Was Ihre Zahnarztpraxis über Herz, Stent und Medikamente wissen muss und warum Sie Blutverdünner nie eigenmächtig absetzen sollten.
Mit Herzschrittmacher oder nach einem Herzinfarkt können Sie in aller Regel zum Zahnarzt gehen. Wichtig ist, dass die Praxis vorab Ihre Diagnosen und alle Medikamente kennt. Blutverdünner setzen Sie nie eigenmächtig ab, größere planbare Eingriffe werden mit Ihrer Kardiologie abgestimmt, und Schmerzen oder Entzündungen sollten nicht unnötig warten.
Zahnärztinnen und Zahnärzte erleben oft, dass Herzpatientinnen und Herzpatienten den Zahnarztbesuch lange vor sich herschieben. Die Sorge ist verständlich: ein frischer Infarkt, ein neuer Stent, ein Gerät unter dem Schlüsselbein. Die meisten Behandlungen lassen sich mit etwas Planung aber gut und sicher durchführen.
Hier lesen Sie, was Ihre Praxis wissen muss, wie es um Blutverdünner, Betäubung und Dentalgeräte steht und woran Sie einen echten Notfall erkennen.
Was muss meine Zahnarztpraxis vorab wissen?
Mehr, als die meisten Patienten von sich aus erzählen. Ein Satz wie „Ich hab was am Herzen“ hilft uns wenig. Wichtig sind die genaue Diagnose, das Datum von Infarkt, Stent oder Operation, die Art des Implantats und vor allem eine vollständige Liste Ihrer Medikamente mit Dosierung. Ein Foto der Packungen reicht zur Not auch.
Bringen Sie Ihren Schrittmacher- oder Defibrillator-Ausweis und, falls vorhanden, einen Endokarditis-Ausweis mit. Hilfreich ist außerdem der Name Ihrer kardiologischen Praxis. Dann kann Ihr Zahnarzt bei Unklarheiten direkt nachfragen, statt dass Sie zwischen zwei Praxen hin- und herlaufen. Warum Herz und Mund überhaupt so eng zusammenhängen, erklärt unser Beitrag zu Zahngesundheit und Herz.
Checkliste für den Termin
- aktueller Medikationsplan, inklusive Blutverdünner und Spray für den Notfall
- Schrittmacher-, ICD- oder Endokarditis-Ausweis
- Datum von Herzinfarkt, Stent oder Herzoperation
- Kontakt Ihrer Kardiologie oder Hausarztpraxis
- Medikamente wie gewohnt einnehmen und vorher etwas essen, sofern nichts anderes besprochen ist
Darf ich meine Blutverdünner vor der Behandlung absetzen?
Nein, nicht auf eigene Faust. Gerade nach einem Stent schützt die Kombination aus zwei Plättchenhemmern, die sogenannte duale Plättchenhemmung, davor, dass sich der Stent durch ein Gerinnsel verschließt. Die deutsche S3-Leitlinie zur zahnärztlichen Chirurgie unter Gerinnungshemmern ist hier eindeutig: Niedrig dosiertes ASS wird weitergenommen, und eine duale Plättchenhemmung soll nicht ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt abgesetzt werden.
Planbare Eingriffe verschiebt man nach dieser Leitlinie lieber, bis die doppelte Therapie beendet ist. Was dringend ist, wird unter laufender Medikation behandelt, mit sorgfältiger Blutstillung und guter Nachkontrolle, bei größeren Eingriffen auch in einer Fachpraxis oder Klinik. Eine kleine Nachblutung lässt sich fast immer gut beherrschen, ein verschlossener Stent nicht. Mehr dazu lesen Sie unter Zahnbehandlung unter Blutverdünnern.
Wie lange sollte ich nach einem Herzinfarkt mit der Zahnbehandlung warten?
Eine feste Frist, die für alle gilt, gibt es nicht. In der Fachliteratur wird für planbare zahnärztliche Behandlungen häufig ein Abstand von etwa sechs Monaten nach einem Infarkt genannt. Die Europäische Gesellschaft für Kardiologie rät zudem, aufschiebbare Operationen, für die blutverdünnende Medikamente unterbrochen werden müssten, nach einem akuten Koronarsyndrom um zwölf Monate zu verschieben.
Im Alltag heißt das: Neue Kronen, Implantate oder umfangreiche Sanierungen dürfen warten. Ein entzündeter Zahn, ein Abszess oder starke Schmerzen dagegen nicht, denn Schmerz und Infektion belasten das Herz ebenfalls. Wie viel in Ihrer Situation möglich ist, besprechen Zahnarzt und Kardiologie gemeinsam. Rufen Sie bei Beschwerden lieber einmal zu früh an als zu spät.
Auch eine Kontrolluntersuchung ohne Eingriff ist meist kein Problem. Sie hat sogar einen Vorteil: Ihr Zahnarzt erkennt früh, ob sich irgendwo ein Entzündungsherd anbahnt, und kann dann in Ruhe planen, statt später unter Zeitdruck handeln zu müssen.
Ist die Betäubungsspritze mit Adrenalin gefährlich für mein Herz?
Viele Betäubungsmittel in der Zahnmedizin enthalten etwas Adrenalin. Es verengt die Gefäße an der Einstichstelle, sodass die Betäubung länger hält und weniger blutet. Kleine Studien mit Herzpatienten, die in stabilem Zustand behandelt wurden, fanden bei üblichen Mengen keine Hinweise auf zusätzliche Belastungen. Eine schmerzfreie Behandlung ist für das Herz in der Regel schonender als eine halbherzige Betäubung.
Bei bestimmten Herzrhythmusstörungen, instabiler Angina pectoris oder einem sehr frischen Infarkt wählt Ihr Zahnarzt die Menge besonders vorsichtig oder ein Präparat ohne Adrenalin. Deshalb ist die Medikamentenliste so wichtig. Wer vor der Spritze selbst Herzklopfen bekommt, findet Anregungen im Beitrag zur Spritze beim Zahnarzt. Sagen Sie Bescheid, wenn Sie nervös sind. Kurze Pausen und ein Termin ohne Zeitdruck helfen mehr, als viele denken.
Stören Zahnarztgeräte meinen Herzschrittmacher oder Defibrillator?
Die ehrliche Antwort: Die Datenlage ist dünn, aber überwiegend beruhigend. Viele Warnungen stammen aus Laborversuchen mit freiliegenden Geräten. In Studien mit echten Patienten verursachten Ultraschallgeräte zur Zahnsteinentfernung, elektrische Messgeräte zur Bestimmung der Wurzelkanallänge und Vitalitätstester meist keine oder nur geringe Störungen, die vor allem in der Aufzeichnung auftauchten und die Funktion des Schrittmachers nicht beeinträchtigten. Eine schwedische Bewertung der Studienlage hält die Evidenz trotzdem für zu klein, um sie abschließend zu beurteilen.
Als kritischster Fall gilt die monopolare Elektrochirurgie, also das Schneiden mit Strom. Hier sind die Praxen besonders vorsichtig oder weichen auf andere Verfahren aus. Die amerikanische Zahnärztevereinigung empfiehlt, elektrische Geräte mindestens etwa 15 Zentimeter vom Implantat fernzuhalten und keine Kabel über die Brust zu legen. Moderne Geräte sind zudem besser abgeschirmt als frühere Modelle. Ob für Ihr Gerät besondere Einstellungen nötig sind, weiß Ihre Schrittmacherambulanz.
Wann sofort den Notruf 112?
Wenn Sie in der Praxis, auf dem Weg oder danach Brustschmerz oder Druck auf der Brust spüren, der länger als fünf Minuten anhält und auch in Ruhe nicht nachlässt, besonders mit Ausstrahlung in Arme, Kiefer, Hals oder Oberbauch, mit Atemnot, kaltem Schweiß oder Übelkeit. Bei Frauen sind die Anzeichen oft unauffälliger, etwa nur Übelkeit oder Atemnot.
Sagen Sie dem Praxisteam sofort Bescheid. Die Behandlung wird unterbrochen, und das Team ruft den Rettungsdienst über 112, nicht den Bereitschaftsdienst 116117.
Brauche ich als Herzpatient Antibiotika vor der Zahnbehandlung?
Meist nicht. Ein Herzschrittmacher, ein Stent oder ein überstandener Infarkt allein sind kein Grund für eine vorbeugende Antibiotikagabe. Sie ist nach den europäischen Empfehlungen Menschen mit hohem Risiko für eine Herzinnenhautentzündung vorbehalten, etwa mit künstlicher Herzklappe oder nach einer früheren Endokarditis. Details finden Sie im Beitrag zur Endokarditisprophylaxe beim Zahnarzt.
Regelmäßige Kontrollen und eine gesunde Mundflora sind für Herzpatienten besonders sinnvoll. Wenn Sie eine Praxis suchen, die sich Zeit für Ihre Vorgeschichte nimmt, hilft Ihnen die DentNet-Zahnarztsuche.
Darf ich mit Herzschrittmacher zur professionellen Zahnreinigung?
Ja, in aller Regel schon. Sagen Sie der Praxis vorher, dass Sie einen Schrittmacher oder Defibrillator tragen. In Studien mit Patienten haben Ultraschallgeräte zur Zahnreinigung die Funktion meist nicht beeinträchtigt. Viele Praxen achten zusätzlich auf Abstand zum Gerät und darauf, Kabel nicht über die Brust zu führen. Bei Unsicherheit klärt Ihre Schrittmacherambulanz, ob für Ihr Modell etwas zu beachten ist.
Kann ich kurz nach dem Herzinfarkt einen Zahn ziehen lassen?
Wenn es dringend ist, ja, aber nicht ohne Absprache. Ein vereiterter oder stark schmerzender Zahn wird auch nach einem Infarkt behandelt, weil Infektion und Schmerz das Herz ebenfalls belasten. Ihr Zahnarzt stimmt das Vorgehen mit Ihrer Kardiologie ab, vor allem wegen der Blutverdünner. Planbare Eingriffe werden dagegen meist um mehrere Monate verschoben.
Muss ich ASS vor dem Zahnarzt weglassen?
Nein. Niedrig dosiertes ASS soll nach der deutschen S3-Leitlinie bei zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen weitergenommen werden. Das Blutungsrisiko ist gut beherrschbar, das Risiko eines Gefäßverschlusses beim Absetzen dagegen nicht. Nehmen Sie zusätzlich einen zweiten Plättchenhemmer oder einen Gerinnungshemmer, klären Sie jede Änderung mit Ihrer Hausarzt- oder Kardiologiepraxis ab.
Was ist, wenn ich während der Behandlung Herzbeschwerden bekomme?
Melden Sie sich sofort, auch wenn Sie den Mund voller Instrumente haben. Ein Handzeichen genügt. Das Team unterbricht die Behandlung, setzt Sie aufrecht hin und prüft Ihren Zustand. Bei anhaltendem Brustschmerz, Atemnot oder kaltem Schweiß wird der Notruf 112 gewählt. Haben Sie ein Notfallspray verordnet bekommen, legen Sie es vor Beginn griffbereit hin.
Sollte ich vor dem Termin meine Herzmedikamente wie gewohnt nehmen?
In aller Regel ja. Nehmen Sie Ihre Medikamente zur gewohnten Zeit und essen Sie vorher etwas, damit der Kreislauf stabil bleibt. Ausnahmen gelten nur, wenn Ihr Arzt das ausdrücklich anders mit Ihnen besprochen hat. Setzen Sie nichts auf eigene Faust ab, auch nicht vor einer Zahnentfernung oder einer Implantation.
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Hinweis: Dieser zahnmedizinische Artikel soll das Verständnis und Wissen über allgemeine Mundgesundheitsthemen fördern.
Er ist kein Ersatz für professionelle Beratung, Diagnose oder Behandlung.
Lassen Sie sich bei Fragen zu einer Erkrankung oder Behandlung immer von Ihrem Zahnarzt oder einem anderen qualifizierten Gesundheitsdienstleister beraten.