Auch bei einer bewilligten Narkose kann am Ende eine vierstellige Rechnung stehen. Der Grund: Übernimmt die Kasse die Vollnarkose wegen einer Phobie, dürfen während dieser Narkose nur Kassenleistungen erbracht werden. Kommen in derselben Sitzung reine Privatleistungen hinzu, etwa eine Vollkeramikkrone statt der Regelversorgung, ein Implantat oder aufwendigere Verfahren, kann nach gängiger Abrechnungspraxis die gesamte Narkose privat abgerechnet werden. Klären Sie das vorab konkret mit Ihrer Praxis und Ihrer Krankenkasse.
Sie müssen deshalb nicht auf eine höherwertige Versorgung verzichten. Sie sollten diese Folge aber vor dem Eingriff kennen und einplanen. Lassen Sie sich das ausdrücklich erklären, bevor Sie einem Behandlungsplan zustimmen.
Häufig ist es sinnvoll, die dringend notwendige Sanierung als Kassenleistung unter Narkose durchführen zu lassen. Höherwertige Versorgungen folgen dann später in normalen Terminen, wenn Sie die Angst in einer Therapie bearbeitet haben.