Bonusheft, genehmigter Heil- und Kostenplan, PZR-Zuschuss: was beim Kassenwechsel bleibt, was sich ändert und welche Fristen gelten.
Ihr Bonusheft verlieren Sie bei einem Krankenkassenwechsel nicht. Die neue Kasse erkennt die eingetragenen Vorsorgejahre an, der höhere Festzuschuss von 70 oder 75 Prozent bleibt erhalten. Ein bereits genehmigter Heil- und Kostenplan geht ebenfalls mit. Unterschiede zwischen den Kassen gibt es vor allem bei freiwilligen Extras wie dem Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung.
Die Leistungen beim Zahnarzt sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen zum größten Teil gleich. Das steht im Gesetz und in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Trotzdem lohnt sich bei einem Kassenwechsel ein Blick auf die Zahnleistungen. Hier erfahren Sie, was gleich bleibt, was sich unterscheiden kann und worauf Sie beim Zeitpunkt achten sollten.
Was bei allen Kassen gleich ist
Unabhängig von der Kasse gelten für gesetzlich Versicherte dieselben Grundleistungen:
- zweimal im Jahr eine Kontrolluntersuchung
- einmal im Jahr Zahnsteinentfernung
- Füllungen, Wurzelbehandlungen und Behandlung von Zahnfleischerkrankungen nach den Kassenrichtlinien
- Vorsorge für Kinder und Jugendliche
- beim Zahnersatz der Festzuschuss in derselben Höhe
Der Festzuschuss richtet sich nach dem Befund, also danach, was in Ihrem Mund zu behandeln ist. Die Kasse spielt für die Höhe keine Rolle. Wie er berechnet wird, erklärt der Beitrag Festzuschuss beim Zahnersatz.
Was mit dem Bonusheft passiert
Das Bonusheft gehört Ihnen, nicht der Kasse. Die neue Kasse erkennt die lückenlos dokumentierten Vorsorgejahre an. Wer fünf Jahre regelmäßig beim Zahnarzt war, bekommt weiter 70 Prozent Festzuschuss, nach zehn Jahren 75 Prozent. Wichtig ist nur, dass das Heft lückenlos geführt ist. Seit einiger Zeit können Praxen die Untersuchungen auch elektronisch dokumentieren. Mehr dazu unter Elektronische Patientenakte und digitales Bonusheft.
Nicht verwechseln: Viele Kassen haben zusätzlich eigene Bonusprogramme, bei denen Sie Punkte für Vorsorge, Sport oder Impfungen sammeln. Diese Punkte verfallen in der Regel bei einem Wechsel. Das zahnärztliche Bonusheft ist davon nicht betroffen. Was bei Lücken im Heft gilt, steht im Beitrag Bonusheft verloren oder Lücke im Heft.
Laufende Behandlung und genehmigter Heil- und Kostenplan
Haben Sie einen Heil- und Kostenplan für Zahnersatz bereits genehmigt bekommen, müssen Sie nicht neu anfangen. Die Praxis reicht den Plan bei der neuen Kasse mit dem Hinweis auf den Kassenwechsel ein. Die neue Kasse bestätigt dann die Kostenübernahme, ohne die medizinische Notwendigkeit erneut zu prüfen. Diese Regel gilt seit dem 1. Januar 2025.
Wichtig für die Abrechnung: Zuständig ist die Kasse, bei der Sie an dem Tag versichert sind, an dem der Zahnersatz eingesetzt wird. Wie lange eine Genehmigung gültig ist, lesen Sie unter Wie lange gilt ein genehmigter Heil- und Kostenplan?
Wo sich Kassen unterscheiden
Unterschiede gibt es vor allem bei freiwilligen Satzungsleistungen. Typische Beispiele:
- Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung: Manche Kassen zahlen einen festen Betrag pro Jahr, andere einen Teil der Rechnung, manche gar nichts.
- Kooperationen mit Zahnarztnetzwerken oder Laboren, die günstigeren Zahnersatz anbieten
- Zuschüsse für Fissurenversiegelung oder Prophylaxe über den Kassenkatalog hinaus
- Vermittlung von Zahnzusatzversicherungen zu Sonderkonditionen
- Service wie Zweitmeinungsangebote oder schnelle Bearbeitung von Heil- und Kostenplänen
Diese Leistungen können sich jederzeit ändern. Prüfen Sie die aktuellen Angaben direkt bei der Kasse. Einen Überblick über die Zahnleistungen einzelner Kassen bietet DentNet auf den Krankenkassenseiten im Menü.
Fristen beim Kassenwechsel
- Bindungsfrist: In der Regel können Sie nach zwölf Monaten Mitgliedschaft wechseln.
- Kündigungsfrist: zwei Monate zum Monatsende. Selbst kündigen müssen Sie nicht. Die neue Kasse übernimmt das.
- Sonderkündigungsrecht: Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, können Sie auch vor Ablauf der zwölf Monate wechseln. Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats erfolgen, in dem der höhere Beitrag erstmals fällig wird.
- Wahltarife: Haben Sie einen Wahltarif abgeschlossen, etwa mit Selbstbehalt, kann eine längere Bindung von bis zu drei Jahren gelten.
Der richtige Zeitpunkt für Zahnersatz
Steht Zahnersatz an, sollten Sie den Wechsel mit dem Zeitplan abstimmen. Da die Kasse zuständig ist, bei der Sie beim Einsetzen versichert sind, klären Sie vorab, ob die neue Kasse den genehmigten Plan übernimmt und ob Ihre Praxis den Hinweis auf den Wechsel einträgt. Wechseln Sie nicht mitten in der Behandlung, ohne die Praxis zu informieren.
Ein weiterer Punkt für 2026: Zum 1. Januar 2027 ändern sich die Festzuschüsse. Ob es sich lohnt, einen Heil- und Kostenplan noch 2026 genehmigen zu lassen, erklärt der Beitrag Festzuschuss 2027.
Checkliste vor dem Wechsel
- Bonusheft vollständig? Letzte Kontrolle eingetragen?
- Laufender Heil- und Kostenplan? Praxis informieren.
- Zuschuss zur Zahnreinigung bei alter und neuer Kasse vergleichen.
- Gibt es einen Wahltarif mit Bindung?
- Zusatzversicherung über die Kasse abgeschlossen? Prüfen, ob sie weiterläuft.
Muss ich meinem Zahnarzt den Kassenwechsel mitteilen?
Ja. Legen Sie beim nächsten Termin die neue Versichertenkarte vor. Bei laufendem Zahnersatz informieren Sie die Praxis am besten sofort.
Gilt meine Härtefallregelung bei der neuen Kasse weiter?
Die Härtefallregelung hängt vom Einkommen ab und muss bei der neuen Kasse nachgewiesen werden. Stellen Sie den Antrag dort neu, bevor eine Behandlung genehmigt wird. Mehr dazu unter Zahnersatz finanzieren.
Bekomme ich bei der neuen Kasse sofort den PZR-Zuschuss?
Das hängt von der Kasse ab. Manche zahlen ab dem ersten Tag, manche nach einer Wartezeit. Fragen Sie vor dem Wechsel nach.
Ich habe das Bonusheft verloren. Hilft der Wechsel?
Nein. Die Vorsorgejahre müssen nachgewiesen werden, egal bei welcher Kasse. Ihre Praxis kann frühere Untersuchungen aus der Patientenakte bestätigen.
Kann ich in die private Krankenversicherung wechseln, um bessere Zahnleistungen zu bekommen?
Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze oder als Selbstständiger. Für bessere Zahnleistungen ist eine Zahnzusatzversicherung meist der einfachere Weg.
Gleich nach dem Wechsel die nächste Kontrolle eintragen lassen: Über die DentNet-Zahnarztsuche finden Sie Partnerpraxen in Ihrer Nähe.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Versicherungsberatung.