

Zahnzusatzversicherungen – sind sie zweckmäßig?
Sei es durch Karies oder einen Unfall: Bei fast jedem Menschen geht irgendwann einmal ein Zahn kaputt und muss ersetzt werden. Die Ansprüche der meisten Patienten an Komfort und Ästhetik ihrer neuen Ersatzzähne liegen dabei sehr oft über der gesetzlichen Regelversorgung, die von den Krankenkassen bezuschusst wird. Wer seine Zahnlücke lieber mit einem Implantat schließen möchte als mit einer teilverblendeten Zahnbrücke, muss dafür ordentlich in die eigene Tasche greifen. Eine Zahnzusatzversicherung kann den Eigenanteil für Zahnersatz deutlich verringern und die gesetzliche Krankenversicherung optimal ergänzen.
Was bedeutet die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen?
Die gesetzlich festgelegte Kassenleistung stellt eine Basistherapie dar. Sie wird ständig wissenschaftlich überprüft und aus Durchschnittswerten ermittelt. Laut Sozialgesetzbuch muss die Regelversorgung "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sein. Die Kosten der Zahnbehandlung finden sie in der BEMA, dem einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen, wieder. Ein Beispiel: Ein beschädigter Zahn sollte nach Möglichkeit erhalten werden. Das geht mit einer unverblendeten Krone aus Metall ebenso zweckmäßig wie mit einer zahnfarbenen Krone aus der Hochleistungskeramik Zirkon. Eine einfache Metallkrone sieht im Mund allerdings nicht besonders schön aus. Ästhetische Vorlieben der Versicherten werden bei einer Regelversorgung nur am Rande berücksichtigt, indem zahnfarbene Verblendungen nur im sichtbaren Bereich erstattet werden, und das in genau festgelegten Grenzen. Für jeden Befund, den der Zahnarzt feststellt, zahlt die Krankenkasse einen bestimmten Festzuschuss. Mit einem lückenlosen Nachweis über die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt – dem Bonusheft – können Patienten diesen Festzuschuss noch erhöhen. Alle Sonderwünsche bezüglich Material und Ausfertigung, die über die Kassenleistung hinausgehen (gleichartige oder andersartige Versorgung), muss der Patient als Eigenanteil selbst übernehmen, wenn sie medizinisch nicht begründet sind. An dieser Stelle hilft eine Zusatzversicherung für Zahnersatz und Zahnbehandlungen bei der Kostenbewältigung.
Lohnt sich eine private Zahnzusatzversicherung überhaupt?
Das hängt von Ihren eigenen Vorstellungen und Ihrem Bedarf ab, und natürlich vom Zustand Ihrer Zähne. Wenn Sie grundsätzlich mit der gesetzlich vorgeschlagenen Standardversorgung einverstanden sind und auf ästhetische oder komfortablere Lösungen verzichten, reicht es vermutlich, wenn Sie regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge gehen. Mit einem Bonusheft, das zehn Jahre lückenloser Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt nachweist, erhöhen Sie den Festzuschuss von 60% auf 75%. Der dann noch anfallende Eigenanteil ist normalerweise gut zu bewältigen. Bei einer Härtefallregelung fällt überhaupt kein Eigenanteil für den gesetzlich Versicherten an.
Wenn absehbar ist, dass Sie sich stets höherwertige Versorgungen für Ihre Zähne wünschen als die gesetzliche Krankenversicherung vorsieht, könnten Sie auch einfach jeden Monat einen gewissen Betrag beiseitelegen. Die Beiträge einer Zahnzusatzversicherung steigen im Laufe der Zeit mit den Ausgaben des Zusatzversicherers an. Das Eintrittsalter des Versicherten beeinflusst den monatlichen Betrag für eine Zahnzusatzversicherung: Ältere Versicherte zahlen mehr. Das sollten Sie auch bei einem Tarif- oder Anbieterwechsel berücksichtigen. Im Idealfall ist ihr Gebiss bei Vertragsabschluss noch vollständig, und sie haben gesunde Zähne. Haben Sie beim Abschluss bereits Lücken im Gebiss, werden diese vom Zusatzversicherer für Zahnersatz meistens im Vertrag komplett ausgeschlossen oder gegen Aufpreis mitversichert. Bereits vorhandener Zahnersatz muss in den Gesundheitsfragen zum Vertrag genauestens dokumentiert werden (bei fehlenden oder falschen Angaben besteht im Leistungsfall kein Versicherungsschutz). Idealerweise sind bestehende Brücken und Zahnkronen, die Sie schon haben einsetzen lassen, mitversichert. Mit Vorschäden oder Zahnersatz im Gebiss gehen die Versicherungsunternehmen unterschiedlich um. Ein Vergleich der Anbieter – zum Beispiel bei einem Versicherungsmakler, der mehrere Versicherungsunternehmen vertritt – kann daher vorteilhaft sein.
Statistisch gesehen wird Zahnersatz meistens erst im Lebensabschnitt zwischen 30 und 40 Jahren notwendig. Für sehr junge Menschen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung daher meistens noch nicht, da sie erst unverhältnismäßig viele Beiträge zahlen müssten, bevor die Versicherung eine Leistung erbringt.
Muss man bei Zahnzusatzversicherungen Wartezeiten einhalten?
Üblicherweise haben Zahnzusatzversicherungen eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten für Zahnbehandlungen bzw. eine besondere Wartezeit von sechs bis acht Monaten, wenn es um Zahnersatz oder Kieferorthopädie geht. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Versicherungsnehmer die vertraglich vereinbarten Leistungen in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Umständen kann diese Karenzzeit mit einem zahnärztlichen Befundbericht aufgehoben werden. Dann würden auch Ereignisse, die im ursprünglichen Wartezeitraum passieren, vom Versicherer erstattet (zum Beispiel ein Unfall oder eine akute Entzündung mit Zahnverlust). Die Beträge für die Erstattung von Zahnersatz sind oft in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit begrenzt; zum Beispiel im 1. Jahr auf 1.000 Euro, im 2. Jahr auf 3.000 Euro, etc. Erst nach ein paar Jahren leistet der Vertrag dann die volle Höchstsumme für Zahnersatz.
Immer mehr Premiumtarife beinhalten allerdings gar keine Wartezeit mehr, dafür unterscheiden sie sich in den Ausschlusskriterien und vor allem preislich. Nach Abschluss eines Vertrages ohne Wartezeit können Sie also trotzdem nicht alles reparieren lassen, was schon vor Vertragsabschluss notwendig gewesen wäre.
Nach welchen Kriterien sollte eine Zahnzusatzversicherung gewählt werden?
Ihre Zusatzversicherung sollten Sie in erster Linie nach dem Leistungsumfang für Zahnersatz auswählen. Denn dort entstehen die höchsten Kosten. Hochwertigen Zahnersatz wie Implantate oder exzellent ausgearbeitete Prothesen bemerkt man praktisch nicht mehr. Er passt perfekt, sieht aus wie echte Zähne und hält lange. Damit das so ist, ist präzise Vorbereitung beim Zahnarzt und meisterhaftes Handwerk in der Zahntechnik gefordert. Das hat natürlich seinen Preis. Legen Sie für sich selbst fest, was Ihnen am wichtigsten ist, und vergleichen Sie Tarife und Versicherungsunternehmen. Haben Sie einige Anbieter gefunden, die Ihren Vorstellungen im Bereich Zahnersatzleistungen entsprechen, verfeinern Sie die Auswahl mit den für Sie wichtigsten Zusatzleistungen. Im Zweifelsfalle holen Sie sich eine Einschätzung Ihres Zahnarztes, der Ihr Gebiss und Ihren zahnmedizinischen Gesundheitszustand am besten beurteilen kann.
Zusatzleistungen einer Versicherung können zum Beispiel die Erstattung von Inlays oder von Professionellen Zahnreinigungen sein, oder auch spezielle Parodontitisbehandlungen und die elektronische Längenmessung, die Wurzelkanalbehandlungen deutlich angenehmer machen. Bevorzugen Sie Implantate, sollten Sie darauf achten, dass auch der Kieferknochenaufbau mitversichert ist, der vor einer Implantation nötig werden kann. Auch die Anzahl mitversicherter Implantate pro Kiefer kann ein Kriterium sein. Die Erstattungen von Leistungen unterscheiden sich sehr von Tarif zu Tarif. Daher sollten Sie sich gut informieren und eine sorgfältige Wahl treffen, bevor Sie sich entscheiden.
Kann man bereits fehlende Zähne in eine Zusatzversicherung einschließen?
Grundsätzlich ist das möglich. Jeder Versicherer geht dabei aber anders vor. Ein Anbieter verlangt für den Einschluss dieser Vorschäden einen Risikozuschlag auf den monatlichen Beitrag, einer schließt Zahnersatz für diese fehlenden Zähne bei der Berechnung völlig aus, und wieder andere reduzieren ihre Leistungsgrenze für den nötigen Zahnersatz.
Kann man auch nach (oder mit) einer Parodontitis eine private Zahnzusatzversicherung abschließen?
Eine Parodontitis ist eine schwerwiegende Zahnbetterkrankung, die im schlimmsten Falle zu Zahnverlust führt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlung zwar, jedoch erst ab einer Zahntaschentiefe von 3,5 mm. Einen früheren Behandlungsbeginn, spezielle Labortests oder die Lasertherapie bei Parodontitis bezahlt die Krankenkasse nicht. Je nach Tarif kann eine private Zusatzversicherung Sie vor diesen Kosten schützen und Ihnen bestimmte Privatleistungen ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass einige Versicherer die Kosten nur übernehmen, wenn die Versicherung vor Therapiebeginn abgeschlossen wurde.
Fazit:
Jeder Mensch ist anders, jeder Mund ist individuell. Es gibt nicht die eine Zahnzusatzversicherung, die für alle Fälle die beste ist. Für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis müssen Tarife geprüft und außerdem das Kleingedruckte unter die Lupe genommen werden. Und wenn Sie sich nicht entscheiden können, sparen Sie einfach jeden Monat etwas für Ihre zukünftigen neuen Zähne.