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Das Bonusheft: Prophylaxe beim Zahnarzt lohnt sich

Bei guter Pflege und Vorsorge bleiben Ihre Zähne lange gesund. Dazu gehört nicht nur das Zähneputzen zu Hause und der Gebrauch von Zahnseide oder Interdentalbürsten. Auch regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt sorgen dafür, dass kleine Schäden schnell erkannt oder potenzielle Gefahren für die Zähne früh abgewendet werden können. Im Bonusheft werden alle Vorsorgeuntersuchungen eingetragen, die der Gesunderhaltung der Zähne dienen. Die gesetzlichen Krankenkassen belohnen ein lückenlos gepflegtes Bonusheft mit einem höheren Zuschuss für Zahnersatz. 

Seit wann gibt es das Bonusheft?

Es ist kostenlos und ohne Verpflichtung: Das kleine Faltblatt wurde im Jahr 1989 eingeführt. 1989 wurde auch die Kostenerstattung der Krankenkassen für Zahnersatz auf 50 Prozent begrenzt (seit Oktober 2020 beträgt der Festzuschuss für Zahnersatz 60 Prozent). Die Idee hinter dem Heftchen war, Patienten einen Anreiz zu verschaffen, aktiv zahnmedizinische Vorsorge zu betreiben und routinemäßig ihren Zahnarzt zur Kontrolle aufzusuchen. Bei konsequenter Vorsorge erhalten Patienten mit dem ausgefüllten Bonusheft einen höheren Zuschuss für Zahnersatz. Zusätzlich sollte es als Erinnerungsstütze für die wiederkehrenden Zahnarztbesuche dienen und langfristig für gesündere Zähne sorgen. 

Wo bekommt man das Bonusheft?

Sprechen Sie Ihren Zahnarzt darauf an. Er stellt Ihnen kostenlos Ihr persönliches Bonusheft aus und kann auch gleich die zurückliegenden Vorsorgeuntersuchungen aus der Patientenakte dokumentieren. So fangen Sie nicht bei null an und können früher den höheren Zuschuss der Krankenkasse beanspruchen. Wenn Sie Zahnersatz benötigen, wird das Bonusheft mit dem Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse eingereicht und der erhöhte Zuschuss in die Berechnung mit einbezogen. Bitte beachten Sie, dass für die Berechnung des höheren Zuschusses nur die zurückliegenden Kalenderjahre zählen. Das Jahr, in dem die Behandlung stattfindet, wird nicht mitgezählt, auch wenn die Vorsorgeuntersuchung für dieses Jahr bereits durchgeführt wurde. 

Ab 2022 soll es das altertümlich wirkende Bonusheft auch in digitaler Form geben. Geplant ist, es als Bestandteil der elektronischen Patientenakte zu führen.  

Wie führt man ein lückenloses Bonusheft?

Für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren sind halbjährliche Vorsorgebesuche (Individualprophylaxe und Kontrolle) vorgesehen, sie erhalten pro Halbjahr vom Zahnarzt einen Stempel in ihr Heft. Auch erwachsenen Patienten wird zweimal im Jahr ein Besuch in der Praxis empfohlen. Sie bekommen aber nur einen Stempel im Jahr. Zwischen den Vorsorgeuntersuchungen müssen mindestens vier Monate Abstand liegen. Stehen nach fünf Jahren alle vorgesehenen Termine im Heft, erhält der Patient im sechsten Jahr auf den gesetzlichen Festzuschuss von 60 Prozent zusätzlich 10 Prozent Zuschuss; hat der Versicherte zehn Jahre lang gewissenhaft seine zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen absolviert, steigt der Bonus auf 15 Prozent, sodass insgesamt ein Zuschuss in Höhe von 75 Prozent erreicht werden kann. Das macht sich bezahlt, wenn trotz aller Vorsorge doch einmal Zahnersatz nötig werden sollte. 

Wenn einmal ein Stempel vergessen wurde oder das Bonusheft verloren geht, ist das kein Problem. In der Patientendatei Ihrer Zahnarztpraxis sind Ihre regelmäßigen Untersuchungen vermerkt und können nachgetragen beziehungsweise in einem ganz neuen Bonusheft eingetragen werden. 

Im Gegensatz zu früher gilt seit dem 1. Oktober 2020: Wenn innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums eine Untersuchung vergessen wurde, kann das in Ausnahmefällen folgenlos bleiben. In diesem Fall muss der Krankenkasse gegenüber schlüssig begründet werden, warum der Patient in diesem Jahr bzw. Halbjahr die zahnärztliche Untersuchung nicht in Anspruch nehmen konnte. Es liegt im Ermessen der Krankenkasse, ob sie die Begründung akzeptiert. Ist das nicht der Fall, besteht der Anspruch auf einen Bonus erst wieder nach fünf vollen Jahren, für die Kontrolltermine nachgewiesen werden können.

Ist das Bonusheft voll, erhalten Sie von Ihrer Zahnarztpraxis ein neues Heft. Das alte sollten Sie gut aufbewahren, damit Sie bei Bedarf nachweisen können, dass Sie die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen absolviert haben. Besonders wenn Sie in einen anderen Ort umgezogen sind und Ihren Zahnarzt gewechselt haben, ist das von Vorteil.

Gibt es für die Professionelle Zahnreinigung auch einen Stempel?

Auch wenn die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ein wichtiger Bestandteil der zahnärztlichen Vorsorge ist, erhalten Sie für die Behandlung keinen Stempel in ihr Bonusheft. Nur die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wird in das Heft eingetragen.  

Fehlt Ihnen allerdings ein Stempel in Ihrem Bonusheft in einem Jahr, in dem Sie eine Professionelle Zahnreinigung haben durchführen lassen, dann kann dieser Stempel nachträglich ergänzt werden. Eine PZR sollte immer damit beginnen oder enden, dass der Zahnarzt einen Blick in Ihren Mund wirft, und das kann auch als "Kontrolle" gewertet werden.

Muss man auch zur zahnärztlichen Vorsorge, wenn man keine Zähne mehr hat?

Auch wenn Sie keine eigenen Zähne mehr haben, bekommen Sie für jede zahnärztliche Kontrolluntersuchung einen Stempel in Ihr Zahnarzt Bonusheft. Denn auch für die Versorgung mit einem Gebiss bei Zahnlosigkeit zahlen die Krankenkassen einen Zuschuss. Ob Sie sich für eine einfache Version einer Prothese oder für eine kostspielige Implantatlösung entscheiden, die Krankenkasse zahlt den gleichen Festzuschuss in beiden Fällen. Der finanzielle Unterschied für Sie besteht im höheren Eigenanteil, den Sie selbst zahlen müssen. Übrigens: Auch Teil- oder Vollprothesen müssen immer wieder vom Zahnarzt kontrolliert werden, damit ein guter Sitz gewährleistet ist und die Prothese gegebenenfalls an veränderte Bedingungen im Mund angepasst werden kann. Bei dieser Gelegenheit können Sie sich auch gleich den Stempel in Ihr Heft geben lassen.

Bonusheft vs. Bonusprogramm

Verwechseln Sie Ihr Bonusheft bitte nicht mit den Bonusprogrammen, die Ihre gesetzliche Krankenkasse anbietet. Im Rahmen solcher Bonusprogramme sammeln gesetzlich Versicherte durch verschiedene Prophylaxemaßnahmen Punkte und werden von den Krankenkassen dafür mit Prämien oder Gutscheinen belohnt. Nur mit dem ausgefüllten Bonusheft erzielen Sie beim Zahnersatz höhere Zuschüsse der Krankenkasse.

Zuschussregelung bei Härtefällen

Fallen Sie mit einem sehr geringen Einkommen (Hartz IV, Azubis, Bafög-Empfänger) unter die gesetzliche Härtefallregelung, wird das Bonusheft nicht bei der Zuschussberechnung mit einbezogen. Ist ein Antrag auf Härtefall gestellt und von der Krankenkasse bewilligt worden, kann der Versicherte ohne Bonusheft bis zu 100 Prozent Erstattung seiner Zahnersatzkosten (Regelversorgung) erhalten. Auch die Behandlung beim Zahnarzt wird übernommen. Lesen Sie hier mehr über die gesetzliche Härtefallregelung und die Einkommensgrenzen: Härtefallregelung – volle Kostenübernahme für Zahnersatz

Private Zahnzusatzversicherungen

Ein lückenloses Bonusheft zahlt sich auch bei einigen privaten Zahnzusatzversicherern aus. Manche Anbieter honorieren die Eigeninitiative ihrer Versicherten und leisten mehr für Zahnersatz, wenn durch das Bonusheft eine lückenlose Prophylaxe über zehn Jahre nachgewiesen werden kann. Je nach versichertem Tarif können Sie im Idealfall sogar Ihren Eigenanteil auf 0 Euro senken. Ein Vergleich der Tarife und Versicherer lohnt sich auf jeden Fall. Mehr über Zahnzusatzversicherung erklären wir hier: Zahnzusatzversicherungen – sind sie zweckmäßig?

Vollständig privat Krankenversicherte benötigen kein Bonusheft, da die Versicherungsunternehmen beim Zahnersatz keine Vorteile dafür gewähren. Falls allerdings ein Wechsel von einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung geplant ist, sollten Sie unbedingt jeden Kontrolltermin beim Zahnarzt abstempeln lassen.

Fazit

Fünf oder zehn Stempel aus der Zahnarztpraxis können bares Geld bedeuten. Ein gut geführtes Bonusheft lohnt sich immer, wenn es um Zahnersatz geht. Je mehr Zuschuss die Krankenkasse zahlt, um so geringer ist Ihr Eigenanteil. Und durch sorgfältige Zahnpflege und regelmäßige Zahnarztbesuche stellen Sie sicher, dass auch Ihre Zähne lange gesund bleiben.


Dieser Artikel soll das Verständnis und Wissen über allgemeine Mundgesundheitsthemen fördern. Er ist nicht als Ersatz für professionelle Beratung, Diagnose oder Behandlung gedacht. Lassen Sie sich bei Fragen zu einer Erkrankung oder Behandlung immer von Ihrem Zahnarzt oder einem anderen qualifizierten Gesundheitsdienstleister beraten.