Ob sich eine Reparatur lohnt, hängt weniger vom Alter der Prothese ab als von ihrem Zustand und vom Kiefer darunter. Als Faustregel gilt:
| Situation | Meist sinnvoll |
| Einmaliger Bruch, die Prothese saß bisher gut | Reparatur |
| Einzelner Prothesenzahn abgebrochen oder herausgelöst | Reparatur |
| Prothese wackelt, der Kunststoff ist in gutem Zustand | Unterfütterung |
| Ein weiterer eigener Zahn ist verloren gegangen | Erweiterung der vorhandenen Prothese |
| Wiederholte Brüche an derselben Stelle | eher Neuanfertigung |
| Sitzt trotz Unterfütterung nicht, Druckstellen bleiben | Neuanfertigung |
| Zähne stark abgekaut, Bisshöhe abgesunken | Neuanfertigung |
| Kunststoff porös, verfärbt oder riecht trotz gründlicher Reinigung | Neuanfertigung |
Eine feste Frist, nach der die Krankenkasse eine neue Prothese bezahlt, gibt es nicht. Maßgeblich ist, ob eine Neuanfertigung medizinisch notwendig ist und eine Reparatur oder Unterfütterung nicht mehr ausreicht. Sind Sie unsicher, lassen Sie sich beide Varianten im Heil- und Kostenplan gegenüberstellen. Mehr dazu im Beitrag Wann zahlt die Kasse eine Erneuerung?.
Wenn eine neue Prothese ansteht, beachten Sie: Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss, maßgeblich ist das Bewilligungsdatum, siehe Festzuschuss sinkt 2027.
Tipps zur täglichen Pflege finden Sie im Beitrag Prothesenreinigung.