Bonusheft weg oder ein Stempel fehlt? Wie Sie Kontrolltermine nachträglich belegen, wann eine Lücke unschädlich ist und was sich nicht mehr retten lässt.
Kurz gesagt: Ein verlorenes Bonusheft kostet Sie nicht automatisch den Bonus. Entscheidend ist, ob die jährlichen Kontrolluntersuchungen stattgefunden haben, nicht das Heft selbst. Zahnarztpraxen müssen ihre Behandlungsunterlagen zehn Jahre aufbewahren und können die Termine daraus bestätigen. Für die höchste Bonusstufe erlaubt das Gesetz in begründeten Ausnahmefällen eine einmalige Unterbrechung. Nicht nachweisen lassen sich Untersuchungen, die es nie gab.
Meist wird das Bonusheft erst gesucht, wenn ein Heil- und Kostenplan für Zahnersatz ansteht. Und dann ist es weg, oder in einem Jahr fehlt der Stempel. Weil es um mehrere Hundert Euro gehen kann, ist die Aufregung verständlich. Oft lässt sich aber mehr retten, als man denkt. Wie das Bonusheft grundsätzlich funktioniert, erklären wir im Beitrag Das Bonusheft beim Zahnarzt.
Worum es geht
Beim Zahnersatz zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss, berechnet als Anteil an den Kosten der sogenannten Regelversorgung (§ 55 SGB V). Wer regelmäßig bei der Kontrolle war, bekommt mehr. Zum 1. Januar 2027 sinken die Sätze durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz um jeweils zehn Prozentpunkte. Maßgeblich ist das Datum, an dem die Kasse den Heil- und Kostenplan genehmigt.
| Nachweis | Genehmigung bis 31.12.2026 | Genehmigung ab 1.1.2027 |
| ohne Bonus | 60 Prozent | 50 Prozent |
| Untersuchungen in den letzten 5 Jahren ohne Unterbrechung | 70 Prozent | 60 Prozent |
| Untersuchungen in den letzten 10 Jahren ohne Unterbrechung | 75 Prozent | 65 Prozent |
Der Bonus wird damit eher wichtiger als unwichtiger: Der Abstand zwischen „ohne Heft“ und „zehn Jahre lückenlos“ bleibt bei 15 Prozentpunkten. Mehr zum Stichtag im Beitrag Festzuschuss sinkt 2027.
Erwachsene brauchen dafür eine Untersuchung pro Kalenderjahr, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren eine pro Kalenderhalbjahr. Bei geringem Einkommen kann außerdem die Härtefallregelung greifen, dann übernimmt die Kasse die Regelversorgung vollständig. Wie sich der Festzuschuss genau berechnet, lesen Sie im Beitrag Festzuschuss beim Zahnersatz.
Das Heft ist weg
Am schnellsten hilft meist ein Anruf in der eigenen Zahnarztpraxis. Jede Praxis führt eine Patientenakte und muss sie nach § 630f BGB mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren. Darin steht, wann Sie zur Untersuchung da waren. Die Praxis kann diese Termine in ein neues Bonusheft eintragen oder schriftlich bestätigen.
Waren Sie in den vergangenen zehn Jahren bei mehreren Zahnärzten, brauchen Sie von jeder Praxis eine Bestätigung. Hat eine Praxis inzwischen geschlossen, fragen Sie beim Nachfolger nach. Gibt es keinen, weiß die zuständige Zahnärztekammer oft, wo die Akten liegen.
Auch die Krankenkasse kennt die abgerechneten Untersuchungen aus den Abrechnungsdaten. Ob sie diese als Nachweis anerkennt, ist von Kasse zu Kasse verschieden. Fragen Sie am besten nach, bevor Sie den Heil- und Kostenplan einreichen. Und schauen Sie, ob Ihre Kasse ein digitales Bonusheft anbietet. Manchmal sind die Termine dort schon hinterlegt. Mehr dazu im Beitrag Elektronische Patientenakte und digitales Bonusheft.
Kümmern Sie sich darum, bevor der Plan zur Kasse geht. Die Bonusstufe wird bei der Bewilligung berücksichtigt, eine spätere Korrektur ist deutlich mühsamer.
Ein Stempel fehlt
Hier kommt es auf eine einfache Frage an: Waren Sie in diesem Jahr beim Zahnarzt oder nicht?
Waren Sie da und es wurde nur vergessen zu stempeln, lässt sich das wie beim verlorenen Heft über die Patientenakte nachweisen.
Waren Sie tatsächlich ein Jahr nicht da, gibt es eine Ausnahmeregel im Gesetz. Für die höchste Bonusstufe ist in begründeten Ausnahmefällen eine einmalige Unterbrechung der regelmäßigen Untersuchungen in den letzten zehn Jahren unschädlich. Automatisch gilt das nicht. Sie müssen der Kasse erklären, warum Sie in diesem Jahr keine Kontrolle wahrnehmen konnten, und das möglichst belegen. Denkbar sind zum Beispiel eine schwere Erkrankung, ein langer Krankenhausaufenthalt oder ein längerer Aufenthalt im Ausland.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat 2024 klargestellt, dass es keine Rolle spielt, in welchem der zehn Jahre die Lücke liegt. Auch eine Lücke innerhalb der letzten fünf Jahre lässt den Anspruch auf die höchste Stufe bestehen, wenn die Ausnahme gut begründet ist. Im entschiedenen Fall ging es um eine Krebserkrankung mit Operationen und Reha (Az. L 5 KR 1137/23).
Was sich nicht retten lässt
Untersuchungen, die nie stattgefunden haben, kann niemand bestätigen. Bei mehr als einer Lücke in zehn Jahren ist die höchste Bonusstufe in der Regel verloren. Waren die letzten fünf Jahre lückenlos, bleibt aber die mittlere Stufe. Schwierig wird es auch, wenn Unterlagen nicht mehr auffindbar sind, etwa weil eine Praxis ohne Nachfolger geschlossen hat. Und eine professionelle Zahnreinigung zählt nicht als Kontrolluntersuchung, wenn bei dem Termin keine Untersuchung stattgefunden hat.
Damit es nicht wieder passiert
Fotografieren Sie jede neu gestempelte Seite mit dem Handy. Bitten Sie bei der Kontrolle aktiv um den Stempel und bewahren Sie das Heft bei Ihren Versicherungsunterlagen auf, nicht im Portemonnaie. Bietet Ihre Kasse ein digitales Bonusheft an, lohnt es sich, das zu nutzen.
Für den nächsten Kontrolltermin finden Sie über die DentNet-Zahnarztsuche eine Partnerpraxis in Ihrer Nähe und können direkt online buchen.
Häufige Fragen
Wo bekomme ich ein neues Bonusheft?
Bei Ihrer Krankenkasse oder in der Zahnarztpraxis. Die bisherigen Untersuchungen müssen dann von der Praxis nachgetragen oder bestätigt werden.
Darf die Praxis Stempel nachträglich eintragen?
Ja, wenn die Untersuchung tatsächlich stattgefunden hat und dokumentiert ist. Eingetragen wird das tatsächliche Datum.
Ich war im Dezember da und dann erst im Februar des übernächsten Jahres. Ist das eine Lücke?
Ja. Es zählt das Kalenderjahr. Liegt ein ganzes Kalenderjahr ohne Untersuchung dazwischen, fehlt dieses Jahr.
Ich bin aus Angst nicht zum Zahnarzt gegangen. Zählt das als Ausnahme?
Das entscheidet die Kasse im Einzelfall. Schildern Sie Ihre Situation offen. Wie der Weg zurück in die Praxis gelingt, lesen Sie im Beitrag Jahrelang nicht beim Zahnarzt.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich entscheidet Ihre Krankenkasse. Stand: Oktober 2026.
Quellen