Ist das Einholen einer zahnärztlichen Zweitmeinung sinnvoll?

Wenn Sie die Praxis Ihres Zahnarztes mit der Ankündigung verlassen, dass eine größere Zahnbehandlung ansteht, dann fragen Sie sich vielleicht, ob dies wirklich sein muss ist oder ob alle möglichen Alternativen berücksichtigt wurden. Das Ziehen eines Zahnes oder das Beschleifen eines gesunden Zahnes als Träger für eine Zahnbrücke sind Eingriffe, die nicht wieder rückgängig zu machen sind und sorgfältig überdacht werden müssen. Die Gewissheit, dass ein zweiter Zahnarzt, möglichst ein Spezialist auf dem Gebiet der geplanten Behandlung, zur gleichen Diagnose kommt, vertieft das Vertrauen in die anstehenden Behandlungsschritte. Unter dem Strich kann eine Vergleich auch noch den Geldbeutel schonen, da Sie ein wirtschaftliches Alternativangebot von einem anderen Zahnarzt erhalten. Speziell bei kostspieligem Zahnersatz wie Implantaten können die Preise enorm variieren.

Warum ist eine zweite Zahnarztmeinung sinnvoll?

Die Zweitmeinung führt dazu, dass unnötige und ggf. unumkehrbare Eingriffe vermieden werden, Ihnen alternative Behandlungen angeboten werden und Sie sich für das kostengünstigste Angebot entscheiden können.

Sich eine zweite Meinung einzuholen hat nichts mit einem Vertrauensverlust zu Ihrem langjährigen Zahnarzt zu tun. Verschiedene Behandler haben unterschiedliche Herangehensweisen und unterschiedliche Schwerpunkte. Ein Arzt möchte so weit wie möglich natürliche Zahnsubstanz erhalten und gibt sich sehr viel Mühe mit der Reparatur von Zahndefekten. Ein anderer zieht eher schnell einen beschädigten Zahn, da er sehr erfahren in der Anwendung von festsitzendem Zahnersatz oder Zahnimplantaten ist. Beide Zahnärzte werden Ihnen die medizinische Notwendigkeit der Behandlung und deren Vor- und Nachteile erörtern, und beide Zahnärzte werden Ihnen einen Kostenvoranschlag in Form eines Heil- und Kostenplans präsentieren, den Sie miteinander vergleichen können. Dabei werden Sie auf Begriffe stoßen wie gleichartige Versorgung oder andersartige Versorgung. Komfortabel ist es natürlich, wenn zwei Zahnärzte zur gleichen Diagnose kommen und Sie nur die beiden Heil- und Kostenpläne miteinander vergleichen müssen. 

Lassen Sie sich auf jeden Fall den Unterschied von Regelversorgung und privaten Leistungen erklären. Festsitzender Zahnersatz, wie Zahnkronen aus Keramik, Zahnimplantate und Veneers, sind immer private Leistungen und machen sich sofort im Preis bemerkbar. Prothesen werden in der Regelversorgung als Klammerprothesen angeboten und durch Privatleistungen mit komfortableren Befestigungssystemen aufgewertet. Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen ist bei gleicher Diagnose immer gleich hoch. Haben Sie ein geringes Einkommen, informieren Sie sich auch über den doppelten Festzuschuss bei Anwendung der Härtefallregelung.

Wieso sind die Kostenvoranschläge für die gleiche Behandlung bei zwei Zahnärzten unterschiedlich hoch?

Zahnärzte haben die Möglichkeit, bei der Berechnung der Behandlungskosten einen Steigerungssatz mit einzubeziehen. Alle Leistungen, die über der Regelversorgung liegen, werden auf Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet. Der Steigerungssatz berücksichtigt den Zeitaufwand und den Schwierigkeitsgrad der Behandlung und liegt zwischen 1 und 3,5. Er kann auch regional deutlich abweichen. Daraus berechnet sich das zahnärztliche Honorar. Den Steigerungssatz finden Sie auch auf Ihrem Heil- und Kostenplan wieder. Ab einem Wert von 2,3 muss der Zahnarzt dazu eine Begründung schreiben.

Noch deutlicher kann der Preisvergleich ausfallen, wenn bei der Behandlung Zahnersatz oder ein Implantat geplant wird. Dann kommen zu den zahnärztlichen Behandlungskosten noch Labor- und Materialkosten hinzu. Dort kann es sehr große Preisunterschiede geben. Schon der Preis für eine Zahnkrone kann mehrere hundert Euro Differenz betragen. Bei einer Prothese können es schon tausende sein. Die Kosten sind unter anderem davon abhängig, für welches Material Sie sich entschieden haben, ob die Fertigung im In- oder Ausland stattfindet oder bei welchem Dentallabor der Zahnersatz bestellt wurde.

Lesen Sie hierzu auch unseren DentNet Ratgeber Artikel zum Thema Heil- und Kostenplan.

Wie können verschiedene Zahnärzte unterschiedliche Einschätzungen für eine Behandlung treffen?

Leider gibt es auch in der Zahnmedizin nicht immer die Universallösung für alle. Am einfachen Beispiel von fehlenden Zähnen wird man ein breites Spektrum an Lösungsansätzen finden. So kann ein fehlender Zahn durch eine Zahnbrücke oder durch eine implantatgetragene Krone ersetzt werden. Eine Zahnbrücke ist die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkasse und kann mit einer geringen Zuzahlung vom Patienten die Zahnlücke schließen. Zahnimplantate sind eine kostspielige Privatleistung, die Ihren Eigenanteil auf der Rechnung entsprechend erhöht. Beide Versorgungen sind eine angemessene medizinische Behandlung, wobei Implantate die aufwändigere Lösung mit höherer Lebensdauer und einem höheren Tragekomfort darstellen.

Wann muss ich eine Entscheidung treffen?

Auch nach dem Erhalt des zweiten Angebotes müssen Sie nicht unmittelbar eine Entscheidung treffen. Ein Heil- und Kostenplan ist für sechs Monate gültig und kann auf Wunsch noch verlängert werden. Sie entscheiden sich für ein Angebot, indem sie es bei Ihrer Krankenkasse einreichen und genehmigen lassen. Die Krankenkasse bewilligt den Kostenplan in der Regel innerhalb von drei Wochen. Planen Sie bitte ein, dass nach der Bewilligung durch die gesetzliche Krankenkasse die Terminvergabe bei aufwändigeren Behandlungen, wie z.B. dem Einsetzen von Zahnimplantaten, langfristiger sein kann. Bei Beginn der Behandlung muss der Kostenvoranschlag noch seine Gültigkeit besitzen. Der Preis ist dabei für den Zahnarzt so gut wie bindend und sollte sich nicht groß von der Rechnung unterscheiden. Kommt es auf der Rechnung zu großen Abweichungen vom Kostenplan, so muss der Zahnarzt dies durch höheren Aufwand oder Schwierigkeitsgraden schriftlich begründen.

Zahlt die Krankenkasse die zweite Zahnarztmeinung?

Wer Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse ist, kann in der Regel mit einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse rechnen. Als Patient haben Sie das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung. Wenden Sie sich vor der zweiten Untersuchung am besten an Ihre Krankenkasse oder an eine der Beratungsstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern (KZV). Wenn Sie Ihren behandelnden Zahnarzt über Ihr Vorhaben informieren, können schon vorhandene Untersuchungsergebnisse und Unterlagen, wie z.B. Röntgenbilder, weitergereicht werden. Das mindert den Aufwand und die Kosten und verhindert Doppeluntersuchungen. Die Weitergabe der Unterlagen und die Anfertigung von Kopien kann Ihr Zahnarzt sich von der Krankenkasse vergüten lassen.

Oftmals haben die Krankenkassen für Sie als Patienten bzw. Versicherten schon eine Lösung, vor allem dann, wenn Ihr Kostenplan Zahnersatz vorsieht.

Wie finde ich den richtigen Zahnarzt für die zweite Zahnarztmeinung?

Es ist immer empfehlenswert, sich aufgrund der ersten Diagnose an einen Spezialisten für diese Art der Behandlung zu wenden. Zahnärzte führen oftmals Ihre Behandlungsschwerpunkte schon auf dem Praxisschild auf oder präsentieren diese auf der Praxiswebseite. Empfehlungen von Freunden und Bekannten helfen ebenfalls bei der Wahl der richtigen Praxis. Vertrauen Sie nicht auf Bewertungen in Ärzte-Portalen, da deren Seriosität oftmals nicht gewährleistet ist.

Für einen Kostenvergleich von Material- und Laborkosten für Zahnersatz können Sie sich auch direkt an die Dentallabore wenden.

Egal wie Ihr Zahnarzt-Preisvergleich ausgeht oder ob Ihre Erstdiagnose bestätigt oder nicht bestätigt wird, sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Zahnarzt und präsentieren Sie ihm Ihre Ergebnisse. Ihr Zahnarzt ist in der Lage, die Ergebnisse zu bewerten und Ihnen ggf. eine andere Behandlung anzubieten oder auch Zahnersatz aus einer anderen Bezugsquelle oder einem anderen Dentallabor zu verwenden. 

Funktioniert die zweite Zahnarztmeinung auch als Online-Angebot?

Eine zahnärztliche Zweitmeinung funktioniert online nicht in Bezug auf den Befund, wenn Sie als Patient nicht selber vorstellig werden. Ihnen kann bestenfalls ein Zahnarzt empfohlen werden, der sein zahnärztliches Honorar für die exakt gleiche Behandlung niedriger ansetzt. Im Internet finden Sie Online-Auktionen, in denen Zahnärzte ihr zahnärztliches Honorar gegenseitig unterbieten können.

Anders sieht es beim Preisvergleich für Zahnersatz aus, wenn in Ihrem Kostenvoranschlag Material- und Laborkosten für herausnehmbaren oder festsitzenden Zahnersatz beinhaltet. Aufgrund der Angaben im Heil- und Kostenplan kann Ihnen ein preisgünstigeres Angebot erstellt werde dabei wird das gewählte Material berücksichtigt, wie z.B. Edelmetall, Nicht-Edelmetall oder Keramik, und die Art der Versorgung, beispielsweise eine Brücke, Zahnkrone oder Totalprothese. So können Sie beim Zahnersatz eine Menge Geld sparen oder sogar mit einem einfachen Festzuschuss Zahnersatz ohne Zuzahlung zu erhalten. Wählen Sie eine Regelversorgung und haben ein lückenlos geführtes Bonusheft, ist Ihr Zahnersatz im DentNet kostenlos.

Wir prüfen gerne Ihren Kostenplan im DentNet und machen Ihnen ein alternatives Angebot zum Zahnersatz in unserem Kosten-Check.

Ihre Vorteile bei einer 2ten Zahnarztmeinung im Überblick:

  • Durch das Einholen einer Zweitmeinung erhalten Sie unter Umständen eine alternative Behandlungsmethode
  • Sie erhalten eine Bestätigung für die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung
  • Mit einem Preisvergleich für Zahnersatz können Sie sich für das günstigste Angebot entscheiden
  • Ihnen entstehen keine Mehrkosten, und Sie können sich in aller Ruhe für die Leistung mit der größten Ersparnis entscheiden

Fazit:

Bei der zweiten Zahnarztmeinung muss es nicht immer um die höchste Ersparnis im Preisvergleich gehen. Der günstigste Preis ist nicht zwangsläufig die beste medizinische Lösung. Je mehr Sie von der gesetzlichen Regelleistung abweichen, desto teurer wird die Privatleistung, die Sie als Eigenanteil auf Ihrer Rechnung wiederfinden. Bei der zweiten Zahnarztmeinung geht es darum, alternative Versorgungslösungen abzuklären und zu prüfen, welche Behandlung für Ihre Zähne schonend ist und am besten zu Ihren Lebensumständen passt. Sie soll Ihnen die Bedenken nehmen, dass ein nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff Ihre Gesundheit gefährdet und Ihnen die Sicherheit geben, dass Sie die richtige Entscheidung für sich und Ihre Zähne getroffen haben. Krankenkassen und Verbraucherverbände raten zu diesem Schritt.

Hinweis: Dieser zahnmedizinischer Artikel soll das Verständnis und Wissen über allgemeine Mundgesundheitsthemen fördern. Er ist kein Ersatz für professionelle Beratung, Diagnose oder Behandlung. Lassen Sie sich bei Fragen zu einer Erkrankung oder Behandlung immer von Ihrem Zahnarzt oder einem anderen qualifizierten Gesundheitsdienstleister beraten.