Warum belastende Erfahrungen auf dem Behandlungsstuhl wieder lebendig werden können, was eine traumasensible Praxis anders macht und wie Sie selbst mehr Kontrolle behalten.
Für manche Menschen ist die Angst vor dem Zahnarzt die Folge einer früheren Gewalterfahrung oder eines anderen Traumas. Rückenlage, Berührungen im Gesicht und das Gefühl, nicht sprechen zu können, wecken dann alte Erinnerungen. Eine traumasensible Behandlung gibt Ihnen so viel Kontrolle wie möglich zurück: Jeder Schritt wird angekündigt, Sie bestimmen das Tempo und können jederzeit unterbrechen.
Eine Patientin bat uns beim ersten Termin, den Stuhl nicht ganz nach hinten zu kippen. Sie wollte die Tür sehen können. Mehr erklärte sie nicht, und das musste sie auch nicht. Wir haben aufrechter behandelt, jeden Handgriff angesagt und nach zehn Minuten eine Pause gemacht. Beim dritten Termin lag sie schon etwas flacher, ganz von selbst.
Hinter solchen Wünschen steckt oft mehr als Nervosität. Wenn Sie sich darin wiederfinden, sollen Sie wissen: Ihre Reaktion ist nachvollziehbar, und es gibt Wege, die Behandlung so zu gestalten, dass sie für Sie aushaltbar wird.
Wann hat Zahnarztangst mit einem Trauma zu tun?
Angst vor dem Zahnarzt ist weit verbreitet. Die deutsche Leitlinie zur Zahnbehandlungsangst geht davon aus, dass sie bei etwa fünf bis zehn Prozent der Bevölkerung Krankheitswert hat. Als Ursachen nennt sie familiäre Einflüsse, persönliche Veranlagung und belastende Erfahrungen. Häufig sind das schmerzhafte Erlebnisse bei früheren Zahnbehandlungen. Was Angst allgemein ausmacht und was dagegen hilft, lesen Sie im Beitrag Angst vorm Zahnarzt: Was wirklich hilft.
Bei einem Teil der Betroffenen liegt die Wurzel woanders, etwa in körperlicher oder sexueller Gewalt, in häuslicher Gewalt, in Kriegs- oder Fluchterfahrungen oder in schweren Unfällen. Die Leitlinie zitiert eine Untersuchung aus einer psychosomatischen Klinik, in der Menschen mit einer posttraumatischen Belastungsstörung nach sexuellem Missbrauch mit 42 Prozent am häufigsten eine erhöhte Zahnbehandlungsangst zeigten. Der Zahnarztbesuch erinnert dann nicht an einen früheren Zahnarzt, sondern an eine ganz andere Situation, in der man ausgeliefert war.
Warum kann der Behandlungsstuhl alte Erinnerungen wecken?
Der Mund ist ein sehr persönlicher Bereich. Bei einer Zahnbehandlung liegen Sie auf dem Rücken, jemand beugt sich über Sie, Hände und Instrumente sind in Ihrem Gesicht, und Sie können kaum sprechen. Für die meisten Menschen ist das nur unangenehm. Für Menschen mit Gewalterfahrung kann genau diese Kombination dem ursprünglichen Erlebnis ähneln.
Ein Psychiater und ein Zahnarzt beschreiben in den Zahnärztlichen Mitteilungen typische Auslöser: das Gefühl, eingeklemmt zu sein, die Rückenlage, Berührungen im Gesicht und wiederholte Schmerzreize. Auch Gerüche, ein bestimmter Tonfall oder ein unerwarteter Handgriff können reichen. Entscheidend ist meist der erlebte Kontrollverlust. Wer nicht weiß, was als Nächstes passiert, und nicht einfach aufstehen kann, fühlt sich schnell wieder hilflos.
Ein Beitrag im British Dental Journal hält fest, dass Traumafolgen Menschen davon abhalten können, überhaupt zur Routinekontrolle zu gehen. Das ist nachvollziehbar, aber für die Zähne ungünstig, denn kleine Probleme werden so oft erst behandelt, wenn sie schmerzen. Fachleute bringen Traumafolgen zudem mit Zähneknirschen, Kiefergelenkbeschwerden und Zahnfleischerkrankungen in Verbindung.
Woran merken Sie, dass eine Reaktion mehr ist als Nervosität?
Traumabedingte Reaktionen fühlen sich oft anders an als gewöhnliche Aufregung. Manche Menschen erleben plötzlich Bilder oder Körpergefühle aus der Vergangenheit, als passiere es gerade jetzt. Andere erstarren, können nicht mehr reagieren oder fühlen sich wie abgeschnitten von ihrem Körper. Fachleute nennen das Dissoziation. Von außen wirkt das manchmal so, als sei die Person besonders ruhig, obwohl innerlich höchste Not herrscht.
Auch Herzrasen, Zittern, Übelkeit, plötzliches Weinen oder der dringende Wunsch zu fliehen kommen vor. Häufig zeigt sich die Belastung schon vorher: Termine werden immer wieder verschoben oder abgesagt, schon der Gedanke an den Anruf in der Praxis fällt schwer. Nicht jede starke Angst ist eine Traumafolge, und eine Diagnose kann nur eine Fachperson stellen. Wenn Sie aber merken, dass Ihre Reaktionen Sie stark einschränken, lesen Sie auch, wann Angst zur Erkrankung wird.
Was bedeutet traumasensible Behandlung in der Zahnarztpraxis?
Im englischsprachigen Raum spricht man von trauma-informed care. Die US-Behörde SAMHSA beschreibt sechs Grundsätze: körperliche und emotionale Sicherheit, Verlässlichkeit und Offenheit, Unterstützung durch Gleichbetroffene, Zusammenarbeit auf Augenhöhe, Entscheidungsfreiheit sowie Rücksicht auf Kultur, Geschichte und Geschlecht. Ein Kernsatz lautet, eine erneute Traumatisierung aktiv zu vermeiden.
In der Zahnarztpraxis heißt das ganz praktisch:
- Jeder Schritt wird angekündigt, bevor er passiert, auch das Kippen des Stuhls oder das Einschalten der Lampe.
- Berührungen werden vorher angesagt, und es gibt keine überraschenden Handgriffe.
- Sie vereinbaren ein Stoppzeichen, etwa die erhobene Hand, und das Team hält sich ohne Diskussion daran.
- Sie dürfen mitentscheiden, zum Beispiel über die Position des Stuhls, ob die Tür offen bleibt oder ob eine Begleitperson dabei ist.
- Es wird nichts erzwungen, und Pausen sind jederzeit möglich.
Rechtlich ist das ohnehin Ihr gutes Recht. Nach § 630d Absatz 3 BGB kann die Einwilligung in eine Behandlung „jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden“. Auch die Leitlinie zur Zahnbehandlungsangst empfiehlt, das Kontrollerleben der Patienten zu stärken, indem man sie in die Behandlungsschritte einbezieht, und für eine ausreichende örtliche Betäubung zu sorgen.
Unser Tipp:
Schreiben Sie vor dem Termin auf eine Karte, was Ihnen hilft und was Sie nicht möchten, zum Beispiel: „Bitte Stuhl nicht ganz flach. Berührungen vorher ansagen. Hand heben heißt Pause.“ Geben Sie die Karte zu Beginn ab. So müssen Sie nichts erklären, wenn Ihnen in der Situation die Worte fehlen.
Müssen Sie der Praxis von Ihrem Trauma erzählen?
Nein. Sie entscheiden allein, was Sie erzählen. Eine gute Praxis braucht keine Details Ihrer Geschichte, um Sie rücksichtsvoll zu behandeln. Es genügt ein Satz wie „Ich habe schlechte Erfahrungen gemacht, mir hilft es, wenn alles angekündigt wird“. Manchen Menschen fällt es leichter, das vorab am Telefon oder schriftlich mitzuteilen, statt im Behandlungszimmer.
Was Sie sagen, unterliegt der Schweigepflicht. Wenn Sie möchten, dass eine Vertrauensperson mitkommt, dürfen Sie das ansprechen. Hilfreich ist auch, wenn Sie sagen, woran das Team erkennt, dass es Ihnen gerade nicht gut geht, und was Sie dann brauchen: eine Pause, aufrecht sitzen, einen Schluck Wasser oder einfach jemanden, der ruhig mit Ihnen spricht.
Wie bereiten Sie sich vor, und was hilft nach dem Termin?
Viele Betroffene empfinden ein erstes Gespräch ohne Behandlung als Erleichterung. Sie lernen den Raum und die Menschen kennen, ohne dass etwas passieren muss. Planen Sie den Termin zu einer Tageszeit, an der Sie möglichst wenig Druck haben, und rechnen Sie mit etwas Zeit danach. Musik über Kopfhörer, ein Gegenstand in der Hand oder bewusst langsames Atmen helfen manchen, im Hier und Jetzt zu bleiben.
Die Autoren in den Zahnärztlichen Mitteilungen raten Praxen, nach einer heftigen Reaktion ruhig zu bleiben, eine Person dauerhaft bei der Patientin oder dem Patienten zu lassen, Wasser anzubieten und nichts zu erzwingen. Nach dem Eingriff sollte Zeit zum Beruhigen bleiben, und Betroffene sollten danach nicht selbst Auto fahren. Das gilt umso mehr, wenn Beruhigungsmittel gegeben wurden.
Nach dem Termin dürfen Sie erschöpft sein, auch wenn alles gut lief. Manchmal hält die Angst trotz einer guten Erfahrung an. Das ist kein Rückschritt. Vertrauen entsteht oft erst über mehrere Termine.
Wann sind Psychotherapie, Sedierung oder Narkose sinnvoll?
Für die langfristige Behandlung einer krankhaften Zahnbehandlungsangst ist nach der Leitlinie die kognitive Verhaltenstherapie mit schrittweiser Konfrontation das Mittel der ersten Wahl. Die traumafokussierte Methode EMDR nennt sie als zweite Wahl. Bei sehr hohen Angstwerten empfiehlt sie, dass Zahnarzt und Psychotherapeut zusammenarbeiten. Wie eine solche Therapie abläuft, beschreibt der Beitrag zur Verhaltenstherapie bei Zahnarztangst.
Wenn eine dringende Behandlung ansteht und eine Therapie nicht rechtzeitig möglich ist, können Medikamente helfen. Die Leitlinie nennt hierfür zuerst ein Beruhigungsmittel als Tablette, dann Lachgas. Eine Vollnarkose ist nur in begrenzten Ausnahmefällen angezeigt. Bei Menschen mit Traumafolgen sollte man gemeinsam abwägen, denn ein gedämpfter Zustand kann für manche entlastend sein und für andere gerade das Gefühl von Kontrollverlust verstärken. Einen Vergleich der Verfahren finden Sie unter Lachgas, Dämmerschlaf oder Vollnarkose. Die Einnahme von Beruhigungsmitteln besprechen Sie bitte immer vorher mit Ihrem Zahnarzt oder Arzt.
Wo finden Sie Unterstützung über die Zahnarztpraxis hinaus?
Wenn belastende Erinnerungen Ihren Alltag prägen, kann eine psychotherapeutische Begleitung sinnvoll sein, unabhängig vom Zahnarztbesuch. Für ein erstes Gespräch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde brauchen gesetzlich Versicherte keine Überweisung. Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung ist laut Bundesgesundheitsministerium unter 116117 rund um die Uhr erreichbar und muss einen Sprechstundentermin innerhalb von vier Wochen vermitteln.
Frauen, die Gewalt erlebt haben oder erleben, können sich an das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 116 016 wenden. Es berät rund um die Uhr, kostenlos und anonym, auch in vielen Fremdsprachen. In einer akuten Krise wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst oder den Notruf.
Für die zahnärztliche Seite lohnt es sich, gezielt nach einer Praxis zu suchen, die sich Zeit nimmt. Hinweise dazu gibt der Beitrag Zahnarzt für Angstpatienten finden. Über unsere Zahnarztsuche finden Sie eine Partnerpraxis in Ihrer Nähe und können vorab in Ruhe klären, ob ein Kennenlerntermin möglich ist.
Muss ich dem Zahnarzt sagen, dass ich ein Trauma erlebt habe?
Nein, Sie entscheiden selbst, was Sie erzählen. Ein kurzer Hinweis wie „Mir hilft es, wenn alles angekündigt wird“ reicht, damit die Praxis Rücksicht nehmen kann. Alles, was Sie sagen, unterliegt der Schweigepflicht.
Darf ich eine Behandlung abbrechen?
Ja. Nach § 630d Absatz 3 BGB können Sie Ihre Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen. Vereinbaren Sie am besten vorab ein Stoppzeichen, zum Beispiel die erhobene Hand, damit Sie auch ohne Worte unterbrechen können.
Was passiert, wenn ich während der Behandlung wegtrete oder erstarre?
Solche Reaktionen, Fachleute sprechen von Dissoziation, können bei Traumafolgen auftreten. Ein vorbereitetes Team bleibt ruhig, unterbricht, bleibt bei Ihnen und gibt Ihnen Zeit, wieder anzukommen. Sprechen Sie vorher an, was Ihnen in so einem Moment hilft, und fahren Sie danach nicht selbst Auto.
Hilft eine Vollnarkose bei traumabedingter Zahnarztangst?
Eine Narkose kann eine dringende Behandlung ermöglichen, behandelt aber nicht die Angst selbst. Die Leitlinie sieht sie nur für begrenzte Ausnahmefälle vor und nennt für akute Situationen zuerst ein Beruhigungsmittel als Tablette, dann Lachgas. Langfristig gilt eine Verhaltenstherapie als Mittel der ersten Wahl.
Wie finde ich psychotherapeutische Unterstützung?
Für ein Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde brauchen gesetzlich Versicherte keine Überweisung. Die Terminservicestelle ist unter 116117 rund um die Uhr erreichbar und vermittelt Sprechstundentermine innerhalb von vier Wochen.
Hinweis: Dieser zahnmedizinische Artikel soll das Verständnis und Wissen über allgemeine Mundgesundheitsthemen fördern.
Er ist kein Ersatz für professionelle Beratung, Diagnose oder Behandlung.
Lassen Sie sich bei Fragen zu einer Erkrankung oder Behandlung immer von Ihrem Zahnarzt oder einem anderen qualifizierten Gesundheitsdienstleister beraten.