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Festzuschuss beim Zahnersatz: was die Kasse wirklich zahlt

Der Festzuschuss ist der Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse zum Zahnersatz beisteuert. Er deckt einen gesetzlich festgelegten Anteil der Kosten für die sogenannte Regelversorgung ab und kann bei lückenlos geführtem Bonusheft nach fünf und zehn Jahren ansteigen. Die genaue Höhe legt der Gesetzgeber fest und passt sie regelmäßig an — Ihre Krankenkasse nennt Ihnen den aktuellen Satz. Entscheidend ist: Der Zuschuss bemisst sich immer am Standard für Ihren Befund — nicht an der Versorgung, für die Sie sich am Ende entscheiden.

Inhalt

    Dieses Prinzip erklärt, warum zwei Personen mit derselben Zahnlücke völlig unterschiedliche Rechnungen bekommen können, obwohl beide denselben Kassenzuschuss erhalten.

    Das Prinzip: befundbezogen, nicht versorgungsbezogen

    In Deutschland gilt das befundbezogene Festzuschusssystem. Das bedeutet: Die Krankenkasse schaut nicht darauf, welche Behandlung Sie wählen, sondern welcher Befund vorliegt. Für jeden Befund ist eine Regelversorgung definiert — die zahnmedizinisch notwendige Standardlösung.

    Die Regelversorgung ist die Versorgungsform, die für einen bestimmten Befund als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich gilt. Bei einer Einzelzahnlücke mit intakten Nachbarzähnen ist das in der Regel eine Brücke, bei einem stark zerstörten Backenzahn eine Vollgusskrone.

    Der Festzuschuss wird auf genau diese Regelversorgung berechnet. Er bleibt gleich hoch, egal wofür Sie sich entscheiden:

    Ihre EntscheidungGesamtkostenFestzuschuss (Grundsatz laut Gesetz)Ihr Eigenanteil
    Regelversorgung (Brücke)Beispielbetrag Ableibt in allen drei Fällen gleich hocham niedrigsten
    Höherwertige Brückehöher als Beispielbetrag Ableibt in allen drei Fällen gleich hochhöher
    Implantat mit Kronedeutlich höher als Beispielbetrag Ableibt in allen drei Fällen gleich hochhöher

    Beispielrechnung mit einer angenommenen Regelversorgung von 900 Euro. Die tatsächlichen Beträge hängen von der Befundklasse ab und stehen in Ihrem Heil- und Kostenplan.

    Die mittlere Spalte ändert sich nicht. Das ist der Kern des Systems — und die Antwort auf die häufigste Frage zum Thema.

    Die drei Versorgungsarten

    Welchen Namen Ihre Versorgung im Heil- und Kostenplan trägt, entscheidet über die Abrechnung:
    Regelversorgung — Sie wählen genau die definierte Standardlösung. Der Festzuschuss deckt davon einen gesetzlich festgelegten Anteil ab, der sich mit einem lückenlos geführten Bonusheft erhöhen kann; der Rest ist Ihr Eigenanteil.

    Gleichartige Versorgung — Sie wählen die Regelversorgung, ergänzen sie aber um Zusatzleistungen, etwa eine Verblendung im Seitenzahnbereich. Der Zuschuss bleibt unverändert, die Mehrkosten tragen Sie.

    Andersartige Versorgung — Sie wählen eine grundsätzlich andere Lösung, etwa ein Implantat statt einer Brücke. Auch hier bleibt der Zuschuss auf dem Niveau der Regelversorgung; abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte. Der Unterschied zwischen den Abrechnungswelten ist unter BEMA und GOZ erklärt.

    Die Bonusheft-Stufen

    Das Bonusheft ist einer der wichtigsten Hebel, den Sie selbst in der Hand haben. Wer jährlich zur Kontrolle geht und das lückenlos dokumentieren lässt, kann seinen Festzuschuss dauerhaft erhöhen:

    NachweisFestzuschuss
    ohne BonusheftGrundsatz laut Gesetz
    5 Jahre lückenloserhöhter Satz
    10 Jahre lückenlosnochmals erhöhter Satz

    Eine einzige fehlende Jahresuntersuchung setzt den Zähler zurück. Bei Kindern und Jugendlichen gelten abweichende Untersuchungsintervalle. Details unter Bonusheft.

    Der Effekt ist größer, als die Prozentzahlen vermuten lassen: Über ein Zahnarztleben hinweg wirkt der erhöhte Zuschuss bei jeder einzelnen Versorgung — bei der Krone mit 40 ebenso wie bei der Prothese mit 70.

    Ein Rechenbeispiel

    Bei Ihnen fehlt ein Backenzahn. Die Regelversorgung ist eine dreigliedrige Brücke. Sie führen Ihr Bonusheft seit zwölf Jahren lückenlos und entscheiden sich für eine Vollkeramikbrücke.

    SchrittRechnung
    Regelversorgung laut Befunddreigliedrige Brücke, angenommen Beispielbetrag A
    Ihr Festzuschuss (nochmals erhöhter Satz bei 10+ Jahren Bonusheft)erhöhter, aber gedeckelter Betrag laut Heil- und Kostenplan
    Kosten Ihrer gewählten Vollkeramikbrückedeutlich über der Regelversorgung
    Ihr EigenanteilDifferenz zwischen gewählter Versorgung und Festzuschuss

    Hätten Sie kein Bonusheft geführt, würde der Festzuschuss entsprechend niedriger ausfallen und Ihr Eigenanteil entsprechend höher. Die zwölf Jahre Vorsorge zahlen sich bei dieser einen Behandlung spürbar aus — und wirken bei jeder weiteren Versorgung erneut. Die genauen Beträge für Ihren Fall nennt Ihnen der Heil- und Kostenplan.

    Wie sich der Eigenanteil in anderen Konstellationen entwickelt, zeigt der Beitrag zum Eigenanteil beim Zahnersatz.

    Wenn das Geld knapp ist: die Härtefallregelung

    Bei geringem Einkommen kann die Krankenkasse die Regelversorgung im Rahmen der Härtefallregelung vollständig übernehmen, sodass der Eigenanteil entfällt. Ein solcher Anspruch kann unter anderem bei Bezug bestimmter Sozialleistungen bestehen oder wenn das monatliche Bruttoeinkommen eine festgelegte Grenze nicht überschreitet.

    Auch eine gleitende Härtefallregelung ist möglich, wenn das Einkommen die Grenze nur geringfügig übersteigt. Die Voraussetzungen und das Antragsverfahren beschreibt der Beitrag zur Härtefallregelung.

    Wichtig: Auch im Härtefall bezieht sich die vollständige Übernahme nur auf die Regelversorgung — nicht auf eine höherwertige Versorgung Ihrer Wahl.

    Wo die Beträge herkommen

    Die Höhe der Festzuschüsse legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen fest und passt sie in regelmäßigen Abständen an. Wann die aktuell gültigen Beträge zuletzt angepasst wurden, lässt sich bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung oder Ihrer Krankenkasse erfragen.

    Die daraus resultierenden konkreten Eurobeträge je Befundklasse veröffentlicht anschließend die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Für Ihren konkreten Fall gilt jedoch: Maßgeblich ist der Betrag in Ihrem Heil- und Kostenplan. Im Netz kursierende Tabellen weichen teils erheblich voneinander ab und beziehen sich nicht auf Ihren Befund.

    So lesen Sie Ihren Heil- und Kostenplan

    Der Heil- und Kostenplan ist das Dokument, in dem alles zusammenkommt. Er ist zweigeteilt: Der eine Teil weist die Regelversorgung und den darauf entfallenden Festzuschuss aus, der andere Ihre tatsächlich gewählte Versorgung.

    Prüfen Sie drei Punkte:
    Stimmt der Befund? Er bestimmt die Befundklasse und damit den Zuschuss.

    Ist der Bonus korrekt eingetragen? Ein nicht berücksichtigtes Bonusheft kostet Sie bares Geld.

    Sind Zusatzleistungen getrennt ausgewiesen? Nur so erkennen Sie, welcher Teil Ihres Eigenanteils auf Ihre eigene Entscheidung zurückgeht.

    Sie müssen den Plan nicht sofort unterschreiben. Er geht zunächst zur Genehmigung an Ihre Krankenkasse.

    Wo Sie ansetzen können

    • Bonusheft lückenlos führen. Der Effekt wirkt lebenslang und bei jeder Versorgung.
    • Regelversorgung ernsthaft prüfen. Im nicht sichtbaren Bereich ist sie funktional vollwertig.
    • Härtefallregelung prüfen, wenn das Einkommen knapp ist — der Antrag lohnt sich auch bei knapper Überschreitung der Grenze.
    • Heil- und Kostenplan gegenlesen lassen. Ein falsch eingetragener Bonus oder eine falsche Befundklasse kostet direkt Geld.
    • Netzwerkkonditionen nutzen. Über das DentNet gelten bei teilnehmenden Partnerpraxen besondere Konditionen. Eine Praxis in Ihrer Nähe finden Sie über die Zahnarztsuche — Krankenkasse und gewünschte Behandlung wählen Sie dort direkt bei der Terminbuchung aus.

    Wie es weitergeht

    Der Festzuschuss lässt sich nicht allgemein beziffern, weil er am Befund hängt. Was Sie tun können: einen Termin vereinbaren, den Befund erheben lassen und den Heil- und Kostenplan anfordern. Erst dieses Dokument nennt Ihre Zahl — alles davor ist Orientierung.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist der Festzuschuss beim Zahnersatz?

    Der Festzuschuss deckt einen gesetzlich festgelegten Anteil der Kosten für die Regelversorgung ab. Mit lückenlos geführtem Bonusheft kann sich dieser Anteil nach fünf und erneut nach zehn Jahren erhöhen. Im Härtefall kann die Regelversorgung vollständig übernommen werden. Die aktuell gültigen Prozentsätze nennt Ihnen Ihre Krankenkasse oder Ihr Heil- und Kostenplan.

    Bekomme ich mehr Zuschuss, wenn ich eine teurere Versorgung wähle?

    Nein. Der Festzuschuss bemisst sich ausschließlich an der Regelversorgung für Ihren Befund. Die gesamte Differenz zu einer höherwertigen Lösung tragen Sie selbst.

    Was ist die Regelversorgung?

    Die Regelversorgung ist die für einen bestimmten Befund als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich definierte Standardlösung — etwa eine Brücke bei einer Einzelzahnlücke.

    Wer legt die Festzuschussbeträge fest?

    Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt die Höhe der Festzuschüsse. Die Beträge werden in regelmäßigen Abständen angepasst; den aktuellen Stand nennt Ihnen Ihre Krankenkasse.

    Was passiert, wenn eine Untersuchung im Bonusheft fehlt?

    Der Bonusanspruch kann entfallen, sodass der Zähler von vorn beginnt. Der Zuschuss fällt dann auf den Grundsatz ohne Bonus zurück, bis erneut fünf Jahre lückenlos nachgewiesen sind.

    Gilt der Festzuschuss auch für Implantate?

    Ja, aber in Höhe der Regelversorgung für den jeweiligen Befund — nicht in Höhe der Implantatkosten. Implantate zählen nicht zur Regelversorgung.

    Muss ich den Heil- und Kostenplan sofort unterschreiben?

    Nein. Der Plan ist ein Angebot und geht zunächst zur Genehmigung an Ihre Krankenkasse. Sie können ihn in Ruhe prüfen und eine Zweitmeinung einholen.

    Zahlt die Kasse auch bei einer Reparatur?

    Für Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz gibt es eigene Befundklassen mit entsprechenden Festzuschüssen. Die Beträge fallen deutlich niedriger aus als bei einer Neuversorgung.

    Wie lange ist ein genehmigter Heil- und Kostenplan gültig?

    Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse gilt ein Bewilligungszeitraum, innerhalb dessen die Behandlung begonnen werden sollte. Die genaue Frist teilt Ihnen Ihre Kasse mit.

    Gilt das Festzuschusssystem auch für Privatversicherte?

    Nein. Privatversicherte rechnen nach ihrem Tarif ab. Das befundbezogene Festzuschusssystem gilt für gesetzlich Versicherte.

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    Verantwortlich: (Geschäftsführer – Strategie & Unternehmensentwicklung, Imex Dental)
    Fachlich geprüft durch: Zahntechnikermeister Uwe Landsberger

    Imex Dental steht für präzisen Zahnersatz, meisterliche Zahntechnik und digitale Fertigungsprozesse.