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Zahnbehandlung im EU-Urlaub mit der EHIC: Was erstattet wird und was nicht

Zahnschmerzen im Urlaub? Was die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beim Zahnarzt im EU-Ausland abdeckt, was bei Privatrechnungen gilt und wann eine Reiseversicherung hilft.

Kurz gesagt: Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte werden Sie im EU-Urlaub beim Zahnarzt so behandelt wie Versicherte des jeweiligen Landes, also nach dessen Regeln und mit dessen Zuzahlungen. Abgedeckt ist, was während der Reise medizinisch notwendig wird, etwa eine Schmerzbehandlung, eine Füllung oder das Ziehen eines Zahns. Neuer Zahnersatz gehört praktisch nie dazu. Behandelt Sie eine Privatpraxis, erstattet Ihre Kasse höchstens das, was die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung schließt diese Lücke.

Eine Krone löst sich beim Abendessen, ein Zahn bricht beim Biss in eine Olive ab, und am zweiten Urlaubstag setzen Zahnschmerzen ein. Das kommt öfter vor, als man denkt. Damit Sie im Ernstfall wissen, woran Sie sind, haben wir hier zusammengestellt, was die EHIC leistet und wo ihre Grenzen liegen. Um geplanten Zahnersatz im Ausland geht es im Beitrag Zahnersatz im Ausland.

Wo die Karte gilt

Die EHIC gilt in allen Ländern der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Im Vereinigten Königreich wird sie auch nach dem Brexit für medizinisch notwendige Behandlungen anerkannt. Mit einigen weiteren Ländern, etwa der Türkei, Serbien oder Tunesien, hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Dort brauchen Sie meist einen eigenen Anspruchsschein, den Sie vor der Reise bei Ihrer Kasse bekommen. In Ländern ohne Abkommen, zum Beispiel in den USA oder in Thailand, zahlt die gesetzliche Kasse grundsätzlich nicht.

Was abgedeckt ist

Die Karte deckt Behandlungen ab, die während des Aufenthalts medizinisch notwendig werden und nicht bis zur Rückkehr warten können. Beim Zahnarzt sieht das in der Regel so aus:

BehandlungMit EHIC
Behandlung von Schmerzen, Entzündung, Abszessin der Regel ja
Provisorische oder endgültige Füllungin der Regel ja
Zahn ziehenin der Regel ja
Gelöste Krone wieder befestigenin der Regel ja
Wurzelbehandlungsoweit nötig, um bis zur Heimreise beschwerdefrei zu sein
Neue Krone, Brücke, Prothese, Implantatmeist nein
Zahnreinigung, Bleachingnein

Bedenken Sie, dass in vielen Ländern auch Einheimische beim Zahnarzt einen erheblichen Teil selbst zahlen. Diese Eigenanteile tragen Sie mit der EHIC ebenfalls, und Ihre Kasse in Deutschland erstattet sie nicht.

Staatlicher Zahnarzt oder Privatpraxis

Die EHIC wird nur von Zahnärzten angenommen, die zum staatlichen Gesundheitssystem des Landes gehören. In vielen Urlaubsorten arbeiten Zahnärzte aber überwiegend privat. Verlangt die Praxis Bargeld oder die Kreditkarte, werden Sie als Privatpatient behandelt.

Dann zahlen Sie vor Ort und reichen die Rechnung zu Hause bei Ihrer Kasse ein. Erstattet wird höchstens der Betrag, den die gleiche Behandlung in Deutschland gekostet hätte, abzüglich gesetzlicher Abschläge, etwa für Verwaltungskosten. Die Differenz bleibt bei Ihnen. Bitten Sie um eine ausführliche Rechnung mit Diagnose, Zahnnummer und den einzelnen Leistungen, möglichst auf Englisch oder Deutsch. Sonst können Übersetzungskosten anfallen.

Sonderfall Zahnersatz

Für Zahnersatz zahlt die Kasse auch im EU-Ausland nur einen Festzuschuss, und nur, wenn vorher ein Heil- und Kostenplan genehmigt wurde. Im Urlaub ist das praktisch nicht möglich. Lassen Sie sich deshalb unterwegs nur provisorisch versorgen, etwa eine Krone vorübergehend befestigen oder einen abgebrochenen Zahn mit einer Füllung schützen. Die endgültige Versorgung folgt zu Hause. Wie das bei geplanter Behandlung im Ausland läuft, steht im Beitrag Auslandszahnersatz.

Warum sich eine Reiseversicherung lohnt

Eine private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten, die Ihre gesetzliche Kasse nicht erstattet, etwa bei einer Behandlung in einer Privatpraxis. Schmerzbehandlungen und einfache Füllungen sind üblicherweise versichert, Reparaturen an Zahnersatz oft auch, neuer Zahnersatz dagegen meist nicht. Außerdem zahlt sie einen medizinisch notwendigen Rücktransport, den die gesetzliche Krankenversicherung nie übernimmt. Vergleichen Sie Leistungen und Selbstbehalte, die Unterschiede zwischen den Tarifen sind groß.

Vorsorgen vor der Reise

Vor einer längeren Reise lohnt sich ein Kontrolltermin. Wackelige Kronen oder alte Füllungen lassen sich so vorher in Ruhe reparieren. Packen Sie Ihre Gesundheitskarte und die Telefonnummer Ihrer Kasse ein. Wer eine Prothese trägt, kann über eine Zweitprothese für unterwegs nachdenken. Eine Praxis für den Termin finden Sie über die DentNet-Zahnarztsuche.

Häufige Fragen

Wo finde ich meine EHIC?

Auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Fehlt sie dort, stellt Ihre Kasse eine Ersatzbescheinigung aus.

Zahlt die Kasse, wenn ich mir im Urlaub eine neue Krone machen lasse?

Nur einen Festzuschuss und nur mit vorher genehmigtem Heil- und Kostenplan. Im Urlaub ist das praktisch nie der Fall.

Ich wurde privat behandelt. Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Reichen Sie Originalrechnung und Zahlungsbeleg bei Ihrer Kasse ein. Sie erstattet bis zur Höhe der deutschen Sätze, den Rest übernimmt gegebenenfalls Ihre Reiseversicherung.

Gilt die EHIC in der Türkei?

Nein. Es gibt aber ein Sozialversicherungsabkommen. Fordern Sie vor der Reise einen Anspruchsschein bei Ihrer Kasse an.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung durch Ihre Krankenkasse. Klären Sie Einzelheiten vor der Reise mit Ihrer Kasse. Stand: Oktober 2026.

Quellen

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Verantwortlich: (Geschäftsführer – Strategie & Unternehmensentwicklung, Imex Dental)
Fachlich geprüft durch: Zahntechnikermeister Uwe Landsberger

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