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Zahnarztkosten von der Steuer absetzen

Zahnarztkosten, die Sie selbst getragen haben, lassen sich als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) in der Steuererklärung geltend machen. Abziehbar ist allerdings nur der Teil, der Ihre zumutbare Eigenbelastung übersteigt. Deren Höhe richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl und wird gestaffelt berechnet. Die für Sie geltende Eigenbelastung ermittelt Ihre Steuerberatung oder Ihr Steuerprogramm.

Inhalt

    Für viele bedeutet das: Eine einzelne Krone bringt steuerlich nichts, eine größere Sanierung dagegen schon. Und genau daraus ergibt sich der wichtigste praktische Rat dieses Artikels.

    Wie die Systematik funktioniert

    Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Das Finanzamt erkennt an, dass diese Ausgaben unvermeidbar sind — erwartet aber, dass Sie einen Teil davon selbst tragen. Dieser Teil ist die zumutbare Eigenbelastung.

    Erst was darüber hinausgeht, mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen. Die Rechnung sieht so aus: Selbst getragene Krankheitskosten im Kalenderjahr − zumutbare Eigenbelastung = abziehbarer Betrag

    Entscheidend ist das Wort selbst getragen. Was Ihre Krankenkasse als Festzuschuss übernommen hat, zählt nicht. Was eine Zahnzusatzversicherung erstattet hat, ebenfalls nicht. Angesetzt wird ausschließlich, was tatsächlich bei Ihnen hängen geblieben ist.

    Wovon die zumutbare Eigenbelastung abhängt

    Drei Faktoren bestimmen die Grenze:
    Der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte. Je höher er ist, desto mehr müssen Sie selbst tragen.

    Ihr Familienstand. Für Alleinstehende gilt ein anderer Satz als für Zusammenveranlagte.

    Die Zahl Ihrer Kinder. Mit Kindern sinkt der Prozentsatz.

    Die zumutbare Belastung ist gesetzlich gestaffelt und hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab — die genaue Berechnung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Ihr Steuerprogramm oder Ihre Steuerberatung ermittelt den für Sie geltenden Satz.

    Der praktische Hebel: Kosten bündeln

    Hier liegt der eigentliche Gestaltungsspielraum. Die zumutbare Eigenbelastung wird pro Kalenderjahr berechnet, nicht pro Behandlung.

    Wer eine größere Sanierung über zwei Jahre streckt, muss die Eigenbelastungsgrenze zweimal überspringen — und bleibt womöglich beide Male darunter. Wer dieselben Kosten in einem Jahr bündelt, überspringt sie einmal und kann den Rest absetzen.

    Ein vereinfachtes Beispiel:

    Variante A: gestrecktVariante B: gebündelt
    Kosten Jahr 11.500 €3.000 €
    Kosten Jahr 21.500 €0 €
    Eigenbelastungsgrenze je Jahrangenommen 1.600 €angenommen 1.600 €
    Abziehbar Jahr 10 €1.400 €
    Abziehbar Jahr 20 €0 €
    Summe abziehbar0 €1.400 €

    Dieselben Ausgaben, unterschiedliches Ergebnis. Wer ohnehin plant, mehrere Behandlungen durchführen zu lassen, sollte diesen Aspekt kennen.

    Wichtig ist dabei: Medizinische Notwendigkeit geht immer vor. Eine dringende Behandlung um Monate zu verschieben, um ein Steuerjahr zu treffen, ist keine gute Idee — der Zahn folgt keinem Kalender. Der Hinweis gilt für planbare Maßnahmen.

    Welche Kosten Sie ansetzen können

    Absetzbar ist grundsätzlich, was der Behandlung dient und von Ihnen selbst getragen wurde:

    • Eigenanteile bei Zahnersatz, Kronen, Brücken, Implantaten
    • Zuzahlungen für Behandlungen
    • Kosten für kieferorthopädische Behandlungen
    • Fahrtkosten zur Praxis
    • Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel

    Bei rein kosmetischen Leistungen ohne medizinische Indikation — Bleaching ist das Standardbeispiel — erkennt das Finanzamt die Kosten in der Regel nicht an. Bei Leistungen, deren Notwendigkeit strittig sein könnte, ist eine ärztliche Begründung hilfreich.

    Was Sie in jedem Fall brauchen: Belege. Sammeln Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise und den Erstattungsbescheid Ihrer Kasse. Wie Sie eine Rechnung lesen und prüfen, steht unter Zahnarztrechnung verstehen.

    Erstattungen richtig gegenrechnen

    Ein häufiger Fehler: Die volle Rechnungssumme wird angesetzt, obwohl die Kasse oder eine Zahnzusatzversicherung einen Teil erstattet hat.

    Angesetzt wird nur Ihr tatsächlicher Eigenanteil. Erfolgt die Erstattung erst im Folgejahr, ist sie in dem Jahr gegenzurechnen, in dem sie zufließt. Diese Details klärt am besten eine Steuerberatung — sie sind der häufigste Anlass für Rückfragen des Finanzamts.

    Was das mit Ratenzahlung zu tun hat

    Wer den Eigenanteil in Raten zahlt, kann die Kosten in dem Jahr ansetzen, in dem sie abgeflossen sind — also in dem die Raten tatsächlich gezahlt wurden. Bei einer über zwei Jahre laufenden Finanzierung verteilen sich die Beträge damit automatisch auf zwei Jahre, was steuerlich ungünstig sein kann.

    Das ist kein Argument gegen Ratenzahlung, aber ein Punkt, den man kennen sollte. Mehr zu den Finanzierungswegen unter Ratenzahlung beim Zahnarzt.

    Wie es weitergeht

    Steuerlich lässt sich nachträglich wenig gestalten. Was Sie tun können: Belege vollständig sammeln und bei planbaren größeren Behandlungen die zeitliche Bündelung mitdenken.

    Wenn eine Sanierung ansteht, ist der erste Schritt der Heil- und Kostenplan — er zeigt, welcher Eigenanteil auf Sie zukommt und in welchem Zeitraum. Eine Praxis in Ihrer Nähe finden Sie über die Zahnarztsuche.

    Häufige Fragen

    Kann ich Zahnersatz von der Steuer absetzen?

    Ja, als außergewöhnliche Belastung — allerdings nur den Teil Ihres selbst getragenen Eigenanteils, der die zumutbare Eigenbelastung übersteigt.

    Was ist die zumutbare Eigenbelastung?

    Das ist der Anteil an Krankheitskosten, den Sie selbst tragen müssen, bevor ein Abzug möglich ist. Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl.

    Zählt der Festzuschuss der Krankenkasse mit?

    Nein. Angesetzt wird ausschließlich der Betrag, den Sie tatsächlich selbst gezahlt haben. Erstattungen von Kasse oder Zusatzversicherung sind gegenzurechnen.

    Lohnt es sich, Behandlungen in einem Jahr zu bündeln?

    Steuerlich häufig ja, weil die Eigenbelastungsgrenze pro Kalenderjahr gilt. Medizinische Notwendigkeit geht dieser Überlegung aber immer vor.

    Kann ich Fahrtkosten zur Zahnarztpraxis absetzen?

    Fahrtkosten zu medizinisch notwendigen Behandlungen können grundsätzlich angesetzt werden. Führen Sie die Fahrten mit Datum und Anlass auf.

    Ist Bleaching absetzbar?

    In der Regel nicht. Rein kosmetische Leistungen ohne medizinische Indikation erkennt das Finanzamt üblicherweise nicht an.

    Welche Belege brauche ich?

    Rechnungen, Zahlungsnachweise und den Erstattungsbescheid Ihrer Krankenkasse. Bewahren Sie alles auf, auch wenn Sie zunächst unsicher sind, ob es reicht.

    Sind Kosten für eine Zahnspange absetzbar?

    Kieferorthopädische Behandlungen zählen grundsätzlich zu den Krankheitskosten. Bei Kindern gelten Besonderheiten, die eine Steuerberatung klären sollte.

    Was ist mit Beiträgen zur Zahnzusatzversicherung?

    Versicherungsbeiträge fallen unter die Vorsorgeaufwendungen und folgen anderen Regeln als die außergewöhnlichen Belastungen. Prüfen lassen, ob sich ein Ansatz lohnt.

    In welchem Jahr setze ich Ratenzahlungen an?

    In dem Jahr, in dem die Zahlung tatsächlich abgeflossen ist. Über zwei Jahre laufende Raten verteilen sich damit auf zwei Steuerjahre.

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    Verantwortlich: (Geschäftsführer – Strategie & Unternehmensentwicklung, Imex Dental)
    Fachlich geprüft durch: Zahntechnikermeister Uwe Landsberger

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