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Was kostet eine Zahnbrücke?

Eine Zahnbrücke kostet je nach Bauart, Spannweite und Material zwischen etwa 600 und 2.500 Euro. Die gängigsten Brückenarten, die auf den eigenen Zähnen verankert werden, liegen meist zwischen 600 und 2.500 Euro; implantatgetragene Brücken sind aufwendiger und liegen typischerweise ab etwa 3.500 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss von 60 bis 75 Prozent der Regelversorgung, und bei einer klassischen Einzelzahnlücke ist die Brücke selbst die Regelversorgung. Das macht sie zur günstigsten festsitzenden Lösung.

Inhalt

    Damit ist die Brücke für viele die naheliegende Wahl. Der Preis hat allerdings eine zweite Komponente, die auf keiner Rechnung auftaucht: gesunde Zahnsubstanz.

    Preise nach Bauart

    Eine Brücke besteht aus Ankerkronen auf den Nachbarzähnen und einem oder mehreren Zwischengliedern. Je mehr Glieder, desto höher der Preis.

    BauartBeschreibungTypische Spanne
    Klebebrücke (Maryland)Nur an der Rückseite verklebt, Nachbarzähne bleiben nahezu unversehrt600 – 1.200 €
    Standardbrücke, 3-gliedrigZwei Ankerkronen, ein Zwischenglied900 – 1.800 €
    Standardbrücke, 4-gliedrigGrößere Spannweite1.300 – 2.300 €
    FreiendbrückeNur einseitig verankert, statisch anspruchsvoll1.000 – 2.000 €
    Implantatgetragene BrückeAuf Implantaten statt eigenen Zähnenab ca. 3.500 €

    Das Material bewegt den Preis zusätzlich in derselben Weise wie bei Einzelkronen: Vollguss ist am günstigsten, Verblendungen und Vollkeramik liegen darüber. Im sichtbaren Frontzahnbereich gehört die Verblendung zur Regelversorgung, im Seitenzahnbereich nicht.

    Die Klebebrücke als Sonderfall

    Die Klebebrücke verdient besondere Beachtung. Sie kommt ohne Beschleifen der Nachbarzähne aus. Ob sie für Ihre Situation infrage kommt, klärt die Praxis. Mehr dazu unter Marylandbrücke.

    Warum die Spannweite den Preis begrenzt

    Nicht jede Lücke lässt sich mit einer Brücke schließen. Ob eine Brücke, eine herausnehmbare oder eine implantatgetragene Lösung infrage kommt, beurteilt die Praxis am Befund.

    Was die Kasse übernimmt

    Bei einer einzelnen Zahnlücke mit intakten Nachbarzähnen ist die Brücke in der Regel die definierte Regelversorgung. Das ist der entscheidende Unterschied zum Implantat: Der Festzuschuss ist auf genau diese Versorgung berechnet.

    Der Zuschuss beträgt:

    • 60 Prozent der Regelversorgung als Grundzuschuss
    • 70 Prozent bei lückenlos geführtem Bonusheft über fünf Jahre
    • 75 Prozent bei lückenlos geführtem Bonusheft über zehn Jahre

    Bei geringem Einkommen greift die Härtefallregelung, dann wird die Regelversorgung vollständig übernommen. Wie das Festzuschusssystem insgesamt funktioniert, erklärt der Beitrag zum Festzuschuss. Zu den Beträgen: Der Gemeinsame Bundesausschuss passt die Festzuschüsse regelmäßig an. Die für Sie gültige Höhe steht verbindlich im Heil- und Kostenplan — im Netz kursierende Einzelbeträge weichen teils erheblich voneinander ab.

    Ein Rechenbeispiel

    Im Unterkiefer fehlt ein Backenzahn, beide Nachbarzähne sind bereits mit größeren Füllungen versorgt und müssten ohnehin überkront werden. Die Entscheidung fällt für eine dreigliedrige Standardbrücke aus Vollguss — also die Regelversorgung.

    Schritt Regelversorgung für diesen Befund dreigliedrige Brücke Ihre Wahl dieselbe Versorgung, 1.150 € Zuschusshöhe bei 10 Jahren Bonusheft 75 % der Regelversorgung Ihr Eigenanteil rund ein Viertel der Kosten

    Weil Sie hier die Regelversorgung wählen, greift der Zuschuss in voller Höhe auf genau diese Leistung. Das ist der Normalfall, für den das System gebaut ist — und der Grund, warum die Brücke bei diesem Befund die günstigste festsitzende Variante bleibt.

    Anders sieht es aus, wenn Sie eine Vollkeramikbrücke wünschen: Der Zuschuss bleibt auf dem Niveau der Regelversorgung, die Differenz tragen Sie vollständig. Wie sich der Eigenanteil im Detail zusammensetzt, zeigt der Beitrag zum Eigenanteil beim Zahnersatz.

    Der Preis, der nicht auf der Rechnung steht

    Für eine klassische Brücke müssen die beiden Nachbarzähne rundum beschliffen werden — auch dann, wenn sie vollkommen gesund sind. Dabei geht Zahnschmelz unwiederbringlich verloren. Was dabei geschieht, beschreibt der Beitrag zur Zahnpräparation.

    Das ist kein Argument gegen die Brücke, aber ein Argument für eine bewusste Entscheidung. Zwei Konstellationen sind zu unterscheiden:
    Die Nachbarzähne sind ohnehin behandlungsbedürftig. Dann ist die Brücke oft die wirtschaftlichste Lösung überhaupt: Man versorgt drei Probleme mit einer Arbeit.

    Die Nachbarzähne sind völlig intakt. Dann kostet die Brücke gesunde Substanz, die nie wiederkommt. Hier lohnt es sich, das Implantat oder die Klebebrücke ernsthaft zu prüfen — auch wenn die Erstinvestition höher ausfällt.

    Haltbarkeit und Folgekosten

    Wie lange eine Brücke hält, hängt vom Einzelfall und von der Pflege ab. Reinigen Sie die Ränder der Ankerkronen besonders gründlich.

    Unter dem Zwischenglied bildet sich zudem leicht ein Belagsnest, weil dort kein Zahn steht, aber Zahnfleisch anliegt. Spezielle Zahnseide mit steifem Ende oder Zwischenraumbürsten sind hier keine Kür, sondern Voraussetzung für die Lebensdauer der Arbeit.

    Wo Sie ansetzen können

    • Bauart hinterfragen. Ist eine Klebebrücke möglich, bleiben die Nachbarzähne erhalten — und damit alle späteren Optionen.
    • Regelversorgung im Seitenzahnbereich wählen. Die Verblendung ist dort keine Regelleistung und optisch kaum relevant.
    • Bonusheft führen. Fünf beziehungsweise zehn Jahre Vorsorge heben den Zuschuss dauerhaft an. Details unter Bonusheft.
    • Heil- und Kostenplan prüfen. Er weist die Regelversorgung getrennt aus — nur so erkennen Sie Ihren tatsächlichen Eigenanteil. Siehe Heil- und Kostenplan.
    • Netzwerkkonditionen nutzen. Über das DentNet gelten bei Partnerpraxen besondere Konditionen. Eine Praxis in Ihrer Nähe finden Sie über die Zahnarztsuche.

    Wie es weitergeht

    Ob Brücke, Klebebrücke oder Implantat für Sie die richtige Wahl ist, hängt am Zustand der Nachbarzähne — und den beurteilt niemand aus der Ferne. Lassen Sie sich einen Heil- und Kostenplan erstellen, in dem die Regelversorgung sauber ausgewiesen ist. Erst damit lässt sich rechnen.

    Häufige Fragen

    Was kostet eine dreigliedrige Brücke?

    Je nach Material und Region typischerweise 900 bis 1.800 Euro. Bei der Regelversorgung übernimmt die Kasse 60 bis 75 Prozent davon, sodass der Eigenanteil deutlich niedriger ausfällt.

    Ist eine Brücke günstiger als ein Implantat?

    In der Erstversorgung fast immer ja. Die Brücke kostet allerdings gesunde Zahnsubstanz an beiden Nachbarzähnen — ein Preis, der sich nicht in Euro ausdrücken lässt.

    Zahlt die Krankenkasse eine Zahnbrücke?

    Bei einer Einzelzahnlücke mit intakten Nachbarzähnen ist die Brücke in der Regel die Regelversorgung. Die Kasse zahlt darauf den Festzuschuss von 60 bis 75 Prozent.

    Wie lange hält eine Zahnbrücke?

    Das hängt von Pflege und Befund ab. Die Reinigung der Kronenränder und des Bereichs unter dem Zwischenglied ist besonders wichtig.

    Müssen die Nachbarzähne wirklich beschliffen werden?

    Bei einer klassischen Brücke ja, auch wenn sie gesund sind. Die Klebebrücke ist die Ausnahme: Sie wird nur an der Rückseite verklebt und schont die Nachbarzähne weitgehend.

    Was ist eine Freiendbrücke?

    Eine Brücke, die nur auf einer Seite verankert ist, weil dahinter kein Zahn mehr steht. Sie ist statisch anspruchsvoller und wird nur bei geeignetem Befund eingesetzt.

    Wie lange dauert die Behandlung?

    Meist zwei bis drei Termine über zwei bis drei Wochen: Beschleifen und Abformung, Anprobe, Einsetzen. Ein Provisorium schützt die beschliffenen Zähne in der Zwischenzeit.

    Kann eine Brücke später durch ein Implantat ersetzt werden?

    Grundsätzlich ja, allerdings sind die Nachbarzähne dann bereits beschliffen und benötigen weiterhin eine Versorgung. Wer sich diese Option offenhalten will, sollte die Klebebrücke prüfen.

    Was kostet eine Brücke bei mehreren fehlenden Zähnen?

    Mit jedem Zwischenglied steigt der Preis. Ab einer bestimmten Spannweite ist eine Brücke statisch nicht mehr sinnvoll — dann kommen herausnehmbare oder implantatgetragene Lösungen infrage.

    Übernimmt eine Zusatzversicherung den Eigenanteil?

    Je nach Tarif ganz oder teilweise. Voraussetzung ist, dass die Versicherung vor der Diagnose bestand; danach leistet sie für den betroffenen Bereich in der Regel nicht mehr.

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    Verantwortlich: (Geschäftsführer – Strategie & Unternehmensentwicklung, Imex Dental)
    Fachlich geprüft durch: Zahntechnikermeister Uwe Landsberger

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