

Vollnarkose beim Zahnarzt
Wenn Sie zu den Menschen gehören, denen allein beim Gedanken an eine Zahnbehandlung schon der Angstschweiß ausbricht und das Herz rast, dann wünschen Sie sich vielleicht auch, die anstehende Behandlung einfach verschlafen zu können. Im Gegensatz zu der eher sanften Sedierung mit Lachgas, bei der Sie ansprechbar bleiben und entspannt die Behandlung verfolgen können, bieten Zahnärzte auch eine Vollnarkose an. Vor allem bei sehr aufwändigen und langwierigen Behandlungen von Angstpatienten kann es von Vorteil sein, dem Patienten durch eine Vollnarkose sämtlichen Stress zu ersparen und eine völlige Muskelentspannung herbeizuführen.
Inhaltsverzeichnis:
Warum eine Vollnarkose?
Angstpatienten haben panische Angst vor dem Zahnarzt. Die berüchtigte Spritze, die vielen spitzen Geräte, die oft auch noch unangenehme Geräusche verursachen und mit denen sozusagen im Kopf gearbeitet wird, sind vielen Menschen unheimlich. Bei Angstpatienten führt die Panik vor dem Zahnarztbesuch aber auch dazu, dass die Arbeit des Arztes dadurch extrem behindert werden kann. Wenn ein Patient so große Angst hat, dass er nicht mit dem Zahnarzt kooperiert, nicht ruhig bleiben kann und beim ersten Geräusch eines Bohrers entsetzt vom Stuhl springt, ist es nicht möglich, eine zahnmedizinische Behandlung mit präzisen Arbeitsschritten durchzuführen. Oft setzen Angstpatienten ihre Zahngesundheit sogar völlig aufs Spiel, indem sie ganz auf den Zahnarztbesuch verzichten und lieber die Schmerzen ertragen.
Auch für Menschen, die unter einer geistigen Behinderung oder motorischen Einschränkung leiden, die eine gelassene Kooperation mit dem Zahnarzt unmöglich macht, kann eine Narkose der einzige Weg sein, eine Zahnarztbehandlung durchzuführen. Es gibt aber auch Patienten, die keine Angst haben, sondern sich nur nicht den psychischen und körperlichen Belastungen einer Behandlung aussetzen wollen und sich eine Vollnarkose aus freien Stücken leisten, wenn medizinisch nichts dagegen spricht. Die Vorstellung, alles Unangenehme einfach verschlafen zu können, ist eben sehr verlockend. Angeraten ist eine Narkose außerdem, wenn die geplante Behandlung oder der operative Eingriff Schmerzen verursachen würde, die durch eine Lokalanästhesie nicht betäubt werden könnten.
Die Vollnarkose beim Zahnarzt – wie ist der Ablauf?
Für die Dauer der gesamten Behandlung wird mit der Hilfe modernster Narkosemittel sowohl das Bewusstsein als auch die Muskelspannung des Patienten vollkommen ausgeschaltet. Daher braucht der Zahnarzt für eine Zahnbehandlung oder Operation unter Vollnarkose immer die Unterstützung eines erfahrenen Anästhesisten. Die Narkose schaltet nicht nur sämtliches Schmerzempfinden und alle Geräuschwahrnehmungen aus, sie legt auch die gesamte Muskeltätigkeit und den Atem- und Hustenreflex lahm. Das bedeutet unter anderem, der Patient muss für die Dauer der Narkose mit Sauerstoff versorgt werden. Vor der anstehenden Zahnbehandlung wird zunächst Ihr allgemeiner Gesundheitszustand analysiert, um jedes Risiko durch Vorerkrankungen oder bestehende Gesundheitsprobleme auszuschließen. Körpergewicht und -größe sind ausschlaggebend für die Dosierung des Betäubungsmittels. Ihr Arzt wird Ihnen dann den OP-Termin nennen, zu dem Sie in die Praxis kommen sollen.
Sechs Stunden vor der Narkose dürfen Sie nichts essen und trinken. Das ist eine Sicherheitsmaßnahme, denn aufgrund der fehlenden Muskeltätigkeit während der Narkose könnte sonst Mageninhalt in die Lunge geraten und eine lebensbedrohliche Entzündung verursachen. Eventuell bekommen Sie vor dem Eingriff noch ein Beruhigungsmittel, um die Aufregung und Angst zu dämpfen. Der Anästhesist wird dann einen Venenzugang legen, über den das Narkosemittel, Schmerzmittel und ein Muskelrelaxans eingespritzt wird. Innerhalb kürzester Zeit merken Sie nichts mehr vom Vorgehen um Sie herum. Wenn Sie eingeschlafen sind, legt der Anästhesist einen schmalen Tubus in Ihre Luftröhre, über den Sie durchgehend Sauerstoff und gegebenenfalls auch Narkosegase verabreicht bekommen. Blutdruck, Atmung und Herzschlag werden während des gesamten Eingriffs ständig elektronisch überwacht. Wenn der Zahnarzt seine Arbeit beendet hat, reduziert der Anästhesist die Dosis des Narkosemittels, und innerhalb von kurzer Zeit werden Sie in einem Ruheraum wieder erwachen. Für eine Weile wird das Pflegepersonal Sie noch beobachten, bis Sie sich ein wenig erholt haben. Dann können Sie die Praxis mit einer Begleitperson wieder verlassen.
Bitte denken Sie daran: Nach einer Vollnarkose dürfen Sie kein Fahrzeug führen und nicht am Verkehr teilnehmen! Wichtige Entscheidungen sollten Sie ebenfalls nicht nach einer Narkose treffen.
Welche Nebenwirkungen hat die Vollnarkose?
Heute übliche Narkosemittel haben längst nicht mehr so viele Nebenwirkungen wie die, die früher verwendet wurden. Zu den möglichen Nebenwirkungen einer Vollnarkose gehören:
- Übelkeit und Erbrechen nach der Operation
- Verwirrtheit, Benommenheit oder Gedächtnisprobleme, die sich nach der Operation entwickeln können
- Kältegefühl
- Kopfschmerzen
- Schmerzen an der Injektionsstelle
- Die Beatmung durch den Tubus kann einen gereizten Rachen mit Schmerzen im Hals und vorübergehende Heiserkeit verursachen
- Blutdruckabfall oder Bluthochdruck während der Narkose
- Atemprobleme oder Lungenentzündung aufgrund von Atemwegsproblemen während der Narkose
- allergische Reaktionen auf die verwendeten Medikamente.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die meisten Patienten ohne größere Nebenwirkungen aus einer Vollnarkose erwachen. In der Regel werden vor dem Eingriff umfassende Untersuchungen durchgeführt, um mögliche Risiken abzuschätzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Zudem ist eine engmaschige Überwachung des Patienten während der Narkose von großer Bedeutung, um eventuelle Komplikationen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Wie viel kostet eine Vollnarkose, und wer bezahlt sie?
Eine Vollnarkose wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur bei medizinischer Notwendigkeit bezahlt. Diese Entscheidung wird von Ihrem behandelnden Zahnarzt getroffen. Lassen Sie sich die Kostenübernahme vor der Behandlung von Ihrer Krankenkasse schriftlich bestätigen. Die Kosten für die Narkose übernehmen die Krankenkassen zum Beispiel für
- Patienten mit einer ärztlich bestätigten und nachweislich psychotherapeutisch behandelten Zahnarztphobie (Angstpatient)
- Patienten, die aufgrund anderer organischer Erkrankungen oder Allergien keine Lokalanästhesie vertragen
- Patienten mit geistiger Behinderung oder schweren motorischen Störungen
- Kinder unter 12 Jahren, die nicht stillhalten können und nicht kooperativ sind
- Chirurgische Eingriffe oder Zahnbehandlungen, die so aufwändig sind, dass eine örtliche Betäubung nicht ausreichen würde
Eine Weisheitszahn-OP, bei der gleichzeitig alle vier Zähne entfernt werden, ist medizinisch nicht notwendig. Das Ziehen der Zähne könnte auch in mehreren Sitzungen mit örtlicher Betäubung vorgenommen werden. Viele Patienten ziehen es aber vor, dafür nur einmal in die Zahnarztpraxis kommen zu müssen und die Behandlung bewusstlos und völlig schmerzfrei zu erleben. Auch Patienten, die sich mit der "Wunschnarkose" sämtliche unangenehmen Begleiterscheinungen ersparen wollen, tragen die Kosten selbst. Eine Stunde Vollnarkose kostet etwa 200–250 Euro; für jede weitere halbe Stunde fallen rund 50–70 Euro an.
Was ist der Dämmerschlaf oder die Analgosedierung?
Die Analgosedierung (von Analgesie: Schmerzlosigkeit) ist eine Art Zwischenform von Narkose und Lokalanästhesie. Der Patient bekommt intravenös gleichzeitig ein Beruhigungs- und ein Schlafmittel verabreicht. Das führt zu einer sofortigen Schmerzausschaltung und zu einem angstfreien tranceähnlichen Zustand, in dem der Patient selbstständig weiter atmet. Das Bewusstsein ist nicht vollständig abgeschaltet, das Herz-Kreislaufsystem wird dadurch geschont. Die Tiefe des Dämmerschlafs lässt sich präzise überwachen und kann jederzeit justiert werden. Diese Form der Sedierung kann auch bei Patienten angewendet werden, für die eine Vollnarkose aus gesundheitlichen Gründen nicht empfohlen wird. Aus psychologischer Sicht kann die stressmindernde Analgosedierung dem Patienten eher als eine Vollnarkose das Gefühl vermitteln, einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung seiner Angst vor dem Zahnarzt geleistet zu haben.
Fazit:
Angst vor dem Zahnarzt haben viele Menschen. Die moderne Zahnmedizin ist aber auch auf die Behandlung von Menschen mit einer Zahnarzt-Phobie eingerichtet. Viele Praxen haben sich auf die Behandlung von Angstpatienten eingestellt und ihr Personal entsprechend geschult. Unterstützende Maßnahmen wie Sedierungen und Narkosen helfen Angstpatienten, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und sogar große zahnmedizinische Eingriffe zu bewältigen. Lassen Sie sich von Ihren Zahnarzt in einem persönlichen Gespräch beraten, wenn Sie Bedenken oder Angst haben.