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IGeL beim Zahnarzt: welche Zusatzleistungen sich lohnen

Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, sind Angebote, die die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlt und die Sie vollständig selbst tragen. In der Zahnmedizin reicht das Spektrum von der professionellen Zahnreinigung über die Fissurenversiegelung bei Erwachsenen bis zum Bleaching. Manche dieser Leistungen sind fachlich gut begründet, andere sind reine Komfort- oder Ästhetikangebote.

Inhalt

    Ein häufiges Missverständnis: IGeL sagt nichts über die Qualität einer Leistung aus. Der Begriff bedeutet nur, dass die Kasse nicht zahlt, und nicht, ob die Leistung sinnvoll ist. Auf der IGeL-Liste stehen sehr nützliche Maßnahmen ebenso wie fragwürdige.

    Der Unterschied zur Mehrkostenvereinbarung

    IGeL und Mehrkostenvereinbarung werden oft verwechselt, und der Unterschied wirkt sich auf Ihre Kosten aus.

    MehrkostenvereinbarungIGeL
    Kassenanteilbleibt erhaltenentfällt vollständig
    Sie zahlennur die Differenz zum Standardden vollen Betrag
    BeispielKeramikfüllung statt Standardfüllungprofessionelle Zahnreinigung

    Bei der Mehrkostenvereinbarung gibt es eine Kassenleistung, die Sie aufwerten, und der Zuschuss der Kasse bleibt bestehen. Bei einer IGeL gibt es keinen Kassenanspruch, Sie zahlen alles selbst.

    Fragen Sie deshalb bei jedem Angebot nach, ob es eine Zusatzleistung zu etwas ist, das die Kasse ohnehin zahlt, oder ob Sie die Leistung komplett privat tragen.

    Die wichtigsten IGeL in der Zahnmedizin

    Professionelle Zahnreinigung

    Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist die mit Abstand häufigste Selbstzahlerleistung und kostet typischerweise 80 bis 150 Euro je Sitzung. Sie entfernt Beläge dort, wo Zahnbürste und Interdentalbürste nicht hinkommen, also unterhalb des Zahnfleischrands, und harten Zahnstein, der sich nicht wegputzen lässt.

    Bei erhöhtem individuellem Risiko kann der Nutzen einer professionellen Zahnreinigung höher sein. Ob das bei Ihnen der Fall ist und ob die Kasse einen Teil übernimmt, klären Sie am besten direkt mit Ihrer Praxis und Ihrer Kasse.

    Ob und wie oft eine professionelle Zahnreinigung für Sie sinnvoll ist, hängt vom individuellen Befund ab und nicht von einem festen Rhythmus.

    Viele Krankenkassen bezuschussen die PZR inzwischen freiwillig, teils als festen Jahresbetrag, teils über Bonusprogramme. Das ist keine Regelleistung, sondern eine Satzungsleistung, und sie unterscheidet sich von Kasse zu Kasse erheblich. Eine Nachfrage bei Ihrer Kasse lohnt sich deshalb. Die Einzelheiten stehen im Beitrag „Kostenübernahme Zahnreinigung“.

    Fissurenversiegelung bei Erwachsenen

    Bei Kindern und Jugendlichen ist die Versiegelung der bleibenden Backenzähne eine Kassenleistung, bei Erwachsenen nicht. Ob sie in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt vom individuellen Befund ab und sollte mit der Praxis besprochen werden. Mehr dazu steht im Beitrag „Fissurenversiegelung“.

    Bleaching

    Bleaching ist eine reine Ästhetikleistung ohne medizinische Notwendigkeit. Dagegen ist nichts einzuwenden, solange es auch so benannt wird. Voraussetzung sind gesunde Zähne und gesundes Zahnfleisch: Karies und Zahnfleischentzündungen müssen vorher behandelt sein. Kosten und Verfahren erklärt der Beitrag „Bleaching“.

    Airflow und Pulverstrahlverfahren

    Airflow wird häufig als Ergänzung oder Aufwertung der PZR angeboten. Das Verfahren ersetzt die mechanische Reinigung nicht. Ob Ihnen der Aufpreis das wert ist, ist vor allem eine Frage des Komforts. Mehr dazu im Beitrag „Airflow-Verfahren“.

    Zusätzliche Diagnostik

    Dazu gehören Speicheltests, Keimbestimmungen und erweiterte Röntgendiagnostik. Bei einem konkreten Verdacht können sie sinnvoll sein, als Routineangebot ohne Anlass eher nicht. Fragen Sie nach, welche Behandlungsentscheidung sich durch das Ergebnis ändern würde.

    Vier Fragen vor der Zustimmung

    Vier Fragen helfen Ihnen bei jeder angebotenen Leistung, den Nutzen einzuschätzen:

    1. Was passiert, wenn ich es nicht mache? Lautet die Antwort „nichts Konkretes“, geht es um Komfort. Das ist in Ordnung, Sie sollten es nur wissen.
    2. Gibt es dafür eine Kassenalternative? Manchmal gibt es eine ausreichende Kassenleistung, die im Gespräch nur nicht erwähnt wurde.
    3. Warum gerade bei mir? Eine gute Begründung bezieht sich auf Ihren Befund, zum Beispiel auf Ihr Parodontitisrisiko, Ihre Implantate oder Ihre Zahnstellung. Eine Begründung, die für jeden Patienten gelten würde, reicht nicht aus.
    4. Kann ich darüber nachdenken? Bei echtem medizinischem Nutzen ist ein Tag Bedenkzeit kein Problem. Werden Sie zu einer schnellen Entscheidung gedrängt, sollten Sie vorsichtig sein.

    Was Sie erwarten dürfen

    Eine IGeL setzt eine schriftliche Vereinbarung vor der Behandlung voraus, in der Leistung und Preis benannt sind. Ohne diese Vereinbarung ist die Berechnung in der Regel nicht zulässig. Das ist bei der Mehrkostenvereinbarung genauso.

    Sie dürfen ablehnen, ohne das zu begründen. Eine Ablehnung darf nicht dazu führen, dass Ihnen die notwendige Regelversorgung verweigert wird. Und Sie dürfen fragen, was die Leistung kostet, bevor Sie zustimmen. Im Gespräch geht diese Frage oft unter.

    Wie die Positionen später auf der Rechnung auftauchen, erklärt der Beitrag „Zahnarztrechnung verstehen“.

    Was die Kasse ohnehin zahlt

    Bevor Sie über Zusatzleistungen nachdenken, lohnt sich ein Blick auf das, was Ihnen ohnehin zusteht: die jährliche Kontrolluntersuchung, die Entfernung von Zahnstein einmal im Jahr und bei Kindern und Jugendlichen die Individualprophylaxe. Diese Leistungen kosten Sie nichts.

    Wer sie regelmäßig nutzt und sein Bonusheft führen lässt, tut für seine Zahngesundheit oft mehr als mit einer zugekauften Leistung. Einen Überblick gibt der Beitrag „Vorsorgeuntersuchungen“.

    Wenn Ihnen eine Zusatzleistung angeboten wird

    Wenn Ihnen eine Zusatzleistung angeboten wurde und Sie unsicher sind, nehmen Sie die schriftliche Vereinbarung mit und entscheiden Sie in Ruhe. Fragen Sie außerdem bei Ihrer Krankenkasse nach, ob sie einen Zuschuss zahlt. Bei der PZR ist das häufiger der Fall, als viele wissen.

    Eine Praxis in Ihrer Nähe finden Sie über die Zahnarztsuche. Krankenkasse und gewünschte Behandlung wählen Sie direkt bei der Online-Terminbuchung aus.

    Häufige Fragen

    Was sind IGeL beim Zahnarzt?

    IGeL sind individuelle Gesundheitsleistungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt und die Sie vollständig selbst zahlen. Dazu zählen etwa die professionelle Zahnreinigung, Bleaching oder eine Fissurenversiegelung bei Erwachsenen.

    Muss ich IGeL-Leistungen annehmen?

    Nein. Sie können jede Zusatzleistung ablehnen, ohne das zu begründen. Die notwendige Regelversorgung steht Ihnen unabhängig davon zu.

    Was kostet eine professionelle Zahnreinigung?

    Typischerweise 80 bis 150 Euro je Sitzung, abhängig von Aufwand und Region. Viele Krankenkassen zahlen inzwischen einen freiwilligen Zuschuss. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.

    Ist die professionelle Zahnreinigung sinnvoll?

    Ob und wie stark eine professionelle Zahnreinigung für Sie sinnvoll ist, hängt vom individuellen Befund ab. Besprechen Sie das mit Ihrer Praxis.

    Zahlt meine Krankenkasse die Zahnreinigung?

    Als Regelleistung nein, viele Kassen bezuschussen sie aber freiwillig über Satzungs- oder Bonusleistungen. Die Höhe unterscheidet sich von Kasse zu Kasse deutlich.

    Muss eine IGeL schriftlich vereinbart werden?

    Ja. Vor der Behandlung ist eine schriftliche Vereinbarung mit Angabe von Leistung und Preis erforderlich. Ohne sie ist die Berechnung in der Regel nicht zulässig.

    Woran erkenne ich eine unnötige Zusatzleistung?

    An einer Begründung, die auf jeden Patienten passen würde, und an Zeitdruck bei der Entscheidung. Bei einer sinnvollen Leistung ist ein Tag Bedenkzeit kein Problem.

    Ist Bleaching medizinisch notwendig?

    Nein, es ist eine rein ästhetische Leistung. Karies und Zahnfleischentzündungen müssen vorher behandelt sein.

    Was ist der Unterschied zwischen IGeL und Mehrkosten?

    Bei Mehrkosten bleibt der Kassenzuschuss erhalten und Sie zahlen nur die Differenz. Bei einer IGeL besteht kein Kassenanspruch, Sie tragen den vollen Betrag.

    Darf mein Zahnarzt die Behandlung ablehnen, wenn ich IGeL ablehne?

    Nein. Die notwendige Regelversorgung darf Ihnen wegen der Ablehnung einer Zusatzleistung nicht verweigert werden.

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    Verantwortlich: (Geschäftsführer – Strategie & Unternehmensentwicklung, Imex Dental)
    Fachlich geprüft durch: Zahntechnikermeister Uwe Landsberger

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