Wichtige Fragen zum Zahnersatz im DentNet

Was genau ist die Regelversorgung?

Einfach gesprochen ist die Regelversorgung eine Grundversorgung mit Zahnersatz.

Diese ermöglicht es Ihnen zum Beispiel, erhaltungswürdige Zähne zu versorgen oder Lücken im Gebiss zu schließen, um dieses wieder vollständig nutzen zu können.

Nach § 56 SGB V orientiert sich die Regelversorgung an medizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen. Diese Leistung muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

Die medizinische Notwendigkeit ergibt sich aus dem Befund – dieser ist das Ergebnis einer zahnärztlichen Untersuchung. Dem jeweiligen Befund ist ein Festzuschuss der Krankenkasse zugeordnet, sodass die Regelversorgung eine Kassenleistung darstellt.

Wie errechnet sich der Festzuschuss?

Wenn Sie Zahnersatz günstig benötigen, ermittelt Ihr Zahnarzt einen Befund und erstellt einen Heil- und Kostenplan, aus dem die gesetzliche Krankenkasse Ihren Festzuschuss errechnet. Der gesetzlich festgesetzte Zuschuss der Krankenkassen beträgt seit Oktober 2020 60 Prozent.

Wenn Sie regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen gegangen sind und diese in Ihrem Bonusheft eingetragen wurden, gewährt Ihre Krankenkasse Ihnen einen höheren Festzuschuss.

Ab mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren erhalten Sie dann einen Festzuschuss von 70 Prozent, ab mindestens zehn aufeinanderfolgenden Jahren erhalten Sie einen erhöhten Festzuschuss in Höhe von 75 Prozent.

Wie errechnet sich mein Eigenanteil?

Der Eigenanteil setzt sich aus unterschiedlichen Positionen zusammen:

  • Dem zahnärztlichen Honorar: BEMA und GOZ; BEMA-Honorar (Honorar der gesetzlichen Krankenkasse) und GOZ (privatärztliches Honorar, entfällt bei der Regelversorgung).
  • Den Labor- und Materialkosten: Fremdlabor, das Ihren Zahnersatz herstellt, und Eigenlabor der Praxis, z. B. für das Abformungsmaterial.

Die daraus resultierenden Kosten ergeben die Gesamtkosten. Von diesen wird der Festzuschuss der Krankenkasse abgezogen. Die verbleibenden Kosten sind Ihr Eigenanteil.

 

Wo erhalte ich mein Bonusheft und wie pflege ich es?

Das Bonusheft erhalten Sie in Ihrer Zahnarztpraxis.

Immer, wenn Sie zur Kontrolle Ihre Zahnarztpraxis besuchen, können Sie sich dies im Bonusheft bescheinigen lassen. Maximal zwei Stempel pro Jahr sind möglich. Damit Sie Ihren Bonus erhalten, ist es wichtig, dass Sie für jedes Kalenderjahr mindestens einen Stempel vorweisen können.

Sollten Sie es in einem Jahr mal nicht zur Kontrolle geschafft haben, beginnt die Zählung leider von vorne.

Gut zu wissen: Häufig wird vor einer professionellen Zahnreinigung (PZR)eine Kontrolle durchgeführt. Diese können Sie sich ebenfalls in Ihrem Bonusheft bescheinigen lassen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um am Programm „Zahnersatz“ teilnehmen zu können?

Jeder Versicherte der aufgelisteten Krankenkassen kann an diesem Programm teilnehmen. Zudem müssen Sie eine mit dem Netzwerk kooperierende Zahnarztpraxis aufsuchen.

Um in den Genuss des „Nulltarifes“ bei Zahnersatz zu kommen, gibt es eine Bedingung: Sie müssen in den letzten zehn Jahren ohne Unterbrechung die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung mindestens einmal im Kalenderjahr in Anspruch genommen haben und mit der Regelversorgung einverstanden sein. Ein Nachweis in Ihrem Bonusheft ist in diesem Fall erforderlich.

Um nur mit Zahnersatz versorgt zu werden, gelten nur die beiden oben zuerst genannten Voraussetzungen.

Welche Art der Zahnersatz-Versorgung erhalte ich?

Sie können jede Art von Zahnersatz-Versorgung erhalten.

  • Die Regelversorgung (Kassenleistung) mit fortschrittlichem Zahnersatz: z. B. Keramik-Teilverblendungen im sichtbaren Bereich, also im Oberkiefer bis zum 5. Zahn und im Unterkiefer bis zum 4. Zahn.
  • Die gleichartige Versorgung, z.B. mit Zirkonkronen.
  • Die andersartige Versorgung, z.B. mit günstige Zahnimplantate.

Wo wird mein Zahnersatz gefertigt?

Der Zahnersatz wird nach ISO 9001 Qualitätsansprüchen von unserem kooperierenden Dentallabor IMEX® an den Standorten in Deutschland, China und im Großraum Hongkong gefertigt. In den Laboren in Asien sind deutsche Zahntechnikermeister und deutsche Zahntechniker tätig.

Zum Einsatz kommen ausschließlich CE-zertifizierte Materialien. Alle verwendeten Werkstoffe und deren genaue Bestandteile stehen detailliert, gemäß deutschem Medizinproduktegesetz, auf der Konformitätserklärung, die Sie mit Ihrem Zahnersatz erhalten. So ist auch noch nach vielen Jahren nachvollziehbar, welche Materialien für Ihren Zahnersatz verwendet wurden.

Wie viel Geld spare ich gegenüber einer Versorgung außerhalb dieses Programms?

Die Kostenersparnis hängt von der Art Ihrer Versorgung ab. Wenn Sie z. B. die Regelversorgung und einen 30 % Bonus erhalten, ist die Versorgung mit Zahnersatz für Sie kostenfrei, was einer 100%igen Ersparnis entspricht.

Sofern Sie schon einen Heil- und Kostenplan haben, erstellen wir Ihnen gerne einen Kostencheck.

Schauen Sie sich zudem gerne unsere Webseite mit der Auflistung der Kostenersparnisse von Patienten in chronologischer Reihenfolge an:

Wie gut ist die Qualität des Zahnersatzes?

Sie bekommen keine einfachere oder minderwertigere Versorgung, sondern fortschrittlichen Zahnersatz, der lediglich wirtschaftlicher hergestellt wird – ohne Verzicht auf Sicherheit, lange Haltbarkeit, Verträglichkeit und Ästhetik. Und das seit bereits über 25 Jahren!

Wie viele Jahre besteht ein Garantieanspruch?

Um die besondere Qualität des Zahnersatzes zu unterstreichen, erhalten Sie eine verlängerte Garantie von 5 Jahren. Die übliche Garantiezeit für Zahnersatz von 2 Jahren wird somit um 3 Jahre verlängert. Voraussetzung: Sie gehen mindestens einmal jährlich zur Kontrolluntersuchung in die Praxis.

Ich habe von Ihnen einen Kostencheck erhalten? Wie geht es nun weiter?

Sie können zunächst gerne Ihrem Zahnarzt den Kostencheck vorlegen und darum bitten, dass Ihr Zahnersatz vom Dentallabor IMEX® gefertigt wird. Falls Ihr Zahnarzt zustimmt, zeigen Sie ihm vor allem die letzte Seite des Kostenchecks, da dort das weitere Vorgehen erklärt wird. Sollte Ihr Zahnarzt die Fertigung über unser Partnerlabor ablehnen, empfehlen wir Ihnen, eine mit dem DentNet kooperierende Zahnarztpraxis aufzusuchen.

Kann ich mich auch bei meinem Zahnarzt behandeln lassen, wenn dieser nicht im DentNet ist?

Selbstverständlich müssen Sie Ihren Zahnarzt nicht wechseln. Jedoch können Sie dann die Leistungen des DentNet nicht in Anspruch nehmen. Unsere Kostenchecks werden allerdings so geschrieben, dass die aufgeführten Preise auch in Praxen Gültigkeit besitzen, die nicht mit dem DentNet kooperieren. Eine DentNet Zahnarztpraxis kann jedoch weitere Rabatte von unserem Partnerlabor IMEX® abrufen, sodass sich eine zweite Meinung durch eine kooperierende Zahnarztpraxis lohnt.

Wenn Kosten entstehen: Von wem erhalte ich eine Rechnung?

Ihre Eigenanteilsrechnung erhalten Sie immer von Ihrer Zahnarztpraxis, ggf. in Kooperation mit einem Abrechnungsunternehmen. Auf der Rechnung steht auch, wohin Sie den Betrag überweisen müssen.

Kann ich meinen Zahnersatz bei Ihnen finanzieren?

Heute versorgen und erst in sechs Monaten zahlen – dieses Finanzierungsmodell bieten wir aktuell für unsere Patienten an. Informieren Sie sich hier unter: Heute versorgen und erst in sechs Monaten zahlen.