Sie dürfen das Formular mitnehmen und in Ruhe lesen. Sie dürfen nachfragen, was die einzelnen Positionen bedeuten, und eine Zweitmeinung einholen, bevor Sie unterschreiben. Außerdem dürfen Sie die Regelversorgung wählen, ohne das zu begründen.
Nichts davon ist unhöflich. Bei einer Versorgung, die viele Jahre halten soll und einen vierstelligen Betrag kosten kann, ist es angemessen.
Wenn Sie Zusatzleistungen ablehnen, darf Ihnen deshalb keine notwendige Behandlung verweigert werden. Die Regelversorgung steht Ihnen zu.