In Deutschland gilt das befundbezogene Festzuschusssystem. Das bedeutet: Die Krankenkasse schaut nicht darauf, welche Behandlung Sie wählen, sondern welcher Befund vorliegt. Für jeden Befund ist eine Regelversorgung definiert — die zahnmedizinisch notwendige Standardlösung.
Die Regelversorgung ist die Versorgungsform, die für einen bestimmten Befund als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich gilt. Bei einer Einzelzahnlücke mit intakten Nachbarzähnen ist das in der Regel eine Brücke, bei einem stark zerstörten Backenzahn eine Vollgusskrone.
Der Festzuschuss wird auf genau diese Regelversorgung berechnet. Er bleibt gleich hoch, egal wofür Sie sich entscheiden:
| Ihre Entscheidung | Gesamtkosten | Festzuschuss (Grundsatz laut Gesetz) | Ihr Eigenanteil |
|---|
| Regelversorgung (Brücke) | Beispielbetrag A | bleibt in allen drei Fällen gleich hoch | am niedrigsten |
| Höherwertige Brücke | höher als Beispielbetrag A | bleibt in allen drei Fällen gleich hoch | höher |
| Implantat mit Krone | deutlich höher als Beispielbetrag A | bleibt in allen drei Fällen gleich hoch | höher |
Beispielrechnung mit einer angenommenen Regelversorgung von 900 Euro. Die tatsächlichen Beträge hängen von der Befundklasse ab und stehen in Ihrem Heil- und Kostenplan.
Die mittlere Spalte ändert sich nicht. Das ist der Kern des Systems — und die Antwort auf die häufigste Frage zum Thema.