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Die Zahnarztrechnung verstehen

Eine Zahnarztrechnung besteht aus einzelnen Leistungspositionen, die jeweils eine Gebührennummer, einen Steigerungsfaktor und einen Betrag ausweisen. Der Betrag errechnet sich aus einem festen Punktwert, der Punktzahl der Leistung und dem Faktor. Dazu kommen Labor- und Materialkosten, die getrennt aufgeführt werden. Jede Position lässt sich damit nachrechnen, auch ohne Fachkenntnis.

Inhalt

    Die meisten Rechnungen sind schwer zu lesen, weil sie eine Fachsprache verwenden, die für die Abrechnung gedacht ist und nicht für Patientinnen und Patienten. Sie haben trotzdem ein Recht darauf, Ihre Rechnung zu verstehen.

    Zwei Gebührenordnungen: BEMA und GOZ

    Zahnärztliche Leistungen werden in Deutschland nach zwei getrennten Systemen abgerechnet.

    Der BEMA ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen. Nach ihm wird abgerechnet, was die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Diese Leistungen stehen normalerweise nicht auf Ihrer privaten Rechnung, weil die Praxis sie direkt mit der Kasse abrechnet.

    Die GOZ ist die Gebührenordnung für Zahnärzte. Nach ihr werden alle privaten Leistungen berechnet: Zusatzleistungen für gesetzlich Versicherte, individuelle Gesundheitsleistungen und sämtliche Behandlungen bei Privatversicherten. Ergänzend werden einzelne Ziffern der Gebührenordnung für Ärzte angewendet, etwa bei chirurgischen oder radiologischen Leistungen.

    Wenn Sie gesetzlich versichert sind und eine Rechnung erhalten, betrifft sie also den privaten Teil Ihrer Behandlung. Den Unterschied zwischen beiden Systemen erklärt der Beitrag „BEMA und GOZ“ ausführlich.

    Der Aufbau einer Rechnungszeile

    Jede Position folgt demselben Muster:

    FeldBedeutung
    DatumWann die Leistung erbracht wurde
    ZahnAuf welchen Zahn sie sich bezieht
    ZifferDie Gebührennummer nach GOZ oder GOÄ
    BezeichnungWas gemacht wurde
    AnzahlWie oft die Leistung erbracht wurde
    FaktorDer Steigerungssatz, der die Höhe der Gebühr bestimmt
    BetragDas Ergebnis der Berechnung

    Der Betrag entsteht aus drei Größen: Jede Leistung hat eine feste Punktzahl. Diese wird mit einem gesetzlich festgelegten Punktwert und dem Steigerungsfaktor multipliziert. Punktzahl und Punktwert stehen fest, veränderlich ist allein der Faktor.

    Deshalb lohnt sich der Blick auf diese Spalte. Was hinter den Faktorstufen steht, erklärt der Beitrag zum Steigerungssatz.

    Labor- und Materialkosten

    Bei Zahnersatz macht das Labor einen erheblichen Teil der Rechnung aus. Diese Kosten sind keine zahnärztliche Leistung. Die Praxis gibt sie weiter, entweder von einem gewerblichen Labor oder aus dem eigenen Praxislabor.

    Ihnen steht eine Aufstellung der Laborkosten zu. Sie muss die einzelnen zahntechnischen Leistungen und die verwendeten Materialien ausweisen. Bei Edelmetall gehört das Gewicht dazu, weil sich der Preis daraus ableitet.

    Kommt die Arbeit aus einem gewerblichen Labor, muss die Laborrechnung beiliegen. Wird im Praxislabor gefertigt, gelten eigene Regeln für die Berechnung. Wie ein Dentallabor arbeitet, beschreibt der Beitrag zum Dentallabor.

    So prüfen Sie Ihre Rechnung in sechs Schritten

    1. Abgleich mit dem Heil- und Kostenplan. Wurde abgerechnet, was geplant war? Abweichungen sind möglich, die Praxis sollte sie aber erklären können. Mehr dazu im Beitrag „Heil- und Kostenplan“.
    2. Leistungen mit Ihrer Erinnerung abgleichen. Steht eine Behandlung auf der Rechnung, die Sie nicht erhalten haben? Passt die Zahl der Sitzungen?
    3. Die Zahnangaben prüfen. Wurde die Leistung dem richtigen Zahn zugeordnet? Doppelabrechnungen fallen hier auf.
    4. Den Faktor ansehen. Oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts muss der Steigerungsfaktor schriftlich und individuell, bezogen auf Ihren Fall, begründet werden. Eine formelhafte Standardbegründung genügt dafür nicht. Die genaue Schwelle nennt Ihnen die GOZ beziehungsweise Ihre Zahnärztekammer.
    5. Die Laborkosten prüfen. Liegt die Aufstellung bei? Sind Materialien und Mengen nachvollziehbar?
    6. Private Zusatzleistungen prüfen. Diese sind nur abrechenbar, wenn Sie vorher schriftlich zugestimmt haben. Mehr dazu im Beitrag „Mehrkostenvereinbarung“.

    Ein Rechenbeispiel

    Eine Rechnungszeile weist beispielhaft eine Leistung mit einer bestimmten Punktzahl aus, abgerechnet zu einem bestimmten Faktor. Punktzahl und Punktwert sind für diese Leistung fest vorgegeben; der Punktwert ist in der GOZ-Anlage geregelt. Wir nennen ihn hier nicht, weil die Zahl veralten kann.

    GrößeWert
    Punktzahl der Leistung300
    Punktwertgesetzlich in der GOZ-Anlage festgelegt (Betrag der eigenen Rechnung entnehmen)
    Steigerungsfaktorvariabel, abhängig von Aufwand und Begründung
    BerechnungPunktzahl × Punktwert × Faktor. Je höher der Faktor, desto höher der Betrag bei gleicher Punktzahl.

    Würde dieselbe Leistung zu einem deutlich höheren Faktor abgerechnet, läge der Betrag bei identischer Behandlung spürbar höher. Deshalb ist die Faktorspalte die wichtigste der Rechnung. Ein höherer Faktor ist zulässig, muss aber begründet sein: durch besondere Schwierigkeit, erhöhten Zeitaufwand oder erschwerende Umstände im konkreten Fall. Ob eine konkrete Begründung ausreicht, lässt sich im Zweifel bei der Zahnärztekammer klären.

    Wenn etwas nicht stimmt

    Sprechen Sie zuerst mit der Praxis. Viele Unklarheiten sind Übertragungsfehler oder lassen sich schnell erklären. Bitten Sie um eine schriftliche Erläuterung der Positionen, die Sie beanstanden.

    Führt das nicht weiter, können Sie sich an die zuständige Zahnärztekammer wenden. Die Kammern unterhalten Schlichtungsstellen, die Rechnungen kostenfrei oder gegen eine geringe Gebühr überprüfen. Privatversicherte können zusätzlich ihre Versicherung um Prüfung bitten. Die Erstattungsstellen prüfen ohnehin und kürzen strittige Positionen häufig von sich aus.

    Eine Rechnung wird nicht dadurch unwirksam, dass Sie ihr widersprechen. Klären Sie strittige Positionen, zahlen Sie den unstrittigen Teil und halten Sie den Vorgang schriftlich fest.

    Was eine Rechnung enthalten muss

    Eine formal korrekte Zahnarztrechnung weist mindestens das Datum jeder Leistung, die Gebührennummer, die Bezeichnung der Leistung, den Steigerungsfaktor und den Betrag aus, bei Zahnersatz außerdem eine getrennte Aufstellung der Labor- und Materialkosten. Fehlen diese Angaben, ist die Rechnung nicht prüffähig, und eine nicht prüffähige Rechnung ist noch nicht fällig.

    Sie müssen deshalb keinen Streit anfangen. Bitten Sie die Praxis einfach, die fehlenden Angaben zu ergänzen.

    Zweitmeinung und Kostenplan

    Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Behandlung nicht nötig war oder dass es eine Alternative gegeben hätte, hilft eine zahnärztliche Zweitmeinung. Holen Sie sie am besten vor der Behandlung ein.

    Lassen Sie sich bei künftigen Behandlungen vorab einen Heil- und Kostenplan geben und klären Sie, welche Positionen privat berechnet werden. Eine Praxis in Ihrer Nähe, bei der Sie Termin und Behandlung direkt online auswählen können, finden Sie über die Zahnarztsuche.

    Häufige Fragen

    Wie prüfe ich meine Zahnarztrechnung?

    Gleichen Sie sie mit dem Heil- und Kostenplan ab, prüfen Sie Leistungen, Zahnangaben und Steigerungsfaktor und verlangen Sie bei Zahnersatz die Laborkostenaufstellung. Bei Unklarheiten fragen Sie zuerst in der Praxis nach.

    Was bedeutet der Faktor auf der Rechnung?

    Der Steigerungsfaktor ist der Multiplikator, mit dem die Gebühr berechnet wird. Bis zu einem in der GOZ festgelegten Regelwert ist er ohne besondere Begründung zulässig, darüber muss er individuell schriftlich begründet werden. Den genauen Wert nennt Ihnen die aktuelle GOZ oder Ihre Zahnärztekammer.

    Was sind GOZ-Ziffern?

    GOZ-Ziffern sind die Gebührennummern der Gebührenordnung für Zahnärzte. Jede Nummer steht für eine definierte Leistung mit einer festen Punktzahl.

    Warum sind die Laborkosten so hoch?

    Zahnersatz wird individuell angefertigt. Dabei fallen Material, zahntechnische Arbeitszeit und bei Edelmetall der Materialwert an. Sie haben Anspruch auf eine detaillierte Aufstellung.

    Muss ich eine Rechnung sofort bezahlen?

    Eine Rechnung muss prüffähig sein, um fällig zu werden. Fehlen wesentliche Angaben, können Sie Ergänzung verlangen. Den unstrittigen Teil sollten Sie fristgerecht begleichen.

    Wer hilft mir bei einer strittigen Rechnung?

    Zunächst die behandelnde Praxis. Kommt keine Einigung zustande, unterhalten die Zahnärztekammern Schlichtungsstellen, die Rechnungen überprüfen.

    Darf mein Zahnarzt Leistungen berechnen, denen ich nicht zugestimmt habe?

    Private Zusatzleistungen setzen eine vorherige schriftliche Vereinbarung voraus. Ohne diese Vereinbarung ist die Berechnung in der Regel nicht zulässig.

    Warum kürzt meine private Krankenversicherung die Erstattung?

    Erstattungsstellen prüfen Faktorbegründungen und Leistungskombinationen und kürzen strittige Positionen häufig. Eine Kürzung bedeutet nicht automatisch, dass die Rechnung falsch ist.

    Was ist der Unterschied zwischen GOZ und GOÄ?

    Die GOZ regelt zahnärztliche Leistungen, die GOÄ ärztliche. Bei chirurgischen oder radiologischen Leistungen werden ergänzend GOÄ-Ziffern herangezogen.

    Bekomme ich eine Rechnung, obwohl ich gesetzlich versichert bin?

    Ja, für alle privat vereinbarten Leistungen. Die Kassenleistungen selbst rechnet die Praxis direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

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    Verantwortlich: (Geschäftsführer – Strategie & Unternehmensentwicklung, Imex Dental)
    Fachlich geprüft durch: Zahntechnikermeister Uwe Landsberger

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