Ein Anspruch auf die vollständige Übernahme der Regelversorgung kann in zwei Fällen bestehen.
Der erste Fall ist der Bezug bestimmter Sozialleistungen. Dazu können unter anderem Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zählen. Wer eine dieser Leistungen bezieht, gilt in der Regel als Härtefall. Als Nachweis dient üblicherweise der aktuelle Bewilligungsbescheid. Maßgeblich ist stets die Einschätzung der zuständigen Krankenkasse.
Der zweite Fall liegt vor, wenn das monatliche Bruttoeinkommen zum Lebensunterhalt eine festgelegte Grenze nicht überschreitet. Diese Grenze steigt mit der Zahl der Angehörigen, für die Sie aufkommen, und wird jährlich angepasst. Einen festen Betrag nennen wir hier deshalb nicht. Den aktuellen Wert erfahren Sie telefonisch bei Ihrer Krankenkasse.
Gerechnet wird mit dem Bruttoeinkommen des gesamten Haushalts und nicht nur mit Ihrem eigenen. Das ist wichtig, wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.