Hier liegt das größte Missverständnis. Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst kein Implantat als solches. Implantate zählen nicht zur Regelversorgung. Der Zuschuss richtet sich immer nach der Standardversorgung für den jeweiligen Befund.
Konkret: Fehlt ein einzelner Zahn, ist die Regelversorgung meist eine Brücke. Die Kasse zahlt den Festzuschuss, der für diese Brücke vorgesehen ist. Entscheiden Sie sich stattdessen für ein Implantat, bekommen Sie denselben Betrag — die Differenz tragen Sie selbst. Fachsprachlich heißt das je nach Konstellation gleichartige oder andersartige Versorgung.
Der Festzuschuss beträgt 60 Prozent der Regelversorgung. Er steigt mit einem lückenlos geführten Bonusheft:
- 70 Prozent nach fünf Jahren nachgewiesener jährlicher Vorsorge
- 75 Prozent nach zehn Jahren
Das Bonusheft ist damit einer der wenigen Hebel, die vollständig in Ihrer Hand liegen, und er wirkt über Jahre. Details dazu in unserem Beitrag zum Bonusheft.
Für Versicherte mit geringem Einkommen greift zusätzlich die Härtefallregelung: Dann übernimmt die Kasse die Regelversorgung vollständig. Auch hier gilt aber — die Regelversorgung, nicht das Implantat. Wichtig zu den Beträgen: Der Gemeinsame Bundesausschuss passt die Festzuschussbeträge regelmäßig an. Die genaue Höhe hängt von der Befundklasse ab und ist nur individuell zu bestimmen — verlässlich steht sie in Ihrem Heil- und Kostenplan. Im Netz kursierende Einzelbeträge weichen teils erheblich voneinander ab.