THIS IS THE PAGE RENDERED

Wann zahlt die Kasse eine Erneuerung? Fristen beim Ersatz von Zahnersatz

Gibt es eine Frist, bevor die Kasse neuen Zahnersatz bezahlt? Was wirklich zählt, welche Rolle die zwei Jahre Gewähr spielen und wann Reparatur vor Erneuerung geht.

Kurz gesagt: Eine feste Wartefrist von fünf oder zehn Jahren, bevor die Krankenkasse neuen Zahnersatz bezahlt, gibt es nicht. Die Kasse zahlt den Festzuschuss erneut, wenn eine neue Versorgung medizinisch notwendig ist, etwa weil der alte Zahnersatz nicht mehr passt, defekt ist oder ein weiterer Zahn fehlt. In den ersten zwei Jahren muss der Zahnarzt Mängel an neuem Zahnersatz in der Regel kostenfrei beheben. Und lässt sich ein Problem durch Reparatur oder Unterfütterung lösen, geht das einer Neuanfertigung vor.

„Neue Zähne gibt es von der Kasse nur alle fünf Jahre.“ Dieser Satz hält sich hartnäckig, auch in Wartezimmern. Im Gesetz steht er nicht. Was tatsächlich zählt, ist der Befund im Mund.

Entscheidend ist die Notwendigkeit

Die Krankenkasse zahlt den Festzuschuss, wenn eine Versorgung mit Zahnersatz medizinisch notwendig ist (§ 55 SGB V). Für eine Erneuerung heißt das: Der vorhandene Zahnersatz reicht nicht mehr aus, und eine Reparatur oder Anpassung genügt nicht.

Typische Gründe sind ein Zahnersatz, der wegen Veränderungen an Kiefer oder Zahnfleisch nicht mehr passt, Karies unter einer Krone, ein verlorener Pfeilerzahn, an dem eine Brücke hing, oder eine Prothese, die immer wieder bricht oder stark abgenutzt ist. Auch wenn weitere Zähne fehlen und sich die vorhandene Prothese nicht erweitern lässt, ist eine Neuanfertigung meist begründet.

Nicht ausreichend sind dagegen rein optische Wünsche, solange der Zahnersatz funktioniert, etwa der Wunsch nach helleren Zähnen. Eine solche Erneuerung ist möglich, aber dann zahlen Sie sie selbst.

Die ersten zwei Jahre

Für neuen Zahnersatz haftet der Zahnarzt bei Kassenpatienten zwei Jahre lang (§ 136a Abs. 4 SGB V). Passt er in dieser Zeit nicht oder geht ohne äußeren Anlass kaputt, muss die Praxis nachbessern oder den Zahnersatz in der Regel kostenfrei neu anfertigen. Die Kasse zahlt in dieser Zeit keinen neuen Festzuschuss für dieselbe Versorgung. Anders kann es aussehen, wenn sich die Lage im Mund unabhängig vom Zahnersatz verändert hat, zum Beispiel durch einen Unfall. Mehr dazu im Beitrag Zahnersatz passt nicht: zwei Jahre Gewähr.

Erst reparieren, dann erneuern

Viele Probleme lassen sich lösen, ohne gleich alles neu zu machen. Auch dafür gibt es einen Festzuschuss.

ProblemMeist die Lösung
Prothese wackeltUnterfütterung
Prothesenzahn abgebrochenReparatur im Labor
Zahn unter einer Teilprothese verlorenErweiterung der Prothese
Keramik an einer Krone abgeplatztje nach Befund Reparatur oder neue Krone
Karies unter einer Kroneneue Krone
Prothese passt trotz Unterfütterung nichtneue Prothese

Wann sich eine Reparatur lohnt und wann eine neue Prothese besser ist, lesen Sie im Beitrag Prothese gebrochen oder locker: Reparatur und Unterfütterung.

Wie lange Zahnersatz hält

Gut gepflegter Zahnersatz hält oft zehn Jahre und mehr. Prothesen müssen wegen der Veränderungen am Kiefer häufiger angepasst werden als Kronen oder Brücken. Erfahrungswerte finden Sie im Beitrag Wie lange hält Zahnersatz?. Das sind Durchschnittswerte, keine Fristen der Krankenkasse.

So läuft eine Erneuerung ab

Ihr Zahnarzt untersucht den vorhandenen Zahnersatz und hält fest, warum er nicht mehr ausreicht. Daraus entsteht ein Heil- und Kostenplan, den Sie zusammen mit dem Bonusheft bei der Krankenkasse einreichen. Hat die Kasse Zweifel, kann sie einen Gutachter einschalten, was bei einer Erneuerung nach kurzer Zeit häufiger vorkommt. Nach der Genehmigung bleibt ein halbes Jahr, um den Zahnersatz anfertigen und einsetzen zu lassen. Lehnt die Kasse ab, können Sie Widerspruch einlegen. Wie das geht, steht im Beitrag Krankenkasse lehnt Heil- und Kostenplan ab.

Wenn Sie Ihren Zahnersatz prüfen lassen möchten, finden Sie über die DentNet-Zahnarztsuche eine Partnerpraxis in Ihrer Nähe.

Häufige Fragen

Zahlt die Kasse eine neue Prothese schon nach drei Jahren?

Ja, wenn sie medizinisch notwendig ist und eine Reparatur oder Unterfütterung nicht ausreicht. Eine feste Frist gibt es nicht.

Bekomme ich bei der Erneuerung wieder den Bonus?

Ja. Es zählt der Stand Ihres Bonushefts zum Zeitpunkt der neuen Behandlung.

Mein Zahnersatz ist anderthalb Jahre alt und passt nicht. Was nun?

Sprechen Sie zuerst Ihre Praxis an, denn sie muss in den ersten zwei Jahren nachbessern. Gibt es Streit, kann Ihre Krankenkasse ein Gutachten veranlassen.

Kann ich aus optischen Gründen neuen Zahnersatz bekommen?

Ja, aber ohne Festzuschuss, solange der vorhandene Zahnersatz seine Funktion erfüllt.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich entscheidet Ihre Krankenkasse. Stand: Oktober 2026.

Quellen

dentnet.de als bevorzugte Quelle bei Google

Wenn Sie bei Google suchen, zeigt die Schlagzeilen-Box aktuelle Themen aus ausgewählten Quellen. Legen Sie DentNet als Ihre bevorzugte Quelle fest – dann erhalten Sie dort regelmäßig unsere geprüften, verlässlichen Fachinhalte.

Jetzt DentNet als Quelle einstellen

Verantwortlich: (Geschäftsführer – Strategie & Unternehmensentwicklung, Imex Dental)
Fachlich geprüft durch: Zahntechnikermeister Uwe Landsberger

Imex Dental steht für präzisen Zahnersatz, meisterliche Zahntechnik und digitale Fertigungsprozesse.