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Wie lange gilt ein genehmigter Heil- und Kostenplan? Frist, Zahnarztwechsel, Änderungen

Ein genehmigter Heil- und Kostenplan gilt sechs Monate. Was bei Fristablauf, Verlängerung, Zahnarztwechsel und Änderungen während der Behandlung gilt.

Kurz gesagt: Ein von der Krankenkasse genehmigter Heil- und Kostenplan gilt sechs Monate. Bis dahin muss der Zahnersatz eingesetzt sein, ein bloßer Behandlungsbeginn reicht nicht. Wird es knapp, beantragt die Praxis vor Ablauf eine Verlängerung. Wer den Zahnarzt wechselt, braucht in der Regel einen neuen Plan. Und ändert sich die geplante Versorgung wesentlich, muss die Kasse davon wissen, bevor der Zahnersatz eingesetzt wird.

Zwischen Genehmigung und fertigem Zahnersatz kann einiges passieren. Eine Wurzelbehandlung zieht sich, ein Zahn muss doch gezogen werden, man zieht um oder ist mit der Praxis nicht mehr zufrieden. Was dann aus dem genehmigten Plan wird, ist eine der häufigsten Fragen zum Zahnersatz. Wie ein Heil- und Kostenplan aufgebaut ist, erklären wir im Beitrag Heil- und Kostenplan (HKP).

Sechs Monate ab Genehmigung

Geregelt ist die Frist im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte (Anlage 2). Danach zahlt die Kasse den bewilligten Festzuschuss, wenn der Zahnersatz innerhalb von sechs Monaten nach der Genehmigung in der geplanten Form eingegliedert wird. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Zahnersatz eingesetzt wird.

Wie ernst das genommen wird, zeigt ein Urteil des Sozialgerichts München aus dem Jahr 2023 (Az. S 38 KA 5130/21). Dort wurde der Zahnersatz wenige Tage nach Ablauf der Frist eingesetzt, eine Verlängerung ließ sich nicht nachweisen. Das Gericht bestätigte, dass der Festzuschuss nicht gezahlt werden musste.

Verlängerung beantragen

Reicht die Zeit nicht, stellt in der Regel die Praxis einen Verlängerungsantrag bei der Krankenkasse. Wichtig ist, dass das vor Ablauf der sechs Monate geschieht. Manche Kassen verlängern einen bereits abgelaufenen Plan nicht mehr, dann muss ein neuer erstellt werden. Eine schriftliche Bestätigung der Kasse ist sicherer als eine telefonische Zusage.

Gute Gründe für eine Verlängerung sind etwa eine aufwendige Vorbehandlung, eine Erkrankung oder ein längerer Auslandsaufenthalt. Behalten Sie das Genehmigungsdatum selbst im Blick. Es steht auf dem Plan, den Sie von der Kasse zurückbekommen.

Genehmigt, aber noch nicht angefangen

Niemand muss sofort nach der Genehmigung loslegen. Wird der Zahnersatz aber nicht innerhalb der Frist eingesetzt, verfällt die Genehmigung. Sie können dann einen neuen Plan erstellen lassen, der nach den Regeln geprüft wird, die zum Zeitpunkt der neuen Genehmigung gelten. Das kann sich auf die Höhe des Zuschusses auswirken, etwa wenn sich die Festzuschussbeträge zum Jahreswechsel ändern. Was das für 2027 bedeutet, lesen Sie im Beitrag Festzuschuss 2027: Heil- und Kostenplan noch 2026 bewilligen?.

Den Zahnarzt wechseln

Ein genehmigter Plan gehört zu der Praxis, die ihn erstellt hat. Wechseln Sie vor oder während der Behandlung den Zahnarzt, untersucht der neue Zahnarzt Sie in der Regel selbst und erstellt einen eigenen Plan, der wieder bei der Kasse eingereicht wird. Leistungen, die die erste Praxis schon erbracht hat, rechnet diese ab. Informieren Sie Ihre Kasse über den Wechsel.

Wechseln Sie, weil Sie mit dem Zahnersatz unzufrieden sind, klären Sie das am besten vorher mit Ihrer Kasse. Sie kann ein Gutachten veranlassen, das festhält, ob ein Mangel vorliegt. Das ist wichtig, wenn es später um die Gewährleistung geht. Mehr dazu im Beitrag Zahnersatz passt nicht: zwei Jahre Gewähr.

Änderungen während der Behandlung

Kleinere Abweichungen, etwa eine andere Verblendung, werden meist bei der Abrechnung berücksichtigt. Mehrkosten tragen Sie dann selbst. Ändert sich die Behandlung grundlegend, zum Beispiel weil ein weiterer Zahn gezogen werden muss oder statt einer Brücke ein Implantat geplant wird, braucht es einen geänderten oder neuen Plan, den die Kasse erneut prüft. Fällt die Behandlung kleiner aus als geplant, wird nach dem abgerechnet, was tatsächlich gemacht wurde.

Lassen Sie sich Änderungen bei den Kosten immer schriftlich geben, als neuen Plan oder als angepasste Vereinbarung über die Mehrkosten. Was es damit auf sich hat, steht im Beitrag Die Mehrkostenvereinbarung beim Zahnarzt.

Wenn Sie eine Praxis für eine Zweitmeinung oder einen neuen Plan suchen, finden Sie über die DentNet-Zahnarztsuche eine Partnerpraxis in Ihrer Nähe.

Häufige Fragen

Ab wann laufen die sechs Monate?

Ab dem Tag, an dem die Krankenkasse den Plan genehmigt hat.

Was passiert, wenn die Frist abgelaufen ist?

Der Festzuschuss kann entfallen oder gekürzt werden. In der Regel muss dann ein neuer Plan erstellt und genehmigt werden.

Kann ich den genehmigten Plan in eine andere Praxis mitnehmen?

Meist nicht. Die neue Praxis erstellt einen eigenen Plan, weil sie für ihre Behandlung selbst verantwortlich ist.

Gilt die Frist auch für Privatversicherte?

Nein. Die sechs Monate betreffen die gesetzliche Krankenversicherung. Private Versicherer haben eigene Regeln.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Einzelheiten zu Fristen und Verlängerung klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse. Stand: Oktober 2026.

Quellen

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