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Vollnarkose beim Zahnarzt: wann die Kasse zahlt

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt eine Vollnarkose bei zahnärztlichen Behandlungen nur, wenn sie medizinisch notwendig ist. Das gilt etwa bei nachgewiesener Zahnbehandlungsphobie, bei Kleinkindern, bei geistiger Behinderung, bei Unverträglichkeit örtlicher Betäubungsmittel oder bei besonders umfangreichen Eingriffen. Ohne diese Voraussetzung ist die Narkose eine Privatleistung und kostet je nach Dauer üblicherweise mehrere Hundert Euro.

Inhalt

    Bei der Phobie gilt außerdem eine Bedingung, von der abhängen kann, ob Sie die gesamte Narkose selbst zahlen. Sie wird weiter unten erklärt.

    Wann eine Kostenübernahme möglich ist

    Die Krankenkasse prüft die medizinische Notwendigkeit. Anerkannt sind unter anderem:

    • Nachgewiesene Zahnbehandlungsphobie, wenn eine Behandlung unter örtlicher Betäubung nicht möglich ist
    • Kinder unter einem bestimmten Alter, die sich nicht ausreichend beruhigen lassen
    • Geistige Behinderung oder schwere Bewegungsstörungen, die eine Behandlung im Wachzustand unmöglich machen
    • Allergie oder Unverträglichkeit gegenüber örtlichen Betäubungsmitteln
    • Besonders umfangreiche chirurgische Eingriffe, bei denen eine lokale Betäubung nicht ausreicht

    Bequemlichkeit oder ein allgemeines Unbehagen genügen nicht. Die Kasse unterscheidet zwischen Menschen, die ungern zum Zahnarzt gehen, und Menschen mit einer diagnostizierten Phobie. Den Unterschied beschreibt der Beitrag „Zahnarztphobie“.

    Der Nachweis bei Zahnbehandlungsphobie

    Damit die Kasse wegen Angst zahlt, genügt es nicht, dass Sie sich fürchten oder dass die Zahnarztpraxis das bestätigt. In aller Regel brauchen Sie eine fachärztliche oder psychotherapeutische Bestätigung, dass eine behandlungsbedürftige Angststörung vorliegt.

    Dafür benötigen Sie einen Termin bei einer Fachärztin oder einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder in einer psychotherapeutischen Praxis. Deren Einschätzung geht zusammen mit dem Behandlungsplan an die Krankenkasse.

    Dieser zusätzliche Schritt kostet Zeit. Planen Sie ihn ein, bevor Sie den Narkosetermin vereinbaren.

    Eine Bedingung, die viele übersehen

    Auch bei einer bewilligten Narkose kann am Ende eine vierstellige Rechnung stehen. Der Grund: Übernimmt die Kasse die Vollnarkose wegen einer Phobie, dürfen während dieser Narkose nur Kassenleistungen erbracht werden. Kommen in derselben Sitzung reine Privatleistungen hinzu, etwa eine Vollkeramikkrone statt der Regelversorgung, ein Implantat oder aufwendigere Verfahren, kann nach gängiger Abrechnungspraxis die gesamte Narkose privat abgerechnet werden. Klären Sie das vorab konkret mit Ihrer Praxis und Ihrer Krankenkasse.

    Sie müssen deshalb nicht auf eine höherwertige Versorgung verzichten. Sie sollten diese Folge aber vor dem Eingriff kennen und einplanen. Lassen Sie sich das ausdrücklich erklären, bevor Sie einem Behandlungsplan zustimmen.

    Häufig ist es sinnvoll, die dringend notwendige Sanierung als Kassenleistung unter Narkose durchführen zu lassen. Höherwertige Versorgungen folgen dann später in normalen Terminen, wenn Sie die Angst in einer Therapie bearbeitet haben.

    Was eine Narkose kostet, wenn die Kasse nicht zahlt

    Als Privatleistung richtet sich der Preis nach Dauer und Aufwand. Für einen etwa einstündigen Eingriff liegen die reinen Narkosekosten üblicherweise bei rund 250 bis 400 Euro, bei längeren Sanierungen entsprechend höher.

    Dazu kommen die Kosten der eigentlichen Zahnbehandlung. Bei einer umfangreichen Sanierung in einer Sitzung kann das ein hoher Betrag werden. Wie sich der Eigenanteil bei Zahnersatz zusammensetzt, steht im Beitrag „Eigenanteil beim Zahnersatz“.

    Die Narkose führt in der Regel eine anästhesiologische Fachkraft durch und nicht die Zahnärztin oder der Zahnarzt. Rechnen Sie deshalb mit zwei getrennten Rechnungen.

    Die Alternativen und was sie kosten

    Die Vollnarkose ist nicht die einzige Möglichkeit und selten die erste Wahl.

    VerfahrenSie sindKassenleistung?
    Örtliche Betäubungwach und ansprechbarja
    Lachgasentspannt, ansprechbarin der Regel privat
    Dämmerschlaf (Sedierung)schläfrig, Erinnerung verschwommenmeist privat
    Vollnarkosebewusstlosnur bei medizinischer Notwendigkeit

    Lachgas wirkt schnell und klingt schnell ab. Viele sind danach direkt wieder fahrtüchtig. Mehr dazu im Beitrag „Lachgassedierung“.

    Der Dämmerschlaf geht tiefer, Sie atmen aber selbstständig und bleiben ansprechbar. Den Ablauf beschreibt der Beitrag „Behandlung im Dämmerschlaf“.

    Beide Verfahren sind risikoärmer als eine Vollnarkose und reichen bei mittlerer Angst häufig aus. Wie eine Vollnarkose abläuft, steht im Beitrag „Vollnarkose beim Zahnarzt“.

    Was die Narkose nicht leistet

    Eine Vollnarkose macht die Behandlung möglich, die Angst behandelt sie nicht.

    Nach einer Sanierung in Narkose ist die Angst noch dieselbe, und beim nächsten Kontrolltermin stehen Sie vor derselben Hürde. Fachleute empfehlen deshalb, die Narkose als Einstieg zu nutzen und parallel an der Angst zu arbeiten.

    Im DentNet gibt es dafür ein Therapieangebot bei Zahnbehandlungsangst, das für teilnehmende Versicherte kostenfrei ist. Dazu gehört ein Selbsttest, mit dem Sie Ihre Angst einordnen können. Wer beides verbindet, braucht die Narkose im besten Fall nur einmal. Die Einzelheiten finden Sie auf der Seite „Zahnbehandlungsangst“.

    So gehen Sie vor

    1. Praxis finden, die Erfahrung mit Angstpatienten hat. Fragen Sie direkt, ob die Praxis Narkosebehandlungen anbietet und wie sie dabei vorgeht.
    2. Befund und Behandlungsplan erstellen lassen. Erst danach lässt sich sagen, wie umfangreich der Eingriff wird.
    3. Fachärztliche Bestätigung einholen, wenn die Übernahme über die Phobie laufen soll.
    4. Antrag bei der Krankenkasse stellen, und zwar vor dem Eingriff und mit Behandlungsplan und Bestätigung.
    5. Klären, welche Leistungen unter Narkose erbracht werden und was das für die Kostenübernahme bedeutet.
    6. Bewilligung abwarten und dann den Termin vereinbaren.

    Bei akuten Schmerzen gilt dieser Ablauf nicht. Dann steht die Notfallbehandlung an, und die ist Kassenleistung.

    Die passende Praxis finden

    Suchen Sie zuerst eine Praxis, die Erfahrung mit Angstpatientinnen und -patienten hat. Über die Zahnarztsuche finden Sie eine Praxis in Ihrer Nähe. Krankenkasse und gewünschte Behandlung wählen Sie direkt bei der Online-Terminbuchung aus.

    Sagen Sie schon bei der Terminvereinbarung, dass Sie Angst vor der Behandlung haben. Dann plant die Praxis ausreichend Zeit ein, und Sie müssen es nicht erst im Behandlungszimmer erklären.

    Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Über die Eignung einer Narkose entscheidet die behandelnde ärztliche Stelle.

    Häufige Fragen

    Wann zahlt die Krankenkasse eine Vollnarkose beim Zahnarzt?

    Wenn sie medizinisch notwendig ist, etwa bei nachgewiesener Zahnbehandlungsphobie, bei Kleinkindern, bei geistiger Behinderung, bei Unverträglichkeit örtlicher Betäubung oder bei sehr umfangreichen Eingriffen.

    Welchen Nachweis brauche ich bei Zahnarztangst?

    In der Regel eine fachärztliche oder psychotherapeutische Bestätigung, dass eine behandlungsbedürftige Angststörung vorliegt. Die Bestätigung der Zahnarztpraxis allein genügt meist nicht.

    Was kostet eine Vollnarkose beim Zahnarzt privat?

    Für einen etwa einstündigen Eingriff liegen die reinen Narkosekosten üblicherweise bei rund 250 bis 400 Euro. Längere Sanierungen kosten entsprechend mehr, die Zahnbehandlung kommt hinzu.

    Warum wird die Narkose plötzlich zur Privatleistung?

    Wird sie wegen einer Phobie übernommen, dürfen darunter nur Kassenleistungen erbracht werden. Nach gängiger Abrechnungspraxis kann es bei zusätzlichen Privatleistungen dazu kommen, dass die gesamte Narkose privat abgerechnet wird. Klären Sie das vorab mit Praxis und Kasse.

    Ist Dämmerschlaf eine Alternative?

    Für viele ja. Er geht weniger tief als eine Vollnarkose, ist risikoärmer und reicht bei mittlerer Angst häufig aus. Meist handelt es sich um eine Privatleistung.

    Nimmt die Narkose mir die Angst?

    Nein. Sie ermöglicht die Behandlung, verändert die Angst selbst aber nicht. Sinnvoll ist es, sie mit einer Therapie zu verbinden.

    Bekomme ich zwei Rechnungen?

    Häufig ja, weil die Narkose in der Regel von einer anästhesiologischen Fachkraft durchgeführt und getrennt abgerechnet wird.

    Kann alles in einer Sitzung gemacht werden?

    Umfangreiche Sanierungen unter Narkose sind üblich, weil sich so mehrere Termine vermeiden lassen. Wie viel möglich ist, hängt vom Befund und von der Narkosedauer ab.

    Muss ich den Antrag vorher stellen?

    Ja. Stellen Sie ihn mit Behandlungsplan und Bestätigung vor dem Eingriff und warten Sie die Bewilligung ab. Ausnahme sind Notfälle.

    Zahlt die Kasse eine Angsttherapie statt der Narkose?

    Psychotherapien bei diagnostizierter Angststörung sind grundsätzlich Kassenleistung. Im DentNet gibt es zusätzlich ein eigenes Therapieangebot bei Zahnbehandlungsangst.

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    Verantwortlich: (Geschäftsführer – Strategie & Unternehmensentwicklung, Imex Dental)
    Fachlich geprüft durch: Zahntechnikermeister Uwe Landsberger

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