Hier liegt der eigentliche Gestaltungsspielraum. Die zumutbare Eigenbelastung wird pro Kalenderjahr berechnet, nicht pro Behandlung.
Wer eine größere Sanierung über zwei Jahre streckt, muss die Eigenbelastungsgrenze zweimal überspringen — und bleibt womöglich beide Male darunter. Wer dieselben Kosten in einem Jahr bündelt, überspringt sie einmal und kann den Rest absetzen.
Ein vereinfachtes Beispiel:
| Variante A: gestreckt | Variante B: gebündelt |
|---|
| Kosten Jahr 1 | 1.500 € | 3.000 € |
| Kosten Jahr 2 | 1.500 € | 0 € |
| Eigenbelastungsgrenze je Jahr | angenommen 1.600 € | angenommen 1.600 € |
| Abziehbar Jahr 1 | 0 € | 1.400 € |
| Abziehbar Jahr 2 | 0 € | 0 € |
| Summe abziehbar | 0 € | 1.400 € |
Dieselben Ausgaben, unterschiedliches Ergebnis. Wer ohnehin plant, mehrere Behandlungen durchführen zu lassen, sollte diesen Aspekt kennen.
Wichtig ist dabei: Medizinische Notwendigkeit geht immer vor. Eine dringende Behandlung um Monate zu verschieben, um ein Steuerjahr zu treffen, ist keine gute Idee — der Zahn folgt keinem Kalender. Der Hinweis gilt für planbare Maßnahmen.