Eine Praxis erhält Zugriff, wenn Sie dort Ihre Gesundheitskarte einlesen lassen. Für Arzt- und Zahnarztpraxen gilt der Zugriff danach standardmäßig 90 Tage, für Apotheken 3 Tage. Ohne eingelesene Karte, also ohne Behandlungskontext, kann eine Praxis Ihre Akte nicht öffnen.
Die Zahnarztpraxis sieht grundsätzlich alle Dokumente, die nicht verborgen sind, also auch Befunde anderer Ärzte und, sofern Sie nicht widersprochen haben, die Medikationsliste. Gerade die Medikationsliste ist beim Zahnarzt nützlich, etwa bei Blutverdünnern oder Knochenmedikamenten.
So steuern Sie die Zugriffe in der ePA-App:
- die Zugriffsdauer einer Praxis verkürzen oder verlängern,
- eine Praxis ganz ausschließen, sie kann dann nichts lesen und nichts einstellen,
- einzelne Dokumente verbergen: Sie sind dann für alle Praxen unsichtbar, nur nicht für Sie, und niemand sieht, dass etwas verborgen ist,
- die Medikationsliste gezielt für einzelne Praxen verbergen,
- in den Protokollen nachsehen, wer wann auf Ihre Akte zugegriffen hat.
Ohne App können Sie eine Praxis über die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse sperren lassen oder eine Vertrauensperson als Vertretung einsetzen. Ihre Krankenkasse kann die medizinischen Inhalte Ihrer Akte nicht lesen.
Besonders sensible Befunde, etwa zu psychischen Erkrankungen oder sexuell übertragbaren Infektionen, darf eine Praxis erst einstellen, nachdem sie Sie darauf hingewiesen hat. Ein mündlicher Widerspruch genügt.