Warum Jugendliche mit dem Implantat warten müssen, welche Übergangslösungen es gibt und was die Krankenkasse bei fehlenden Zähnen zahlt.
Kurz gesagt: Bei Jugendlichen wird ein Implantat in der Regel erst gesetzt, wenn das Kieferwachstum abgeschlossen ist, häufig nicht vor dem 18. Lebensjahr und manchmal deutlich später. Bis dahin halten ein Lückenhalter, eine Klebebrücke oder eine kleine Prothese die Lücke offen. Manchmal ist es auch sinnvoll, die Lücke mit einer Zahnspange zu schließen. Eine Klebebrücke für einen fehlenden Schneidezahn gehört zur Regelversorgung der Krankenkasse, das Implantat in den meisten Fällen nicht. Nach einem Schul- oder Kitaunfall ist die Unfallversicherung zuständig.
Zahnlücken im Jugendalter entstehen meist auf einem von zwei Wegen. Entweder ist ein bleibender Zahn gar nicht angelegt, häufig ein seitlicher Schneidezahn oder ein kleiner Backenzahn. Oder ein Zahn geht bei einem Unfall verloren. In beiden Fällen braucht es vor allem eins: Geduld und einen guten Plan.
Warum das Implantat warten muss
Ein Implantat verwächst fest mit dem Kieferknochen und bewegt sich danach nicht mehr mit. Die eigenen Zähne und der Kiefer eines Jugendlichen wachsen aber weiter. Wird ein Implantat zu früh gesetzt, bleibt es zurück und sitzt Jahre später tiefer als die Nachbarzähne. Das sieht nicht nur unschön aus, es lässt sich auch kaum noch korrigieren.
Die 2026 aktualisierte S3-Leitlinie zu Zahnnichtanlagen empfiehlt deshalb, den Wachstumsschub in der Pubertät abzuwarten und Implantate möglichst erst nach Abschluss des Kieferwachstums zu setzen. Im Oberkiefer kann das Wachstum auch nach dem 18. Lebensjahr noch andauern. Bei Mädchen ist es meist früher abgeschlossen als bei Jungen. Wann es so weit ist, schätzen Zahnarzt oder Kieferorthopäde unter anderem anhand von Röntgenbildern und Wachstumsverlauf ein.
Die Möglichkeiten bis dahin
| Lösung | Wann sie in Frage kommt |
| Lückenschluss mit der Zahnspange | wenn sich die Nachbarzähne sinnvoll in die Lücke bewegen lassen |
| Lückenhalter | damit die Lücke bis zum Implantat offen bleibt |
| Klebebrücke (Adhäsivbrücke) | bei einem fehlenden Schneidezahn, das Nachbarzähne werden kaum beschliffen |
| Kleine Teilprothese | als Übergang, auch bei mehreren Lücken |
| Zahntransplantation | in ausgewählten Fällen, ein eigener Zahn wird an die Stelle umgesetzt |
| Implantat | nach Abschluss des Wachstums |
Welche Lösung am besten passt, hängt vom ganzen Gebiss ab. Deshalb planen Zahnarzt und Kieferorthopäde idealerweise gemeinsam. Hinweise zur kieferorthopädischen Behandlung finden Sie im Beitrag Kieferorthopädie.
Die Klebebrücke
Eine Klebebrücke besteht aus einem Ersatzzahn mit einem dünnen Flügel, der auf die Rückseite des Nachbarzahns geklebt wird. Die Nachbarzähne werden dafür kaum angeschliffen, was gerade bei jungen, gesunden Zähnen ein großer Vorteil ist. Seit 2016 ist die einflügelige Klebebrücke mit Metallgerüst als Ersatz für einen fehlenden Schneidezahn Regelversorgung der Krankenkasse, es gibt also einen Festzuschuss. Für zwei nebeneinander fehlende Schneidezähne gilt eine Sonderregel für Versicherte ab 14 und unter 21 Jahren. Vollkeramische Klebebrücken sind fachlich anerkannt, gehören aber nicht zur Regelversorgung, die Mehrkosten tragen Sie selbst. Mehr im Beitrag Marylandbrücke: Implantat-Alternative.
Eine Klebebrücke kann die Zeit bis zum Implantat überbrücken. Oft hält sie aber auch viele Jahre und macht ein Implantat am Ende überflüssig.
Wenn ein Unfall die Ursache ist
Ist der Zahn bei einem Unfall in der Schule, auf dem Schulweg oder in der Kita verloren gegangen, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Sie trägt die notwendige Behandlung, auch ein späteres Implantat nach Wachstumsabschluss. Achten Sie darauf, dass der Unfall gemeldet wurde, und bewahren Sie die Unterlagen gut auf. Mehr dazu im Beitrag Zahnverlust durch Unfall: wer zahlt?.
Wenn sehr viele Zähne fehlen
Fehlen von Geburt an sehr viele Zähne, zum Beispiel bei einer ektodermalen Dysplasie, kann eine Ausnahmeindikation vorliegen. Dann übernimmt die Kasse unter Umständen auch Implantate. Die Leitlinie empfiehlt in solchen Fällen außerdem eine humangenetische Beratung. Näheres im Beitrag Implantate als Kassenleistung.
Was Eltern tun können
Fehlende bleibende Zähne fallen oft schon im Grundschulalter auf dem Röntgenbild auf. Lassen Sie das früh abklären, dann bleibt mehr Zeit für die Planung. Fragen Sie nach Übergangslösungen, mit denen sich Ihr Kind auch im Alltag wohlfühlt. Wenn Sie über eine Zahnzusatzversicherung nachdenken: Bereits bekannte fehlende Zähne sind dort meist vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Eine Partnerpraxis für die Beratung finden Sie über die DentNet-Zahnarztsuche.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter kann ein Implantat gesetzt werden?
Wenn das Kieferwachstum abgeschlossen ist. Das ist oft um das 18. Lebensjahr oder später, bei jungen Männern meist später als bei jungen Frauen.
Kann die Lücke einfach offen bleiben?
Besser nicht. Die Nachbarzähne können in die Lücke kippen, und der Gegenzahn kann herauswachsen. Später ist dann oft eine Zahnspange nötig, um wieder Platz zu schaffen.
Zahlt die Kasse den Lückenhalter?
Ist er Teil einer kieferorthopädischen Behandlung, die die Kasse übernimmt, in der Regel ja. Ansonsten kommt es auf den Einzelfall an. Fragen Sie in der Praxis nach.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine zahnärztliche oder kieferorthopädische Beratung. Stand: Oktober 2026.
Quellen