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Elektronische Patientenakte und digitales Bonusheft beim Zahnarzt

Seit 2025 haben fast alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA), sofern sie nicht widersprochen haben. Auch Zahnarztpraxen arbeiten damit. Was in Ihrer Akte landet, wer darauf zugreifen kann, wie Sie selbst steuern, was gespeichert wird, und warum das Bonusheft gerade jetzt wichtiger wird.

Inhalt

    Was die elektronische Patientenakte ist

    Die ePA ist eine digitale Akte, die Ihre Krankenkasse für Sie anlegt. Ärztinnen, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken können dort Befunde, Berichte und Medikationsdaten speichern, damit sie bei der nächsten Behandlung verfügbar sind. Seit 2025 wird sie für alle gesetzlich Versicherten automatisch angelegt, es sei denn, Sie widersprechen.

    Die Akte gehört Ihnen. Über die ePA-App Ihrer Krankenkasse können Sie Inhalte einsehen, Dokumente verbergen oder löschen und einzelnen Praxen den Zugriff entziehen.

    Was Zahnarztpraxen in die ePA eintragen

    Zahnarztpraxen sind seit 2025 verpflichtet, mit der ePA zu arbeiten. Im zahnärztlichen Alltag entstehen allerdings seltener Dokumente als beim Hausarzt. Typisch sind:

    • Befundberichte, etwa nach chirurgischen Eingriffen oder wenn eine Weiterbehandlung bei anderen Ärzten ansteht
    • Daten, die Sie ausdrücklich in der Akte haben möchten
    • künftig das elektronische Zahnbonusheft, sofern Sie zustimmen

    Umgekehrt kann Ihre Zahnärztin sehen, welche Medikamente Sie nehmen. Das ist bei Blutverdünnern, Bisphosphonaten oder bestimmten Herzerkrankungen wichtig für die Planung eines Eingriffs.

    Wer zugreifen darf und wie lange

    Eine Praxis erhält Zugriff, wenn Sie dort Ihre Gesundheitskarte einlesen lassen. Für Arzt- und Zahnarztpraxen gilt der Zugriff danach standardmäßig 90 Tage, für Apotheken 3 Tage. Ohne eingelesene Karte, also ohne Behandlungskontext, kann eine Praxis Ihre Akte nicht öffnen.

    Die Zahnarztpraxis sieht grundsätzlich alle Dokumente, die nicht verborgen sind, also auch Befunde anderer Ärzte und, sofern Sie nicht widersprochen haben, die Medikationsliste. Gerade die Medikationsliste ist beim Zahnarzt nützlich, etwa bei Blutverdünnern oder Knochenmedikamenten.

    So steuern Sie die Zugriffe in der ePA-App:

    • die Zugriffsdauer einer Praxis verkürzen oder verlängern,
    • eine Praxis ganz ausschließen, sie kann dann nichts lesen und nichts einstellen,
    • einzelne Dokumente verbergen: Sie sind dann für alle Praxen unsichtbar, nur nicht für Sie, und niemand sieht, dass etwas verborgen ist,
    • die Medikationsliste gezielt für einzelne Praxen verbergen,
    • in den Protokollen nachsehen, wer wann auf Ihre Akte zugegriffen hat.

    Ohne App können Sie eine Praxis über die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse sperren lassen oder eine Vertrauensperson als Vertretung einsetzen. Ihre Krankenkasse kann die medizinischen Inhalte Ihrer Akte nicht lesen.

    Besonders sensible Befunde, etwa zu psychischen Erkrankungen oder sexuell übertragbaren Infektionen, darf eine Praxis erst einstellen, nachdem sie Sie darauf hingewiesen hat. Ein mündlicher Widerspruch genügt.

    Widerspruch: so geht es

    Sie können der ePA jederzeit bei Ihrer Krankenkasse widersprechen, schriftlich, über die App oder über die Ombudsstelle der Kasse. Die Akte wird dann mit allen Inhalten gelöscht. Sichern Sie vorher Dokumente, die Sie behalten möchten.

    Sie können auch nur einzelnen Funktionen widersprechen:

    • der automatischen Speicherung von E-Rezept-Daten, dann entsteht keine Medikationsliste,
    • dem Einstellen Ihrer Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse,
    • dem Einstellen eines bestimmten Dokuments, direkt in der Praxis bei der Behandlung.

    Ein Widerspruch hat keine Nachteile für Ihre Behandlung oder Ihren Anspruch auf Kassenleistungen. Sie können ihn jederzeit zurücknehmen.

    Das Bonusheft: Papier, digital und warum es 2027 wichtiger wird

    Das Bonusheft belegt Ihre regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen. Erwachsene brauchen einen Eintrag pro Kalenderjahr, Versicherte unter 18 Jahren einen pro Halbjahr. Fünf Jahre lückenlos bringen beim Zahnersatz einen höheren Festzuschuss, zehn Jahre einen noch höheren. Für die Zehn-Jahres-Stufe ist eine einmalige Lücke unschädlich.

    Das elektronische Zahnbonusheft ist als Anwendung der ePA vorgesehen. Ob Ihre Praxis es bereits nutzt, hängt von deren Software ab. Das Papierheft bleibt bis dahin gültig. Lassen Sie den Stempel bei jeder Kontrolle eintragen und bewahren Sie das Heft sicher auf.

    Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss um zehn Prozentpunkte. Der Bonus bleibt aber erhalten: Mit zehn Jahren Bonusheft erhalten Sie dann 65 statt 50 Prozent. Mehr dazu im Beitrag Festzuschuss sinkt 2027.

    Ist Ihr Heft verloren gegangen oder fehlt ein Stempel, lesen Sie im Beitrag Bonusheft verloren oder Lücke im Heft, was sich nachweisen lässt.

    Bonusheft verloren?

    Fragen Sie in den Praxen nach, in denen Sie in den vergangenen Jahren zur Kontrolle waren. Sie können die Untersuchungen anhand ihrer Unterlagen bestätigen. Viele Krankenkassen erkennen solche Bestätigungen an. Klären Sie das am besten, bevor der Heil- und Kostenplan eingereicht wird.

    Wie es weitergeht

    Die jährliche Kontrolluntersuchung ist kostenlos und sichert Ihren Bonus. Wenn der letzte Stempel länger als ein Jahr zurückliegt, ist jetzt ein guter Zeitpunkt.

    Eine Praxis in Ihrer Nähe finden Sie über die Zahnarztsuche. Krankenkasse und gewünschte Behandlung wählen Sie direkt bei der Online-Terminbuchung aus.

    Häufige Fragen

    Habe ich automatisch eine elektronische Patientenakte?

    Ja, sofern Sie nicht widersprochen haben. Seit 2025 legen die Krankenkassen für alle gesetzlich Versicherten eine ePA an.

    Was trägt mein Zahnarzt in die ePA ein?

    Vor allem Befundberichte, wenn sie für andere Behandler wichtig sind, und Daten, die Sie ausdrücklich in der Akte haben möchten. Künftig kann auch das elektronische Zahnbonusheft dort geführt werden.

    Wie lange kann eine Praxis auf meine ePA zugreifen?

    Nach dem Einlesen der Gesundheitskarte standardmäßig 90 Tage. In der ePA-App können Sie das ändern oder den Zugriff sperren.

    Gilt mein Bonusheft aus Papier weiter?

    Ja. Solange Ihre Praxis kein elektronisches Zahnbonusheft nutzt, bleibt das Papierheft der Nachweis für Ihre Vorsorgeuntersuchungen.

    Wie oft muss ich zur Kontrolle für das Bonusheft?

    Erwachsene einmal pro Kalenderjahr, Versicherte unter 18 Jahren einmal pro Halbjahr. Für die Zehn-Jahres-Stufe ist eine einmalige Lücke unschädlich.

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    Verantwortlich: (Geschäftsführer – Strategie & Unternehmensentwicklung, Imex Dental)
    Fachlich geprüft durch: Zahntechnikermeister Uwe Landsberger

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