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Was kostet eine Zahnfüllung? Kassenfüllung und Komposit nach dem Amalgamverbot

Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Zahnärzte in der EU kein Amalgam mehr verwenden. Gesetzlich Versicherte haben trotzdem Anspruch auf eine Füllung ohne Zuzahlung, auch im Seitenzahnbereich. Was die Kassenfüllung ist, wann Zusatzkosten entstehen und mit welchen Beträgen Sie rechnen können.

Inhalt

    Was das Amalgamverbot geändert hat

    Mit einer Änderung der EU-Quecksilberverordnung ist Amalgam seit dem 1. Januar 2025 für Füllungen grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Zahnärztin oder der Zahnarzt Amalgam aus medizinischen Gründen für zwingend erforderlich hält, etwa bei bestimmten Allergien gegen andere Materialien.

    Bestehende, intakte Amalgamfüllungen müssen nicht entfernt werden. Beim Herausbohren entstehen Quecksilberdämpfe, deshalb wird von einem vorsorglichen Austausch eher abgeraten. Mehr zum Hintergrund lesen Sie im Beitrag Amalgamverbot.

    Welche Füllung die Kasse ohne Zuzahlung bezahlt

    Seit 2025 gilt für alle gesetzlich Versicherten dieselbe Regel, die frühere Sonderregelung für Kinder, Schwangere und Stillende ist entfallen:

    • Frontzähne: zahnfarbene Kompositfüllung
    • Seitenzähne: in der Regel selbsthaftende Füllungsmaterialien, die ohne gesonderten Kleber in den Zahn eingebracht werden; in Ausnahmefällen auch schnell aushärtende Bulkfill-Komposite

    Diese Füllungen rechnet die Praxis direkt mit der Kasse ab. Sie zahlen dafür nichts.

    Wann Zusatzkosten entstehen

    Wünschen Sie im Seitenzahnbereich eine aufwendigere Füllung, etwa ein Komposit in Mehrschichttechnik, schließen Sie mit der Praxis vor der Behandlung eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung nach § 28 Abs. 2 SGB V. Die Kasse übernimmt dann den Betrag der vergleichbaren Kassenfüllung, die Differenz stellt Ihnen die Praxis nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Rechnung.

    Wichtig: Die Vereinbarung muss vorher schriftlich geschlossen und von beiden Seiten unterschrieben werden. Sie sollte die Gebührennummern, den Steigerungsfaktor und die Beträge enthalten. Mündliche Absprachen sind unwirksam.

    Mit welchen Kosten Sie rechnen können

    Die tatsächlichen Beträge hängen von der Größe der Füllung, der Zahl der Flächen und dem Steigerungssatz der Praxis ab. Als grobe Orientierung:

    FüllungIhr Anteil
    Kassenfüllung (Front- oder Seitenzahn)keine Zuzahlung
    Komposit in Mehrschichttechnik (Seitenzahn)häufig etwa 60 bis 140 Euro Eigenanteil je Füllung, bei großen Füllungen auch mehr
    Inlay aus Keramik oder Goldmeist mehrere hundert Euro; die Kasse zahlt nur den Betrag einer Kassenfüllung

    Lassen Sie sich vor der Behandlung einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben. Wie Sie ihn prüfen, steht unter Kostenvoranschlag prüfen und Zweitmeinung einholen.

    Kassenfüllung oder Komposit: was ist sinnvoll?

    Die selbsthaftenden Kassenmaterialien sind für viele kleine und mittlere Defekte eine solide Lösung. Komposit in Mehrschichttechnik gilt bei größeren Defekten als belastbarer und ästhetisch hochwertiger, ist aber aufwendiger zu verarbeiten. Bei sehr großen Defekten kann ein Inlay, Onlay oder Overlay die bessere Wahl sein.

    Welche Lösung zu Ihrem Zahn passt, kann nur die Zahnärztin oder der Zahnarzt nach der Untersuchung beurteilen. Fragen Sie nach, welche Vor- und Nachteile die Kassenfüllung in Ihrem Fall hat, bevor Sie eine Mehrkostenvereinbarung unterschreiben.

    Gewähr auf Füllungen

    Für Füllungen übernimmt der Zahnarzt bei gesetzlich Versicherten eine Gewähr von zwei Jahren (§ 136a Abs. 4 SGB V). Muss eine Füllung in dieser Zeit identisch oder teilweise wiederholt werden, geschieht das grundsätzlich kostenfrei. Ausnahmen legen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband fest.

    Wie es weitergeht

    Ein Loch im Zahn wird mit der Zeit größer, und mit ihm die Füllung. Je früher Karies behandelt wird, desto kleiner und günstiger bleibt die Versorgung.

    Eine Praxis in Ihrer Nähe finden Sie über die Zahnarztsuche. Krankenkasse und gewünschte Behandlung wählen Sie direkt bei der Online-Terminbuchung aus.

    Häufige Fragen

    Zahlt die Kasse eine Füllung ohne Zuzahlung?

    Ja. Im Frontzahnbereich ist eine Kompositfüllung Kassenleistung, im Seitenzahnbereich in der Regel eine Füllung aus selbsthaftendem Material. Dafür entstehen keine Zuzahlungen.

    Darf mein Zahnarzt noch Amalgam verwenden?

    Nur in Ausnahmefällen, wenn er es aus medizinischen Gründen für zwingend erforderlich hält. Seit dem 1. Januar 2025 ist Amalgam in der EU grundsätzlich verboten.

    Was kostet eine Kompositfüllung in Mehrschichttechnik?

    Der Eigenanteil liegt häufig etwa zwischen 60 und 140 Euro je Füllung, bei großen Füllungen auch darüber. Die Kasse übernimmt den Betrag der vergleichbaren Kassenfüllung.

    Muss ich alte Amalgamfüllungen austauschen lassen?

    Nein. Intakte Amalgamfüllungen dürfen bleiben. Beim Entfernen entstehen Quecksilberdämpfe, deshalb wird ein vorsorglicher Austausch meist nicht empfohlen.

    Gibt es Garantie auf Füllungen?

    Gesetzlich Versicherte haben auf Füllungen zwei Jahre Gewähr nach § 136a Abs. 4 SGB V. Wiederholungen in dieser Zeit sind grundsätzlich kostenfrei.

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