Eine Zahnersatzrechnung besteht aus zwei Teilen: dem zahnärztlichen Honorar und den Material- und Laborkosten. Nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung entfallen rund 60 bis 70 Prozent der Kosten einer durchschnittlichen Zahnersatzbehandlung auf Material und Labor.
Das Honorar wird bei Kassenleistungen nach dem BEMA, bei Privatleistungen nach der GOZ abgerechnet, siehe BEMA und GOZ. Für die Laborleistungen gibt es eigene Verzeichnisse.