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Ratenzahlung beim Zahnarzt

Zahnersatz lässt sich in Raten zahlen. Üblich sind drei Wege: eine direkte Vereinbarung mit der Praxis, die Finanzierung über einen zahnärztlichen Abrechnungsdienstleister oder ein Bankdarlehen. Die Unterschiede liegen weniger in der Ratenhöhe als in den Kosten: Eine Praxisvereinbarung ist häufig zinsfrei, externe Finanzierungen sind es meist nicht.

Inhalt

    Bevor Sie über eine Finanzierung nachdenken, sollten Sie prüfen, ob der Betrag selbst noch sinken kann.

    Erst den Betrag prüfen, dann finanzieren

    Eine Finanzierung verteilt die Kosten, senkt sie aber nicht. Klären Sie deshalb vorab drei Fragen:

    • Ist die Härtefallregelung möglich? Bei geringem Einkommen übernimmt die Krankenkasse die Regelversorgung vollständig. Auch wer die Einkommensgrenze knapp überschreitet, kann über eine gleitende Regelung einen höheren Zuschuss bekommen. Mehr dazu im Beitrag „Härtefallregelung“.
    • Ist der Bonus korrekt eingetragen? Ein übersehenes Bonusheft kostet Sie unmittelbar Geld. Die Einzelheiten stehen im Beitrag „Festzuschuss“.
    • Muss es die höherwertige Versorgung sein? Im nicht sichtbaren Seitenzahnbereich erfüllt die Regelversorgung ihre Funktion vollwertig. Wie sich der Eigenanteil dadurch verändert, zeigt der zugehörige Beitrag.

    Wenn diese Punkte geklärt sind, geht es darum, wie Sie den verbleibenden Betrag aufbringen.

    Die drei Wege im Vergleich

    WegWie es funktioniertWorauf achten
    Vereinbarung mit der PraxisSie zahlen direkt an die Praxis in vereinbarten Ratenoft zinsfrei; schriftlich festhalten
    AbrechnungsdienstleisterDie Praxis tritt die Forderung ab, Sie zahlen an den DienstleisterGebühren und Zinsen erfragen; Bonitätsprüfung üblich
    BankdarlehenKlassischer Ratenkredit, Sie zahlen die Rechnung selbsteffektiven Jahreszins vergleichen; Sondertilgung prüfen

    Die Vereinbarung mit der Praxis

    Die Vereinbarung mit der Praxis ist der einfachste und meist günstigste Weg. Viele Praxen ermöglichen eine Ratenzahlung, ohne dafür Zinsen zu verlangen. Ihnen ist das lieber, als auf eine unbezahlte Rechnung zu warten.

    Fragen Sie von sich aus danach. Praxen stimmen häufiger zu, als viele Patienten erwarten. Halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest, mit Gesamtbetrag, Ratenhöhe, Fälligkeiten und den Folgen bei Zahlungsverzug.

    Der Abrechnungsdienstleister

    Viele Praxen arbeiten mit spezialisierten Abrechnungsunternehmen zusammen. Diese übernehmen die Rechnung und räumen Ihnen eine Ratenzahlung ein. Das entlastet die Praxis und ist für Sie bequem, kostet aber meistens etwas.

    Fragen Sie konkret nach, ob Zinsen anfallen, ob es Bearbeitungsgebühren gibt und was eine Verlängerung der Laufzeit kostet. Diese Angaben müssen Ihnen vor Vertragsschluss vorliegen.

    Das Bankdarlehen

    Ein klassischer Ratenkredit ist sinnvoll, wenn die anderen Wege nicht offenstehen oder der Betrag hoch ist. Vergleichen Sie Angebote anhand des effektiven Jahreszinses, weil er alle Kosten einschließt. Achten Sie außerdem darauf, ob kostenlose Sondertilgungen möglich sind.

    Werbeangebote mit sehr niedrigem Zins gelten oft nur bei bester Bonität. Der Zins, den die Bank Ihnen tatsächlich anbietet, kann davon abweichen.

    Ein Rechenbeispiel

    Ein Eigenanteil von 1.800 Euro soll über 18 Monate verteilt werden:

    Praxisvereinbarungexterne Finanzierung
    Monatliche Rate100 €100 € zzgl. Zinsanteil
    Zusatzkostenin der Regel keineZinsen und ggf. Gebühren
    Bonitätsprüfungmeist keineüblich
    Verhandlungsspielraumdirekt mit der Praxisbegrenzt

    Die Rate sieht in beiden Fällen ähnlich aus. Der Unterschied entsteht über die Laufzeit: Ist die externe Finanzierung verzinst, zahlen Sie dort insgesamt mehr.

    Worauf Sie bei jedem Vertrag achten sollten

    • Alles schriftlich festhalten. Mündliche Zusagen zur Ratenzahlung helfen im Streitfall nicht.
    • Effektiven Jahreszins erfragen, nicht nur die Monatsrate. Eine niedrige Rate bei langer Laufzeit kann teuer sein.
    • Gesamtkosten ausrechnen lassen. Rate mal Laufzeit ergibt den Betrag, den Sie tatsächlich zahlen.
    • Sondertilgung klären. Können Sie vorzeitig ablösen, wenn sich Ihre Lage bessert?
    • Verzugsfolgen lesen. Was passiert bei einer verspäteten Rate?
    • Keine Kopplung an Zusatzleistungen. Eine Finanzierung sollte nicht davon abhängen, dass Sie eine höherwertige Versorgung wählen.

    Wenn die Raten nicht tragbar sind

    Reicht auch eine Ratenzahlung nicht, gibt es weitere Möglichkeiten. Die Behandlung lässt sich häufig in Etappen planen: Dringendes wird zuerst gemacht, der Rest folgt später. Was medizinisch aufschiebbar ist, beurteilt die Praxis.

    Prüfen Sie außerdem die Zuzahlungsbefreiung und fragen Sie, ob eine kostengünstigere Versorgungsform infrage kommt. Dazu gibt es den Beitrag „kostengünstiger Zahnersatz“.

    Schieben Sie die Behandlung nicht ganz auf, denn ein unversorgter Zahn wird selten günstiger. Sprechen Sie lieber offen über Ihre finanzielle Lage. Praxen kennen diese Situation und finden häufig eine Lösung.

    Der richtige Zeitpunkt

    Klären Sie die Finanzierung, bevor die Behandlung beginnt, und nicht erst, wenn die Rechnung kommt. Am besten sprechen Sie das Thema im Gespräch über den Heil- und Kostenplan an.

    Eine Praxis in Ihrer Nähe finden Sie über die Zahnarztsuche. Krankenkasse und gewünschte Behandlung wählen Sie direkt bei der Online-Terminbuchung aus. Über das DentNet gelten bei teilnehmenden Partnerpraxen außerdem besondere Konditionen für Zahnersatz, was den zu finanzierenden Betrag von vornherein senken kann.

    Häufige Fragen

    Bietet jede Zahnarztpraxis Ratenzahlung an?

    Nein, es besteht kein Anspruch darauf. Viele Praxen ermöglichen sie aber auf Nachfrage, häufig zinsfrei. Fragen Sie von sich aus danach, bevor die Behandlung beginnt.

    Ist die Ratenzahlung beim Zahnarzt zinsfrei?

    Bei einer direkten Vereinbarung mit der Praxis häufig ja. Läuft die Finanzierung über einen Abrechnungsdienstleister oder eine Bank, fallen in der Regel Zinsen oder Gebühren an.

    Wird meine Bonität geprüft?

    Bei einer Vereinbarung mit der Praxis meist nicht. Abrechnungsdienstleister und Banken führen üblicherweise eine Bonitätsprüfung durch.

    Kann ich auch den Kassenanteil in Raten zahlen?

    Der Festzuschuss wird direkt zwischen Praxis und Krankenkasse abgerechnet. Eine Ratenzahlung betrifft immer nur Ihren Eigenanteil.

    Was passiert, wenn ich eine Rate nicht zahlen kann?

    Sprechen Sie den Vertragspartner frühzeitig an, bevor ein Verzug entsteht. Häufig lässt sich die Laufzeit anpassen. Die Verzugsfolgen stehen im Vertrag.

    Sollte ich lieber einen Kredit aufnehmen?

    Nur wenn die Praxisvereinbarung nicht möglich ist. Vergleichen Sie den effektiven Jahreszins und rechnen Sie die Gesamtkosten über die Laufzeit aus.

    Kann ich die Behandlung aufteilen?

    Häufig ja. Was dringend behandelt werden muss und was warten kann, beurteilt die Praxis am Befund. Das reduziert die kurzfristige Belastung.

    Übernimmt die Krankenkasse mehr, wenn ich wenig verdiene?

    Im Härtefall übernimmt sie die Regelversorgung vollständig. Bei knapper Überschreitung der Einkommensgrenze greift eine gleitende Regelung.

    Muss ich die Ratenzahlung schriftlich vereinbaren?

    Unbedingt. Halten Sie Gesamtbetrag, Ratenhöhe, Fälligkeiten und Verzugsfolgen schriftlich fest, auch bei einer Vereinbarung direkt mit der Praxis.

    Kann ich vorzeitig ablösen?

    Das hängt vom Vertrag ab. Klären Sie vor Abschluss, ob kostenlose Sondertilgungen möglich sind.

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    Verantwortlich: (Geschäftsführer – Strategie & Unternehmensentwicklung, Imex Dental)
    Fachlich geprüft durch: Zahntechnikermeister Uwe Landsberger

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