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Lachgas, Dämmerschlaf oder Vollnarkose

Die drei Verfahren unterscheiden sich vor allem darin, wie wach Sie bleiben und wie lange die Wirkung anhält. Lachgas entspannt, Sie bleiben ansprechbar und sind meist kurz danach wieder fahrtüchtig. Beim Dämmerschlaf sind Sie schläfrig und erinnern sich hinterher kaum. Die Vollnarkose schaltet das Bewusstsein vollständig aus. Je tiefer das Verfahren, desto höher sind Aufwand, Kosten und Risiko. Bei umfangreichen Eingriffen ist dafür auch der Nutzen größer.

Inhalt

    Als Faustregel gilt: so wenig wie nötig. Wer mit Lachgas auskommt, braucht keine Narkose.

    Die drei Verfahren im Vergleich

    LachgasDämmerschlafVollnarkose
    Sie sindwach, entspanntschläfrig, ansprechbarbewusstlos
    Erinnerung danachvorhandenmeist verschwommenkeine
    Wirkungseintrittwenige Minutenwenige Minutensofort
    Abklingensehr schnellmehrere Stundenmehrere Stunden
    Betäubungsspritze nötigjajanein
    Begleitperson nötigmeist neinjaja
    DurchführungZahnarztpraxisPraxis, je nach Verfahrenanästhesiologische Fachkraft
    Kassenleistungin der Regel neinmeist neinnur bei medizinischer Notwendigkeit

    Lachgas

    Sie atmen über eine kleine Nasenmaske ein Gemisch aus Lachgas und Sauerstoff ein. Nach wenigen Minuten lässt die Anspannung nach, die Zeit scheint schneller zu vergehen, und Unangenehmes nehmen Sie weniger stark wahr. Sie bleiben dabei vollständig ansprechbar und können ein vereinbartes Handzeichen weiter nutzen.

    Der größte praktische Vorteil ist, dass die Wirkung schnell abklingt. Nach dem Abschalten atmen Sie einige Minuten reinen Sauerstoff, dann ist die Wirkung weitgehend verflogen. Viele sind danach rasch wieder fahrtüchtig. Klären Sie das für Ihre Sedierung aber immer direkt mit der Praxis.

    Lachgas eignet sich bei mittlerer Angst, bei Würgereiz, für kürzere Eingriffe und für Kinder.

    Nicht geeignet ist es bei verstopfter Nase, bei bestimmten Lungenerkrankungen und in der Frühschwangerschaft. Mehr dazu steht im Beitrag „Lachgassedierung“.

    Dämmerschlaf

    Beim Dämmerschlaf erhalten Sie ein Beruhigungsmittel über die Vene oder als Tablette. Sie dämmern weg, reagieren aber weiter auf Ansprache. An die Behandlung erinnern Sie sich hinterher meist nur lückenhaft oder gar nicht, was viele Angstpatienten als angenehm empfinden.

    Die Betäubungsspritze wird trotzdem gesetzt. Davon bekommen Sie in der Regel nur wenig mit.

    Nach dem Termin dürfen Sie mehrere Stunden nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Sie brauchen eine Begleitperson und sollten sich den Tag frei halten.

    Der Dämmerschlaf eignet sich bei ausgeprägter Angst und für längere Eingriffe. Den Ablauf beschreibt der Beitrag „Behandlung im Dämmerschlaf“.

    Vollnarkose

    Bei der Vollnarkose wird das Bewusstsein vollständig ausgeschaltet, die Atmung wird überwacht und meist unterstützt. Die Narkose führt eine anästhesiologische Fachkraft durch, nicht die Zahnärztin oder der Zahnarzt.

    Der Vorteil liegt darin, dass sich umfangreiche Sanierungen in einer Sitzung erledigen lassen, für die sonst viele Termine nötig wären. Bei schwerer Phobie ist das oft der einzige Weg, überhaupt mit der Behandlung zu beginnen.

    Dem steht ein höherer Aufwand gegenüber: Voruntersuchung, Nüchternheit, Begleitperson und mehrere Stunden Nachwirkung. Über die individuellen Risiken klärt Sie der Anästhesist im Vorgespräch auf.

    Die Vollnarkose eignet sich bei schwerer Phobie, bei sehr umfangreichem Behandlungsbedarf, bei Kleinkindern und bei bestimmten Erkrankungen. Den Ablauf beschreibt der Beitrag „Vollnarkose beim Zahnarzt“.

    Wer zahlt was

    Lachgas und Dämmerschlaf sind in der Regel Privatleistungen. Die Kosten hängen von Dauer und Praxis ab und werden vorab schriftlich vereinbart.

    Die Vollnarkose übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur bei medizinischer Notwendigkeit, etwa bei nachgewiesener Zahnbehandlungsphobie, bei Kleinkindern, bei geistiger Behinderung oder wenn eine örtliche Betäubung nicht möglich ist.

    Bei der Phobie gilt eine Bedingung, die häufig übersehen wird: Übernimmt die Kasse die Narkose aus diesem Grund, dürfen währenddessen nur Kassenleistungen erbracht werden. Kommen höherwertige Versorgungen hinzu, kann die gesamte Narkose zur Privatleistung werden. Ausführlich steht das im Beitrag „Vollnarkose: wann die Kasse zahlt“.

    Was alle drei nicht leisten

    Keines dieser Verfahren behandelt die Angst. Sie machen die Behandlung möglich, und das ist viel wert, die Angst selbst bleibt aber bestehen.

    Wer die Sanierung unter Narkose hinter sich bringt, steht beim nächsten Kontrolltermin vor derselben Hürde. Meist ist es deshalb sinnvoll, beides zu verbinden: das passende Verfahren für die anstehende Behandlung und parallel die Arbeit an der Angst.

    Im DentNet gibt es dafür ein Therapieangebot bei Zahnbehandlungsangst, das für teilnehmende Versicherte kostenfrei ist und einen Selbsttest einschließt. Wie eine solche Therapie abläuft, steht im Beitrag „Verhaltenstherapie bei Zahnarztangst“. Das Angebot selbst finden Sie auf der Seite „Zahnbehandlungsangst“.

    Was Sie vorher klären sollten

    Fragen Sie in der Praxis, welches Verfahren für Ihren Fall passt, und lassen Sie sich die Empfehlung begründen. Eine gute Begründung bezieht sich auf den Umfang der geplanten Behandlung und auf Ihre Angst und nicht darauf, was die Praxis üblicherweise anbietet.

    Klären Sie außerdem, was das Verfahren kostet, ob Sie eine Begleitperson brauchen und wie lange Sie danach eingeschränkt sind. Fragen Sie auch, ob ein weniger tiefes Verfahren ausreichen würde.

    Diese letzte Frage ist besonders wichtig. Vielen genügt schon ein ruhiges Vorgehen mit Zeit, Erklärungen und vereinbarten Pausen, ganz ohne Sedierung. Was dabei hilft, steht im Beitrag „Angst vorm Zahnarzt“.

    Erster Termin zur Klärung

    Welches Verfahren passt, lässt sich erst am Befund und am Ausmaß Ihrer Angst entscheiden. Beides klärt ein erster Termin, bei dem noch nicht behandelt werden muss.

    Über die Zahnarztsuche finden Sie eine Praxis in Ihrer Nähe. Krankenkasse und gewünschte Behandlung wählen Sie direkt bei der Online-Terminbuchung aus. Fragen Sie schon bei der Buchung, welche Sedierungsverfahren die Praxis anbietet, denn nicht jede Praxis bietet alle an.

    Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Über die Eignung eines Verfahrens entscheidet die behandelnde ärztliche Stelle.

    Häufige Fragen

    Was ist der Unterschied zwischen Dämmerschlaf und Vollnarkose?

    Im Dämmerschlaf sind Sie schläfrig, atmen selbstständig und reagieren auf Ansprache. Bei der Vollnarkose ist das Bewusstsein vollständig ausgeschaltet und die Atmung wird überwacht.

    Bin ich nach Lachgas wieder fahrtüchtig?

    Meist ja. Nach dem Abschalten atmen Sie einige Minuten reinen Sauerstoff, danach ist die Wirkung weitgehend verflogen. Fragen Sie in der Praxis nach.

    Brauche ich eine Begleitperson?

    Bei Dämmerschlaf und Vollnarkose ja. Nach Lachgas in der Regel nicht.

    Bekomme ich trotzdem eine Betäubungsspritze?

    Bei Lachgas und Dämmerschlaf ja, denn die Sedierung nimmt die Anspannung, aber nicht den Schmerz. Nur bei Vollnarkose entfällt sie.

    Welches Verfahren ist am sichersten?

    Das hängt vom Einzelfall ab und wird individuell von der behandelnden Praxis beziehungsweise dem Anästhesisten eingeschätzt. Die Faustregel lautet: so wenig wie nötig für den geplanten Eingriff.

    Zahlt die Kasse Lachgas oder Dämmerschlaf?

    In der Regel nicht, beides sind meist Privatleistungen. Die Kosten werden vorab schriftlich vereinbart.

    Kann alles in einer Sitzung gemacht werden?

    Unter Vollnarkose sind umfangreiche Sanierungen in einer Sitzung üblich. Bei Lachgas und Dämmerschlaf richtet sich der Umfang nach Ihrer Belastbarkeit.

    Nimmt Sedierung mir die Angst dauerhaft?

    Nein. Alle drei Verfahren ermöglichen die Behandlung, verändern die Angst selbst aber nicht. Dafür braucht es eine Therapie.

    Erinnere ich mich hinterher an die Behandlung?

    Bei Lachgas ja, beim Dämmerschlaf meist nur bruchstückhaft, bei Vollnarkose gar nicht.

    Wie entscheide ich, was für mich passt?

    Gemeinsam mit der Praxis, abhängig vom Umfang der Behandlung und vom Ausmaß Ihrer Angst. Fragen Sie ausdrücklich, ob auch ein weniger tiefes Verfahren ausreichen würde.

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    Fachlich geprüft durch: Zahntechnikermeister Uwe Landsberger

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