Übernommen wird die Regelversorgung — die für Ihren Befund definierte Standardlösung. Bei einer Einzelzahnlücke ist das meist eine Brücke, bei einem zerstörten Backenzahn eine Vollgusskrone, bei größerem Zahnverlust eine Prothese.
Das ist eine vollwertige, funktionierende Versorgung. Sie kauen damit, sie hält, und sie erfüllt ihren Zweck. Was sie nicht ist: die ästhetisch anspruchsvollste Variante.
Nicht übernommen wird alles, was darüber hinausgeht. Ein Implantat statt einer Brücke, eine Vollkeramikkrone statt Vollguss, eine Verblendung im Seitenzahnbereich — diese Mehrkosten tragen Sie vollständig selbst, auch als Härtefall. Wenn Ihr Budget das nicht hergibt, sagen Sie das in der Praxis offen. Es ist keine Schande, und die Regelversorgung ist ausdrücklich dafür gemacht.