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Zahnersatz bei Arbeitslosigkeit und Bürgergeld

Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die vollständige Übernahme der Regelversorgung beim Zahnersatz haben: Der Festzuschuss der Krankenkasse wird dann im Rahmen der Härtefallregelung so weit angehoben, dass ein Eigenanteil entfallen kann. Zuständig für die Prüfung und Bewilligung ist die gesetzliche Krankenkasse — nicht das Jobcenter. Der Antrag sollte in jedem Fall vor Behandlungsbeginn gestellt werden.

Inhalt

    Diese Klarstellung ist wichtig, weil viele beim Jobcenter anfragen und dort nicht weiterkommen. Der Zahnersatz läuft über die Krankenkasse, und der Weg dorthin ist überschaubarer, als er von außen wirkt.

    Wer als Härtefall gilt

    Bei Bezug bestimmter Sozialleistungen wird der Härtefallstatus in der Regel anerkannt. Dazu können zählen:

    • Bürgergeld
    • Sozialhilfe
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Ausbildungsförderung unter bestimmten Voraussetzungen

    Der Nachweis ist meist unkompliziert: Der aktuelle Bewilligungsbescheid genügt in der Regel. Eine gesonderte Einkommensprüfung entfällt in diesen Fällen üblicherweise.

    Wer Arbeitslosengeld I bezieht, fällt nicht automatisch unter die Härtefallregelung. In diesen Fällen wird das Einkommen geprüft. Liegt es unter der maßgeblichen Grenze, kann trotzdem ein Anspruch bestehen; liegt es knapp darüber, kann die gleitende Regelung mit anteiliger Übernahme greifen. Welche Variante im Einzelfall zutrifft, klärt die zuständige Krankenkasse. Beide Varianten sind unter Zuzahlungsbefreiung ausführlicher beschrieben.

    Was übernommen wird

    Übernommen wird die Regelversorgung — die für Ihren Befund definierte Standardlösung. Bei einer Einzelzahnlücke ist das meist eine Brücke, bei einem zerstörten Backenzahn eine Vollgusskrone, bei größerem Zahnverlust eine Prothese.

    Das ist eine vollwertige, funktionierende Versorgung. Sie kauen damit, sie hält, und sie erfüllt ihren Zweck. Was sie nicht ist: die ästhetisch anspruchsvollste Variante.

    Nicht übernommen wird alles, was darüber hinausgeht. Ein Implantat statt einer Brücke, eine Vollkeramikkrone statt Vollguss, eine Verblendung im Seitenzahnbereich — diese Mehrkosten tragen Sie vollständig selbst, auch als Härtefall. Wenn Ihr Budget das nicht hergibt, sagen Sie das in der Praxis offen. Es ist keine Schande, und die Regelversorgung ist ausdrücklich dafür gemacht.

    Der Antragsweg Schritt für Schritt

    1. Termin vereinbaren und Befund erheben lassen. Ohne Befund gibt es keinen Plan und ohne Plan keinen Antrag.
    2. Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Die Praxis stellt ihn aus. Er weist Befund, Regelversorgung und Festzuschuss aus — siehe Heil- und Kostenplan.
    3. Härtefallantrag bei der Krankenkasse stellen. Formular bei der Kasse anfordern oder herunterladen, ausfüllen, zusammen mit dem Heil- und Kostenplan und dem Bewilligungsbescheid einreichen.
    4. Bewilligung abwarten. Die Kasse prüft und schickt einen Bescheid. Beginnen Sie die Behandlung erst danach.
    5. Behandlung durchführen lassen. Die Abrechnung läuft zwischen Praxis und Kasse.

    Der ganze Vorgang dauert je nach Kasse einige Wochen. Planen Sie diese Zeit ein — und lassen Sie sich davon nicht abschrecken.

    Wenn es akut ist

    Bei Schmerzen oder einer akuten Entzündung gilt eine andere Logik. Die Schmerzbehandlung ist eine Kassenleistung und wartet nicht auf einen Antrag. Gehen Sie in die Praxis oder außerhalb der Sprechzeiten zum Notdienst.

    Notfallbehandlung, Schmerzbehandlung und die Entfernung eines nicht erhaltungswürdigen Zahns sind Kassenleistungen. Der Härtefallantrag betrifft die anschließende prothetische Versorgung — also den Ersatz des fehlenden Zahns, nicht die akute Hilfe.

    Diese Trennung wird oft nicht verstanden und führt dazu, dass Menschen mit Schmerzen zu Hause bleiben, weil sie glauben, sie könnten die Behandlung nicht bezahlen. Das ist nicht der Fall.

    Was tun, wenn die Kasse ablehnt

    Prüfen Sie den Bescheid auf die Begründung. Häufige Gründe sind unvollständige Unterlagen oder ein Bewilligungsbescheid, dessen Zeitraum abgelaufen war.

    Gegen die Entscheidung ist Widerspruch möglich. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens. Halten Sie sie ein — eine Begründung können Sie nachreichen.

    Unterstützung gibt es bei Verbraucherzentralen (Erstberatung meist kostenfrei) und Sozialverbänden wie VdK oder SoVD (Beratung an eine Mitgliedschaft geknüpft). Beide kennen die Verfahren und helfen beim Widerspruch.

    Was das Jobcenter übernimmt — und was nicht

    Für den Zahnersatz selbst ist die Krankenkasse zuständig. Das Jobcenter kommt in anderen Konstellationen ins Spiel, etwa bei Fahrtkosten zu weiter entfernten Behandlungen oder in besonderen Härtefällen über ergänzende Leistungen.

    Ob und in welchem Umfang das möglich ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte direkt beim zuständigen Träger erfragt werden. Verlassen Sie sich nicht auf Auskünfte aus Foren — die Rechtslage ändert sich, und die Zuständigkeiten sind je nach Leistungsart unterschiedlich.

    Vorsorge kostet nichts und wirkt

    Ein Punkt, der in dieser Situation besonders zählt: Die jährliche Kontrolluntersuchung ist eine Kassenleistung. Sie kostet Sie keinen Cent, füllt Ihr Bonusheft und verhindert, dass aus einem kleinen Loch eine Krone wird.

    Wer das Bonusheft lückenlos führt, kann seinen Festzuschuss nach fünf und erneut nach zehn Jahren spürbar erhöhen. Das wirkt auch dann, wenn sich Ihre Lage später ändert und Sie nicht mehr unter die Härtefallregelung fallen. Details unter Vorsorgeuntersuchungen und Festzuschuss.

    Wie es weitergeht

    Der erste Schritt ist ein Termin — auch wenn Sie noch nicht wissen, wie die Finanzierung ausgeht. Ohne Befund und Heil- und Kostenplan lässt sich kein Antrag stellen, und ohne Antrag gibt es keine Bewilligung.

    Eine Praxis in Ihrer Nähe finden Sie über die Zahnarztsuche; Krankenkasse und gewünschte Behandlung wählen Sie direkt bei der Online-Terminbuchung aus. Sagen Sie bei der Terminvereinbarung, dass Sie einen Härtefallantrag stellen möchten — das Verfahren ist Praxisalltag.

    Häufige Fragen

    Zahlt die Krankenkasse Zahnersatz bei Bürgergeld?

    In den meisten Fällen ja: Bei Bezug von Bürgergeld kann die Regelversorgung im Rahmen der Härtefallregelung vollständig übernommen werden, sodass kein Eigenanteil anfällt. Die abschließende Prüfung nimmt Ihre Krankenkasse anhand des vorliegenden Bescheids vor.

    Muss ich zum Jobcenter oder zur Krankenkasse?

    Für den Zahnersatz zur Krankenkasse. Das Jobcenter ist dafür nicht zuständig, kann aber in Einzelfällen ergänzende Leistungen wie Fahrtkosten prüfen.

    Welche Unterlagen brauche ich?

    Den Heil- und Kostenplan aus der Praxis, den Härtefallantrag der Krankenkasse und den aktuellen Bewilligungsbescheid über Ihre Sozialleistung.

    Bekomme ich auch ein Implantat bezahlt?

    Nein. Übernommen wird die Regelversorgung für Ihren Befund. Ein Implantat gilt als andersartige Versorgung, die Differenz tragen Sie selbst.

    Was ist, wenn ich Arbeitslosengeld I beziehe?

    Dann wird Ihr Einkommen geprüft. Liegt es unter der maßgeblichen Grenze, kann ein Anspruch bestehen. Bei knapper Überschreitung kann die gleitende Regelung greifen. Maßgeblich ist die Prüfung durch Ihre Krankenkasse.

    Was mache ich bei akuten Zahnschmerzen?

    Gehen Sie sofort in eine Praxis oder zum Notdienst. Schmerz- und Notfallbehandlung sind Kassenleistungen und setzen keinen Antrag voraus.

    Wie lange dauert die Bewilligung?

    Je nach Krankenkasse einige Wochen. Beginnen Sie die Behandlung erst nach dem Bescheid, sonst kann der Anspruch entfallen.

    Kann ich den Antrag nachträglich stellen?

    Davon ist abzuraten. Ein nachträglicher Antrag gefährdet den Anspruch. Stellen Sie ihn immer vor Behandlungsbeginn.

    Was tun, wenn die Kasse ablehnt?

    Prüfen Sie die Begründung und legen Sie innerhalb der Frist Widerspruch ein. Verbraucherzentralen bieten oft eine kostenfreie oder kostengünstige Erstberatung, Sozialverbände unterstützen meist im Rahmen einer Mitgliedschaft.

    Kostet die Kontrolluntersuchung etwas?

    Nein. Die jährliche Kontrolle ist eine Kassenleistung, unabhängig von Ihrem Einkommen — und sie füllt Ihr Bonusheft.

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    Verantwortlich: (Geschäftsführer – Strategie & Unternehmensentwicklung, Imex Dental)
    Fachlich geprüft durch: Zahntechnikermeister Uwe Landsberger

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