Die GOZ bleibt vorerst, wie sie ist. Beschlossen sind aber niedrigere Festzuschüsse ab 2027 und gedeckelte Kassenhonorare. Was das für Kassenpatienten heißt.
Stand Oktober 2026 gibt es keine GOZ-Reform: Der Punktwert der Gebührenordnung für Zahnärzte liegt seit 1988 unverändert bei 5,62421 Cent, einen Entwurf für eine neue GOZ gibt es nicht. Beschlossen ist dagegen etwas anderes. Ab 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss für Zahnersatz von 60 auf 50 Prozent, und die Kassenhonorare werden wieder gedeckelt.
In Gesprächen mit Patienten geht beides oft durcheinander. Die eine Nachricht klingt nach teureren Zahnarztrechnungen, die andere nach Sparpaket. Tatsächlich betreffen sie ganz unterschiedliche Teile Ihrer Rechnung.
Wir trennen hier sauber, was gesetzlich feststeht und was Verbände nur fordern. Und wir erklären, an welchen Stellen Sie als Kassenpatient tatsächlich mehr bezahlen werden.
Was ist die GOZ und warum betrifft sie auch Kassenpatienten?
Zahnärzte rechnen nach zwei Systemen ab. Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse laufen über den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen, kurz BEMA, direkt mit der Kasse. Alles andere wird nach der GOZ privat berechnet. Wie die beiden Systeme zusammenspielen, erklären wir im Beitrag BEMA und GOZ.
Auch als Kassenpatient begegnen Sie der GOZ häufiger, als Sie vielleicht denken: bei der professionellen Zahnreinigung, bei Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich über eine Mehrkostenvereinbarung, bei Implantaten oder bei Zahnersatz, der über die Regelversorgung hinausgeht. Jede Gebühr ergibt sich aus der Punktzahl der Leistung mal dem Punktwert mal einem Steigerungssatz zwischen 1,0 und 3,5. Der 2,3-fache Satz steht laut § 5 GOZ für eine durchschnittlich schwierige und zeitaufwendige Leistung.
Warum ist der GOZ-Punktwert seit 1988 gleich geblieben?
Der Punktwert entspricht den 11 Pfennig von 1988, umgerechnet 5,62421 Cent. Die GOZ wurde 2012 zwar überarbeitet, damals ging es aber um das Leistungsverzeichnis, nicht um den Punktwert. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kritisiert seit Jahren, dass der Verordnungsgeber den Wert nie angepasst hat. Nach ihrer Darstellung sind die Lebenshaltungskosten im selben Zeitraum um etwa 80 Prozent gestiegen.
Die GOZ ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, der Bundesrat muss zustimmen, federführend ist das Bundesgesundheitsministerium. Die BZÄK wirft dem Ministerium vor, bislang kein Interesse an einer Novelle gezeigt zu haben, und verweist auch auf die Beihilfe: Bund und Länder erstatten ihren Beamten einen Teil der Behandlungskosten und müssten bei einem höheren Punktwert selbst mehr zahlen.
Derzeit arbeitet das Ministerium an der neuen Gebührenordnung für Ärzte, der GOÄ. Laut zm-online vom August 2026 halten Bundesärztekammer und PKV-Verband ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 für möglich. Die Zahnärzteschaft will die neue GOÄ ausdrücklich nicht als Vorlage für die GOZ, weil sie am System der Steigerungssätze festhalten möchte.
Was ist beschlossen und was wird nur gefordert?
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
| Thema | Stand Oktober 2026 | Status |
|---|
| GOZ-Punktwert | seit 1988 unverändert 5,62421 Cent; Bundeszahnärztekammer fordert Anpassung | gefordert, kein Entwurf bekannt |
| Neue GOÄ (Ärzte) | Bundesgesundheitsministerium arbeitet an einem Referentenentwurf; Ärzteschaft und PKV halten 1. Januar 2028 für möglich | in Vorbereitung |
| Festzuschuss Zahnersatz | sinkt ab 1. Januar 2027 von 60 auf 50 Prozent, mit Bonusheft auf 60 bzw. 65 Prozent | beschlossen |
| Kassenhonorare (BEMA) | Punktwerte und Gesamtvergütungen dürfen 2027 bis 2029 nur begrenzt steigen | beschlossen |
| Härtefallregelung | volle Übernahme der Regelversorgung bei geringem Einkommen bleibt | unverändert |
Grundlage der beschlossenen Änderungen ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Der Bundestag hat es am 10. Juli 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat keinen Vermittlungsausschuss angerufen. Die meisten Regeln gelten seit Ende Juli 2026, die Änderung beim Festzuschuss erst ab 1. Januar 2027.
Was ändert sich 2027 beim Festzuschuss für Zahnersatz?
Für Kassenpatienten ist das die spürbarste Änderung. Bis Ende 2026 zahlt die Kasse 60 Prozent der Regelversorgung, mit fünf Jahren lückenlosem Bonusheft 70 und nach zehn Jahren 75 Prozent. Ab 2027 sind es 50, 60 und 65 Prozent. Damit kehren die Zuschüsse auf das Niveau vor der Erhöhung von 2020 zurück. Die Härtefallregelung für Versicherte mit geringem Einkommen bleibt.
Die Initiative proDente rechnet das an einer Metallbrücke als Regelversorgung vor: Der Zuschuss liegt 2026 bei rund 553 Euro, ab 2027 bei etwa 461 Euro. Wählen Sie eine aufwendigere Versorgung, etwa vollkeramisch, bleibt der Festzuschuss gleich niedrig und Ihr Eigenanteil steigt entsprechend.
Entscheidend ist nach Angaben der KZV Berlin, wann der Zuschuss bewilligt wurde: Festzuschüsse, die vor dem 1. Januar 2027 bewilligt sind, behalten die alten Sätze. Wer ohnehin Zahnersatz braucht, sollte deshalb nicht bis zum Jahresende warten. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie im Beitrag Festzuschuss 2027: Heil- und Kostenplan noch 2026 bewilligen.
Unser Tipp:
Pflegen Sie Ihr Bonusheft lückenlos, ob auf Papier oder digital. Der Unterschied zwischen 50 und 65 Prozent Festzuschuss ist ab 2027 genauso groß wie bisher, er hängt allein an den jährlichen Kontrolluntersuchungen.
Was bedeutet die Budgetierung für Kassenpatienten?
Leistungen nach BEMA zahlen Sie nicht selbst, deshalb sehen Sie die Budgetierung nicht auf einer Rechnung. Sie betrifft das Geld, das die Krankenkassen insgesamt an die Zahnarztpraxen einer Region überweisen. Nach Angaben der KZV Berlin dürfen Punktwerte und Gesamtvergütungen in den Jahren 2027 bis 2029 höchstens um die Grundlohnsummensteigerung abzüglich eines Prozentpunkts wachsen. Ähnlich hatte schon das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Zahnmedizin in den Jahren 2023 und 2024 begrenzt.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung warnt, dass gerade vorbeugende Konzepte wie die neue Parodontitistherapie darunter leiden und Engpässe in ländlichen Regionen nicht mehr auszuschließen seien. Das ist eine Einschätzung der Zahnärzteschaft, keine beschlossene Folge. Für Sie gilt weiterhin: Was die Kasse zahlt, kostet Sie nichts.
Was bedeutet das für Ihre Rechnung bei Privatleistungen?
Weil der Punktwert seit Jahrzehnten gleich ist, nutzen Praxen die Spielräume, die die GOZ ihnen lässt. Wer über dem 2,3-fachen Satz abrechnet, muss das auf der Rechnung begründen. Was die Schwellenwerte bedeuten, erklären wir im Beitrag zum GOZ-Steigerungssatz.
Möchte eine Praxis über 3,5 hinausgehen, braucht sie eine Vereinbarung nach § 2 GOZ. Die muss vor der Behandlung schriftlich und nach einem persönlichen Gespräch geschlossen werden, Leistung, Steigerungssatz und Betrag nennen und darauf hinweisen, dass eine Erstattung möglicherweise nicht vollständig erfolgt. Bei Schmerzbehandlungen darf die Behandlung davon nicht abhängig gemacht werden. Bei Füllungen regelt die Mehrkostenvereinbarung, dass die Kasse die einfache Füllung bezahlt und Sie nur die Differenz tragen.
Lassen Sie sich vor größeren Behandlungen einen Kostenvoranschlag geben und fragen Sie nach, wenn Ihnen eine Position unklar ist. Wie Sie eine Rechnung Zeile für Zeile lesen, zeigt unser Beitrag Die Zahnarztrechnung verstehen. Eine Praxis, die Ihnen Kosten offen erklärt, finden Sie über die DentNet-Zahnarztsuche.
Wird der Zahnarzt 2027 für Kassenpatienten teurer?
Für reine Kassenleistungen wie Kontrollen, Kassenfüllungen oder die jährliche Zahnsteinentfernung zahlen Sie weiterhin nichts. Teurer wird ab 1. Januar 2027 vor allem Zahnersatz, weil der Festzuschuss der Kasse sinkt. Privatleistungen nach GOZ ändern sich durch die Gesetzesreform nicht, ihr Preis hängt vom Steigerungssatz und von Vereinbarungen mit der Praxis ab.
Wie hoch ist der GOZ-Punktwert aktuell?
Der Punktwert beträgt laut § 5 GOZ 5,62421 Cent. Das entspricht den 11 Pfennig, die seit 1988 gelten. Multipliziert mit der Punktzahl einer Leistung ergibt er den einfachen Gebührensatz. Daraus wird je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand mit einem Steigerungssatz zwischen 1,0 und 3,5 die tatsächliche Gebühr berechnet.
Gilt der alte Festzuschuss, wenn mein Heil- und Kostenplan 2026 genehmigt wurde?
Nach Angaben der KZV Berlin behalten Festzuschüsse, die vor dem 1. Januar 2027 bewilligt wurden, die bisherigen Sätze von 60, 70 oder 75 Prozent. Entscheidend ist also die Bewilligung durch die Kasse. Klären Sie mit Ihrer Praxis und Ihrer Krankenkasse, wie lange die Genehmigung gültig ist, damit die Behandlung rechtzeitig erfolgt.
Darf der Zahnarzt mehr als den 3,5-fachen Satz berechnen?
Ja, aber nur mit einer schriftlichen Vereinbarung nach § 2 GOZ, die vor der Behandlung nach einem persönlichen Gespräch geschlossen wird. Sie muss Leistung, Steigerungssatz und Betrag nennen und darauf hinweisen, dass eine Erstattung durch Versicherung oder Beihilfe möglicherweise nicht vollständig erfolgt. Notfall- und Schmerzbehandlungen dürfen davon nicht abhängig gemacht werden.
Kommt die neue GOÄ auch für Zahnärzte?
Nein, die GOÄ gilt für Ärztinnen und Ärzte. Zahnärzte nutzen sie nur für einzelne ärztliche Leistungen, etwa bestimmte Röntgen- oder Beratungsleistungen. Die Zahnärzteschaft lehnt es ab, eine neue GOZ nach dem Muster der neuen GOÄ zu gestalten. Ein Entwurf für eine reformierte GOZ ist bis Oktober 2026 nicht bekannt.
Hilft eine Zahnzusatzversicherung gegen den niedrigeren Festzuschuss?
Eine Zahnzusatzversicherung kann einen Teil des Eigenanteils bei Zahnersatz übernehmen, je nach Tarif auch bei höherwertigen Versorgungen. Wichtig sind Wartezeiten und Leistungsgrenzen in den ersten Jahren. Läuft bereits eine Behandlung oder ist sie angeraten, leisten viele Tarife dafür nicht mehr. Vergleichen Sie die Bedingungen vor dem Abschluss genau.
Eine Praxis, die Ihnen Kosten und Alternativen verständlich erklärt, finden Sie über die DentNet-Zahnarztsuche.
Hinweis: Dieser zahnmedizinische Artikel soll das Verständnis und Wissen über allgemeine Mundgesundheitsthemen fördern.
Er ist kein Ersatz für professionelle Beratung, Diagnose oder Behandlung.
Lassen Sie sich bei Fragen zu einer Erkrankung oder Behandlung immer von Ihrem Zahnarzt oder einem anderen qualifizierten Gesundheitsdienstleister beraten.