet

    Für alle Festzuschüsse, die vor dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, gelten die bisherigen Sätze. Es kommt also nicht darauf an, wann behandelt oder die Rechnung gestellt wird, sondern wann die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan genehmigt.

    Ein genehmigter Plan gilt allerdings nicht unbegrenzt. In der Regel muss der Zahnersatz innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung eingegliedert werden. Läuft die Frist ab und muss ein neuer Plan gestellt werden, wird dieser nach dem dann geltenden Recht bewilligt. Wer im Dezember 2026 eine Genehmigung erhält, sollte die Behandlung deshalb auch zügig im ersten Halbjahr 2027 abschließen.

    Wie viel macht das aus?

    Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Angenommen, die Regelversorgung für Ihren Befund kostet 1.000 Euro.

    • ohne Bonusheft: Zuschuss 600 Euro (2026) statt 500 Euro (2027)
    • mit 5 Jahren Bonusheft: 700 Euro statt 600 Euro
    • mit 10 Jahren Bonusheft: 750 Euro statt 650 Euro

    Der Eigenanteil steigt damit um 100 Euro je 1.000 Euro Regelversorgung. Bei umfangreichem Zahnersatz, etwa mehreren Kronen oder einer Prothese, kommen schnell mehrere hundert Euro zusammen. Wählen Sie eine aufwendigere Versorgung, bleibt der Zuschuss trotzdem an die Regelversorgung gekoppelt. Wie sich Ihr Anteil berechnet, erklärt der Beitrag Eigenanteil beim Zahnersatz.

    So halten Sie die Frist ein

    Zwischen Untersuchung und Bewilligung vergehen meist mehrere Wochen. Die Krankenkasse muss über einen Antrag grundsätzlich innerhalb von drei Wochen entscheiden; holt sie ein Gutachten im zahnärztlichen Gutachterverfahren ein, verlängert sich die Frist auf sechs Wochen. Rechnen Sie also rückwärts:

    1. Termin vereinbaren: möglichst bis Mitte November 2026. Der Zahnarzt erhebt den Befund und erstellt den Heil- und Kostenplan.
    2. Plan prüfen und einreichen: Sie unterschreiben den Plan und reichen ihn bei Ihrer Kasse ein, häufig übernimmt das die Praxis elektronisch.
    3. Bonusheft vorlegen: Achten Sie darauf, dass alle Vorsorgeuntersuchungen eingetragen sind. Fünf Jahre lückenlose Vorsorge bringen zehn, zehn Jahre fünfzehn Prozentpunkte mehr Zuschuss.
    4. Bewilligung abwarten: Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, wenn sich die Entscheidung Ende Dezember noch nicht abzeichnet.

    Zahnersatz sollte nur geplant werden, wenn er medizinisch notwendig ist. Ein Plan „auf Vorrat“ ohne Befund wird nicht bewilligt.

    Für wen sich die Eile lohnt

    Am meisten betroffen sind Patientinnen und Patienten, bei denen Zahnersatz ohnehin ansteht: eine Krone nach einer Wurzelbehandlung, eine Brücke für eine Lücke, eine neue Prothese, weil die alte nicht mehr sitzt. Auch wer seine Behandlung bislang aus Kostengründen aufgeschoben hat, sollte jetzt den Befund aktualisieren lassen.

    Wer bereits ein lückenloses Bonusheft hat, verliert ab 2027 genauso zehn Prozentpunkte wie alle anderen. Wer bisher kein Bonusheft führt, sollte jetzt damit beginnen: Die Bonusstufen bleiben auch nach 2027 bestehen.

    Wie es weitergeht

    Der erste Schritt ist eine Untersuchung mit aktuellem Befund. Erst danach steht fest, welcher Zahnersatz nötig ist und welcher Zuschuss Ihnen zusteht.

    Eine Praxis in Ihrer Nähe finden Sie über die Zahnarztsuche. Krankenkasse und gewünschte Behandlung wählen Sie direkt bei der Online-Terminbuchung aus.

    Häufige Fragen

    Ab wann sinkt der Festzuschuss für Zahnersatz?

    Ab dem 1. Januar 2027. Der Zuschuss sinkt dann von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung, mit Bonusheft von 70 auf 60 beziehungsweise von 75 auf 65 Prozent.

    Zählt der Behandlungsbeginn oder die Bewilligung?

    Die Bewilligung. Für Festzuschüsse, die vor dem 1. Januar 2027 bewilligt wurden, gelten die bisherigen Sätze, auch wenn die Behandlung erst 2027 stattfindet.

    Wie lange ist ein bewilligter Heil- und Kostenplan gültig?

    In der Regel muss der Zahnersatz innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung eingegliedert werden. Muss ein neuer Plan gestellt werden, gilt das Recht zum Zeitpunkt der neuen Bewilligung.

    Ändert sich etwas für Härtefälle?

    Nein. Versicherte, die als Härtefall gelten, erhalten die Regelversorgung weiterhin ohne Eigenanteil.

    Bis wann sollte ich einen Termin vereinbaren?

    Möglichst bis Mitte November 2026. Die Krankenkasse hat für die Entscheidung bis zu drei Wochen Zeit, mit Gutachterverfahren bis zu sechs Wochen.

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    Verantwortlich: (Geschäftsführer – Strategie & Unternehmensentwicklung, Imex Dental)
    Fachlich geprüft durch: Zahntechnikermeister Uwe Landsberger

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