Zahnärztliche Leistungen werden in Deutschland nach zwei getrennten Systemen abgerechnet.
Der BEMA ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen. Nach ihm wird abgerechnet, was die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Diese Leistungen stehen normalerweise nicht auf Ihrer privaten Rechnung, weil die Praxis sie direkt mit der Kasse abrechnet.
Die GOZ ist die Gebührenordnung für Zahnärzte. Nach ihr werden alle privaten Leistungen berechnet: Zusatzleistungen für gesetzlich Versicherte, individuelle Gesundheitsleistungen und sämtliche Behandlungen bei Privatversicherten. Ergänzend werden einzelne Ziffern der Gebührenordnung für Ärzte angewendet, etwa bei chirurgischen oder radiologischen Leistungen.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und eine Rechnung erhalten, betrifft sie also den privaten Teil Ihrer Behandlung. Den Unterschied zwischen beiden Systemen erklärt der Beitrag „BEMA und GOZ“ ausführlich.